Radwege in zwei Sätzen

Radwegende, Baujahr 2011.

Alles Notwendige über Radwege kann man mit zwei Sätzen sagen:
1. Radwege beginnen und enden auf der Fahrbahn.
2. Die Entwurfsgeschwindigkeit für Radwege beträgt 25 km/h.

Radwege beginnen und enden auf der Fahrbahn.
Fahrräder sind Fahrzeuge. Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benuzten. Also müssen Radwege auf der Fahrbahn beginnen und enden. Konsequent verlangen die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) daher:

Der Übergang zwischen Seitenraum und Fahrbahn bzw. umgekehrt ist so auszubilden, dass er mit Fahrrädern stoßfrei in direkter Führung und ohne Verschwenkungen erreicht bzw. verlassen werden kann. (ERA 2010, 11.1.6, S. 78)

Bei Radverkehrsstreifen ist diese Anforderung per se eingehalten.

Die Entwurfsgeschwindigkeit für Radwege beträgt 25 km/h.

Der Gesetzgeber hat die Höchstgeschwindigkeit für Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofa) bereits vor Jahrzehnten auf 25 km/h begrenzt. Dieselbe Obergrenze gilt bis heute für Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelecs). Dahinter steht die realistische Annahme, dass Radfahrer mit Fahrrädern ohne Hilfsantriebe in der Ebene in der Regel nicht schneller als 25 km/h fahren. Also sind Radwege durchgehend für diese Geschwindigkeit zu bauen. Sonst wären sie ungeeignet für Fahrräder. Diese Entwurfsgeschwindigkeit ist insbesondere auch am Radweg-Anfang, am Radweg-Ende und an Kreuzungen und Einmündungen zu gewährleisten. Da Fahrbahnen für den Kfz-Verkehr immer mit weit höheren Entwurfsgeschwindigkeiten geplant werden, ist diese Anforderung mit Radverkehrsstreifen auf der Fahrbahn per se eingehalten.

Eigentlich ist damit alles Notwendige über Radwege gesagt. Und es ist klar, dass baulich ausgeführte Radwege im Seitenraum (“Bordsteinradwege”) diese Bedingungen in der Regel nicht erfüllen. Weswegen manche Experten in der Politik Radfahrern am liebsten eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h verordnen würden. Oder weniger – je nachdem wie schlecht die Radwege gerade sind. Nach dieser Logik ist die Sicherheit des Radverkehrs am einfachsten herzustellen, indem man die Fahrräder zum Stillstand bringt.

Oder man beachtet die Straßenverkehrsordnung: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen.
Fahrräder sind Fahrzeuge.


Alle Bildbeispiele aus Bochum.

Über Klaus Kuliga

Seit 33 Jahren Arbeit an demselben Projekt: Aus Bochum eine fahrradfreundliche Stadt machen. Eine fahrradfreundliche Stadt ist eine Einladung zum Rad fahren. Immer, überall, für jeden.
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13 Antworten zu Radwege in zwei Sätzen

  1. Michael HA sagt:

    Vielen Dank für diese realen Radwegbilder. Wir werden auch in Zukunft auch keine besseren Radwege bekommen. Selbst wenn die Städte genug Geld hätten, so würde es letztendlich doch am Platz mangeln. Daher halte ich eine generelle Abschaffung der Radwegebenutzungspflicht für geboten. Die ängstlichen Radfahrer könnten weiterhin mit 10-15 km/h auf dem Radweg fahren, die schnelleren auf der Fahrbahn. Zusätzlich wäre auch eine Aufklärungskampagne für Radfahrer erforderlich, die die Vorteile des Fahrbahnfahrens herausstellt und gleichzeitig über die Gefahren des Radwegfahrens (bis zu 12-fach erhöhtes Unfallrisiko) aufklärt. Aber vor allem Bedarf es einer großen Aufklärungskampagne für Autofahrer über einen rücksichtsvollen Umgang mit den Radfahrern, flankiert mit einer polizeilichen Überwachung.

  2. Klaus Kuliga sagt:

    Die Autoren der ERA 2010 werden nicht müde zu betonen, dass es keine Radwege 2. Klasse geben darf. Die Sicherheitsanforderungen an Radwege sind dieselben, egal ob sie benutzungspflichtig sind oder nicht.
    Die Scheinlösung, die Benutzungspflicht für die “schlechten” Radwege aufzuheben, ist keine. Die Verkehrssicherungspflicht gilt weiter – unverändert.

    • Michael HA sagt:

      Die Autoren der ERA sind aber andere, als diejenigen die die Radwege vor Ort planen und bauen. Sogar die zwingende Verpflichtung aus der StVO-VwV, wie z.B. Radwege frei von Einbauten zu halten kümmert diese Leute nicht. Es gibt genug Beispiele im Ruhrgebiet, wo selbst auf neuen Radwegen Laternen oder Ampelmasten mittig im Weg stehen. Auch die vorgeschriebenen Breiten werden keineswegs eingehalten.

      In den Beispielfotos gezeigten Wegen dürften die Radwegebenutzungspflichten durchweg rechtswidrig sein. Nicht jeder Betroffene hat jedoch Lust und Geld, um vor dem Verwaltungsgericht eine Klage durchzuziehen, wie es Klaus Wörle aus Regensburg gemacht hat. Daher bin ich der Meinung, dass eine generelle Aufhebung der Benutzungspflicht aus der StVO der bessere Weg ist, als in sehr ferner Zukunft auf ein paar bessere Radwege zu hoffen. Zusammen mit der oben genannten Aufklärungskampagne würden sich die Radfahrer nach und nach die Straße zurückerobern und viele Rumpelpisten könnten ins Radweg-Nirwana geschickt werden.

      • Ein sehr schönes Beispiel aus der Praxis zeigt auch Martin Anderseck in einem Blogbeitrag aus Köln.. Hier geht es um einen benutzungspflichtigen Radweg, der mit Laternen zugestellt ist. Ein Video zeigt das Ganze aus Radfahrerperspektive. Interessant ist auch Andersecks Auseinandersetzung mit der Straßenverkehrsbehörde. Ein sehr lesenswerter Artikel, der eindrucksvoll demonstriert, wie weit die ERA, StVO, VwV usw. von der Praxis entfernt sind.

  3. Michael HA sagt:

    Zum Thema Radwege ist die Untersuchung zu den Berliner Radwegen aus dem Jahre 1987 immer noch lesenswert. Ich finde den Text bis heute noch aktuell, denn viel hat sich nicht verändert:
    http://john-s-allen.com/research/berlin_1987/radfahrer1.pdf

  4. In Bochum gibt es demnach wenigstens das Ende benutzungspflichtiger Radwege. In D-town kennen wir nur das kommentarlose Versickern, die Mühe von Ende-Schildern macht sich hier niemand. Korrekte Übergänge gibt es hier natürlich auch fast nie.

  5. Jörg l. sagt:

    Wenn man die Rentnerräder mit ihrem Motor als Maß aller Dinge ansieht, sollte man auch Trecker auf der Autobahn als geschwindigkeitsbestimmend ansehen.

    Aber was nützt ein Gesetz, das zwar eine Geschwindigkeitsangabe vorsieht, aber keinen Tachozwang? Dazu kommt, dass sie meisten Fahrradtachos bestenfalls als grober Anhalt zu gebrauchen Sind.

    Ab 30 km/h ist es ohnehin viel sicherer auf der Straße zu fahren, weil dann die abbiegenden Autofahrer viel ungefährlicher sind. Wenn, wie in Hangover, ohnehin eine rote Welle geschaltet ist, sind Radfahrer fast so schnell wie Autofahrer, nur dass sie vor der Ampel einen längeren Bremsweg haben.Rentnerräder sind im Antritt natürlich gewöhnungsbedurftig und erreichen die 40 km/h natürlich nicht, aber ich denke, dass die meisten Fahrer moderner Fahrräder über einen Durchschnitt von 25 km/h nicht einmal lächeln. Solche Hindernisse wären auf der Straße fürwahr kontraproduktiv. Allerdings stellt sich oft die Frage: wie soll man ohne Stoßdämpfer und einer guten Versicherung auf den meisten Radwegen wenigstens 10 km/h erreichen? Da ist der Belag die Geschwindigkeitsbegrenzung. Da ich außerhalb geschlossener Ortschaften gern Radwege benutze, bin ich vom Rennrad auf ein Crossrad umgestiegen, wie man früher sagte auf ein Querfeldeinrad. Es gibt aber auch extrem posive Ausnahmen und da sind dann zweimal 25 km/h, ohne Fußgänger und solche mit Hund an der Leine über dem Radweg, möglich.

  6. Kai sagt:

    Woher kommt die Zahl 25 km/h? Woanders in Diskussionen mit Politik und Verwaltung wird auch mal gern die Zahl 16 km/h genannt. Kann ich das schwarz auf weiss nachlesen in ERA oder VwV?

    Aber selbst diese Zahl finde ich gering. Ich halte einen *Schnitt* von 25 km/h (ohne Ampeln) und komme auf geraden Strecken oft auf 35 km/h. Aber es soll ja auch Gefällestrecken geben. Dort kommt jeder Radfahrer über die Entwurfsgeschwindigkeit. Einfach lächerlich.

    • Klaus Kuliga sagt:

      Ganz so lächerlich ist das nicht.
      1965 hat der Gesetzgeber die Höchstgeschwindigkeit für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor (Mofas) auf ebener Bahn auf 25 km/h begrenzt. Diese Grenze gilt bis heute und auch für Fahrräder mit elektrischem Hilfsantrieb (Pedelecs).

      Den Verantwortlichen für die Radwege (Politiker, Planer, Juristen) ist das oft zu viel, weil unbequem. Daher dann gerne mal 16 km/h, die bei Kfz als “erweiterte Schrittgeschwindigkeit” durchgehen.

      Was ich verlange, ist das jeder jeden Radweg (egal, ob benutzungspflichtig, egal ob Bordsteinradweg oder Radfahrstreifen) mit 25 km/h benutzen kann.
      Dass dann einige schneller fahren (könnten), ist dadurch nicht ausgeschlossen.

      Die Durchschnittsgeschwindigkeit und die V85 auf den Radfahrstreifen liegt mit 19-20 bzw. 24-26 km/h geringfügig höher als auf den meisten Radwegen oder Schutzstreifen. Auf anforderungsgerechten Radwegen und Schutzstreifen können die Nutzer jedoch vergleichbar hohe Geschwindigkeiten realisieren.

      (BASt-Bericht V 184 “Unfallrisiko, Konfliktpotential und Akzeptanz der Verkehrsregelungen von Fahrradfahrern” 2009)

      Und dass auf Gefällestrecken von höheren Geschwindigketien auszugehen ist, steht seit langem in den ERA.

  7. Patrick B. sagt:

    Ich bin auch der Meinung das innerorts die Benutzungspflicht weg muss.

    Mit dem Liegerad fahre ich ohne mich anzustrengen ü30 Kmh in der Ebene . 25 Kmh sind für mich Schleichtempo.

    Für mich ist das Liegerad Autoersatz da ich kein Kfz Führerschein habe .
    Schlechte Radwege sind einfach nur nervig besonders wenn man noch ü 50 Km vorsich hat.

    Zumindest in meiner Gegend Lübeck tut sich was : Radweg Richtung Ratzeburg ist neu gemacht worden bzw wird gerade erneuert. Da gehen gut am Gefälle 50 Kmh+ laut GPS.
    Gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht, die benutzt man freiwillig gerne.
    Aber Dank Heckfederung sind auch schlechtere Radwege noch halbwegs erträglich.

    Wie gute Radinfrastruktur aussieht zeigt Dänemark.

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