Trunkenheit am Lenker

Im Abstand weniger Wochen haben sich zwei Minister zu der Frage geäußert, ob man die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit für Radfahrer von 1,6 auf 1,1 Promille senken soll. Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer ist dagegen, NRW-Innenminister Ralf Jäger ist dafür. Wer hat Recht?

Das Führen eines Fahrzeugs bei absoluter Fahruntüchtigkeit ist ein Straftatbestand. Dieser wird in  §316b StGB festgelegt:

Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, …

Von einer Promillegrenze ist dort zwar nicht die Rede. Es gibt aber ein BGH-Urteil, das ab 1,7 Promille Blutalkoholkonzentration (BAK) von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgeht. Nach heutigem Stand der Technik (höhere Messgenauigkeit) geht die Rechtsprechung bei Radfahrern von einer Grenze bei 1,6 Promille aus, bei Autofahrern gilt ein Wert von 1,1 Promille.

Ist dieser Unterschied gerechtfertigt? Die Frage finde ich schwer zu entscheiden. Denn einerseits ist das Führen eines Kraftfahrzeugs mit weit größeren Gefahren für die Allgemeinheit verbunden als das Führen eines Fahrrads. Dies spricht für den Unterschied. Andererseits sind bei einer BAK von 1,6 Promille die meisten Menschen in einem Zustand verminderter Koordinationsfähigkeit, den der Volksmund treffend und warnend als “sturzbetrunken” bezeichnet. Niemand sollte in einem solchen Zustand auch nur versuchen, Fahrrad zu fahren. Das spricht dafür, die Grenze herabzusetzen.

Aber wie man sie auch festlegt: Die Promillegrenze für Autofahrer sollte nach meiner Überzeugung immer unter der für Radfahrer liegen – nicht um Radfahrern augenzwinkernd mehr Suff zu erlauben, sondern weil sich darin die sehr unterschiedliche Gefährdung widerspiegelt, die von den beiden Fahrzeugarten ausgeht. Das muss auch so bleiben, damit keiner denkt, er könne nach einem feuchtfröhlichen Abend besser mit dem Auto nach Hause fahren als mit dem Fahrrad, weil er auf vier Rädern nicht umkippen kann. Gleichbehandlung von Radfahrern und Autofahrern sollte man an anderer Stelle suchen: Bei Tempo 30 in der Stadt, Radverkehr auf der Fahrbahn und Investitionen in Bau und Unterhalt von Verkehrswegen.

Eine Warnung zum Schluss: Keiner sollte meinen, er sei mit einem BAK unterhalb von 1,6 Promille fein raus. Auch bei weit geringeren Werten kann Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen festgestellt werden. Das Führen eines Fahrzeugs bleibt dann strafbar. Und auch wer “nur angeheitert” fährt, kann mit einem Bußgeld belegt werden. Wer Näheres zur kniffligen Rechtslage erfahren möchte, kann sich in einem fundierten Artikel des ADFC-Rechtsreferenten Roland Huhn auf www.adc.de informieren: Radfahren und Alkohol: Geringerer Grenzwert für Radfahrer. Auf der sicheren Seite ist man nur mit null Promille!

Über Heribert Adamsky

Die meisten Radklilometer lege ich im Alltag zurück, viele davon in Neuss und Düsseldorf und drumherum - gerne auch in der Bahn, daher meistens mit Faltrad. Bin im Vorstand des ADFC Rhein-Kreis Neuss aktiv, mache gemeinsam mit Andreas Domanski Rad am Niederrhein. Bin auf Facebook als heribert.adamsky und für ADFC.RheinKreisNeuss unterwegs. Auf Twitter findet man mich persönlich als @sharedspace und für den Kreisverband als @adfc_kreisneuss.
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3 Antworten zu Trunkenheit am Lenker

  1. Dsviel sagt:

    Und wann bekommen wir endlich die Promillegrenze für Fussgaenger die mir staendig sturzbetrunken vor das Fahrrad laufen? Oder skifahrer?die laufen mir zwar nicht vor das Rad sind aber eine Gefährdung für andere und nur darauf kommt es an. Wäre doch auch eine schöne Diskussion für das Sommerloch.

  2. Ingo sagt:

    Was ist das den für eine Diskussion? Null Promille für alle Verkehrsteilnehmer mit Ausnahme von Fußgängern ist ja wohl die einzige Lösung. Wer ein Fahrzeug führt hat keinen Alkohol zu konsumieren. Und selbst bei Fußgängern muss man deutlich darüber reden wo Schluss ist – wem schonmal ein sturzbetrunkener Fußgänger vor dass Fahrrad getorkelt ist, deswegen auf die Nase gefallen und auf den Schadenkosten sitzengeblieben ist, weiß was ich meine. Eventuell muss man über Ausnahmen für Menschen reden die alkoholhatige Medikamente einnehmen müssen, damit kommt man aber nie und nimmer auf nennenswerte Promillewerte.

  3. Markus MK sagt:

    Wenn die Grenze 1,1 Promille kommt, muss das Radfahren an anderer Stelle unbedingt attraktiver gemacht werden. Vor allem, damit keine Radfahrer wieder in’s Auto steigen. Also her mit Geschwindigkeitskontrollen, liebe Kommunalpolitiker! Vielleicht würden ja die Radfahrer eine Art Grünpfeilregelung im Gegensatz zu allgemeinen westdeutschen Autofahrern verstehen…
    Schade, dass Parteien in ihrer Wählergunst immer so heruntergekommen sein müssen, um sich überhaupt mit Themen rund um das Fahrrad zu befassen.

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