Früher war es nur ein Fußweg, heute ist es ein 50km/h Einbahnschnellweg der auch von Radfahrern in anderer Richtung befahren werden darf. Im Mai 2011 wurde mir von unserem Hemeraner Bürgermeister zugesichert , Zitat: Tatsächlich müsste der Fahrzeugverkehr auf den “Radverkehr in Gegenrichtung” hingewiesen werden. Dies wird natürlich nachgebessert.
Dies bezieht sich im Bereich der unteren Stahlbrücke.Darauf warte ich bis heute vergebens. Der Weg beherbergt einen Bierverlag, danach kommt eine gut besuchte Gaststätte. Im Anschluß gibt es eine Schrebergartensiedlung, wo auch auf einem Minirandstreifen geparkt werden DARF, danach kommen 2 Wege die direkt zum Friedhof führen. Vor 3 Wochen bin ich seitlich auf dem Schnellweg als Fußgänger mal dort lang gegangen, ein Auto kam hupend angebraust und scheuchte mich von dem Strichbürgersteig an die Seite. Ja, für 2 Autos + Fußgänger ist dann eben kein Platz. Vielleicht sollte man solchen Verkehrsteilnehmern im Gegenzug eine Belehrung in Sachen “Strafrecht” angedeihen lassen. Versuchte Körperverletzung und/oder Nötigung in Tateinheit mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr? Steht in der Hitliste der Führerschein-Einziehungen glaube ich, neben Alkoholfahrten, ganz oben ;-) .
In diesem Bereich hat sich mal vor ca. 6 Jahren ein Zweitradfahrer totgefahren.Danach kommt eine abschüssige Linkskurve. Genau 3 Tage nach meinem Videodreh ist mir an der Überholstelle ein türkisches Ehepaar auf dem Strichbürgersteig entgegengekommen. Deren 2 kleinen Kinder liefen auf der Fahrbahn rum. Hab sofort mein Rad in die Fahrbahn gestellt ( abgesichert ) und die Kinder zu den Eltern gebracht. Sie waren ganz entsetzt als ich denen erzählte, dass hier mit 50+x runtergesaust wird, ab und an sogar noch als Meisterwerk auf dem Strichbürgersteig. In der letzten Bürgermeistersprechstunde Aug.2012 sagte mir noch der Herr Bürgermeister wörtlich, “da geht sowieso keiner lang “. Dann schaut mal hier her wie viele Bürger in so kurzen Zeit da lang gehen. http://www.youtube.com/watch?v=Lwu9NhO816g
Autos überholen Radfahrer auch bei Fußgängergegenverkehr mit 50+x . Kommt mindestens so einmal die Woche vor, wie heute. Hatte leider meine Cam nicht dabei. Hatte die Fußgängerin noch lautstark angeschriehen. So ein Fall wird aber unter youtube bestimmt bald nachgereicht…….. Da überholten mich auch schon mal 2 Autos. Danach gab es dann noch einen Überholvorgang, bis kurz vor der Brücke, alles in Hemer.
Im Bereich der Gaststätte herrscht rechts ein totales Halteverbot, siehe Video. Eine nette Politesse sagte mir noch, (30.8.12) dass es kein Kontrollauftrag Höcklingser Weg gibt.
Dazu eine e-mail Antwort vom 23.7.2012 des Herrn Dr. Ing. *** der Stadt Hemer dem ich die Videoanfangsbilder auch zugemailt habe : “Die Angelegenheit Höcklingser Weg ist eine Frage der Überwachung und wird an die zuständigen Stellen weitergeleitet.” In der Stadtverwaltung ist dieses Video auch bekannt. Laut Zeitung soll in 3 Jahren dort auch richtig an Personal gespart werden. Straßenabgrenzungspfähle werden schon von den Grünen gesponsert.
Also gibt es die doch, eine Schutzzone für Rennfahrer, alles in Hemer ?
Besonders fies finde ich auch den Bereich Schrebergärten mit ihren vielen Ausgängen auf den Strichbürgersteig. Genau gegenüber dürfen Autos auf den nicht vorhandenen “Randstreifen” auch noch parken. Da wird überholt, gehn Fußgänger und fahren Radfahrer.
Ein Leserbrief in der Zeitung hatte diesbezüglich auch nichts gebracht…. Auch andere ADFC Verbesserungsvorschläge hängen in Hemer schon seit Jahren unbeantwortet in deren Schadensdatenbank.
Aufgrund dieser Vorfälle rate ich jedem Radfahrer zu einer mitgeführten Videocam , den u.a. in der Bremswegformel geht die Geschwindigkeit quadratisch ein. Wie sagte noch Dirk Müller Mr. DAX, die meisten Menschen denken nur linear nicht exponentiell.
In meiner Fahrschule hatte man mir beigebracht, je schmaler die Straße um so langsamer muß gefahren werden. Diese Fahrschule gibt es schon lange nicht mehr. Ist mein unfallfreier Grundsatz auch heute noch beim Autofahren. In Hemer ist es teilweise mit der Straßenbeschilderung genau anders herum.
Bevor man solche ” Schutzzonen ” erstellt, sollte man sich mit div. Gesetzen auskennen, wie z.B.
Grundlage für die Benutzung der “Radwege” ist die VwV zu §2 StVO, entsprechende Gerichtsurteile sind z.B.:
“Ist der Zustand eines Radweges so, dass er zum langsamen Fahren zwingt, besteht keine Benutzungspflicht.” (OLG Köln, NZV 1994, 278), “Wenn die Benutzung des Radweges unzumutbar erschwert ist, besteht keine Benutzungspflicht” (OLG Oldenburg, 29.07.1952, VkBl. 53, 190), “Nach ständiger Rechtsprechung u.a. des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberlandesgerichts Düsseldorf und des Bundesgerichtshofes besteht nach keine Radwegebenutzungspflicht, wenn die Radwegbenutzung dem einzelnen Radfahrer objektiv unzumutbar ist” (OLG Düsseldorf, NZV 1992, 290, 291; BGH, NZV 1995, 144), “Unbenutzbare Radwege (z.B. tiefer Schnee, Eis, Löcher) müssen nicht benutzt werden. Sind Radwege unbenutzbar oder in Fahrtrichtung kein Radweg oder Seitenstreifen vorhanden, so haben Radfahrer auf der Fahrbahn möglichst weit rechts zu fahren und nicht auf dem Radweg oder Seitenstreifen der anderen Straßenseite.” (OLG Naumburg, Urteil vom 08.12.2011, 1 U 74/11 ; vorgehend LG Halle, Urteil vom 28.06.2011, 6 O 560/10)
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Ich kann mich nur ihnen anschließen.