Abstand halten

Sicher Radfahren

Radfahrer haben keine eingebaute Knautschzone wie PKW. Daher ist es nicht nur für das Gefühl wichtig, möglichst mit ausreichendem Abstand überholt zu werden. Häufig nennen Radfahrer zu dichtes Überholen als Grund für ihre Angst auf der Fahrbahn zu fahren. Sie weichen verbotenerweise auf den Bürgersteig aus und gefährden dort nicht nur Fußgänger sondern auch sich selber.
Die wenigsten Verkehrsteilnehmer wissen aber über die erforderlichen Abstände Bescheid.  Auch als Radfahrer kann man dazu beitragen, die notwendigen Sicherheitsabstände zu erreichen. Radfahrer können durch Ihr Verhalten deutlich dazu beitragen, als gleichberechtigte fahrzeugführende Verkehrsteilnehmer wahrgenommen zu werden. Dazu gehört in erster Linie Präsenz auf der Fahrbahn, aber auch die selbstbewusste Inanspruchnahme des Verkehrsraumes. Die mögliche fahrbare Geschwindigkeit muss sich für alle Verkehrsteilnehmer am langsamsten orientieren. Wenn der Platz es nicht zulässt, sind Radfahrer nicht eine Behinderung für den schnelleren Autoverkehr sondern gleichberechtigte Nutzer der Fahrbahn. Durch ordnungsgemäße Nutzung des Verkehrsraumes mit einem Fahrrad kann man den Verkehr nicht vermeidbar behindern – auch wenn man langsamer als mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit fährt. Deshalb sollten sich Radfahrer auch nicht selbst in Gefahr begeben, indem der eigene Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand nicht eingehalten wird.
Welche Abstände sind erforderlich?

Grundsätzlich muss berücksichtigt werden, dass die gerade Ideallinie nicht immer eingehalten werden kann. Dies kann an Schlaglöchern in der Fahrbahn liegen oder an nicht zu unterschätzenden Seitenwinden. Dazu kommt die normale Pendelbewegung um das Gleichgewicht auf dem Rad zu halten. Während ein geübter und zügig fahrender Radfahrer längere Zeit auf einer Fahrbahnbegrenzungsmarkierung fahren kann, braucht ein langsamer, unsicherer Fahrender deutlich mehr Platz auf jeder Seite. Kinder machen auf ihren Rädern sehr viel deutlichere Lenkbewegungen beim Geradeausfahren als geübte Erwachsene. Die (Gleichgewichts-)Fähigkeiten sind von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich, schwanken im Tagesverlauf, verändern sich mit dem Alter und der Erfahrung sehr stark und wechselwirken mit den Eigenschaften des Fahrrades und seiner Ladung.
Daraus folgt, dass beim Überholen von Fahrrädern ein deutlich größerer Sicherheitsabstand als beim Überholen von PKW erforderlich ist.
Deshalb haben Autofahrer beim Überholen mindestens 1,5 Meter Seitenabstand einzuhalten (OLG Hamm, Az. 9 U 66/92). In Sonderfällen wie bei Steigungen (OLG Frankfurt/ Main, Az. 2 Sa 478/80) oder einem mittransportiertem Kind auf dem Fahrrad (OLG Karlsruhe, 10 U 102/88) sind zwei Meter erforderlich. Dies gilt selbstverständlich auch bei den auf der Fahrbahn angebrachten Schutzstreifen. Die aufgemalte Linie kann keinen Sicherheitsabstand ersetzen.
Auch Radfahrer, die andere Radfahrer überholen, sollten auf einen ausreichenden Abstand achten. Leider ist damit auf den meisten baulichen Radwegen ein sicheres Überholen unmöglich.

Abstand nach rechts

Beim Vorbeifahren an parkenden Fahrzeugen gehen Gerichte von einer Türbreite Abstand aus, die der Radfahrer einhalten muss (LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77). Der Öffnungsbereich von Autotüren erstreckt sich von etwa 80 cm bei schmalen Türen von viertürigen Kleinwagen bis etwa 1,5 m bei zweitürigen Coupés oder bei LKW. Gerade bei den vielen alten Radverkehrsanlagen rechts neben Parkstreifen ist damit eine sichere Nutzung kaum möglich.
Bei Fahrbahnen ohne parkende Fahrzeuge ist ein Abstand von 0,8 bis 1 m zum Fahrbahnrand als zulässig angesehen (BGH, VersR 1964,653). Doch erweitert sich der zulässige Abstand bei Straßenbahnschienen, bei hohen Bordsteinen (BGH, VersR 1955, 764), tiefen Gullydeckeln (KG, MDR 1999, 865), bei gefährlichem Kopfsteinpflaster und an anderen Hindernissen, denen aufgrund der Instabilität des Rades und den damit einhergehenden unvermeidlichen Schwankungen nicht anders ausgewichen werden kann.
Ausreichender Sicherheitsabstand nach rechts ist auch ein Signal an den nachfolgenden Verkehr. Wer ohne Abstand fährt, provoziert erst recht viel zu dichtes Überholen auf der eigenen Fahrspur. Außerdem verbleibt auch bei zu dichtem Überholen wenigstens noch ein Sicherheitsraum nach rechts um ausweichen zu können.

 

 

Illustration: Ervin Peters

Über Michael Kleine-Möllhoff

Meine Fahrten erledige ich meist mit dem RAD oder dem ÖPNV. Ein Auto benötige ich sehr selten. Verantwortlich bin ich für die Zeitschrift RAD im Pott.
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22 Antworten zu Abstand halten

  1. Peter Czaja sagt:

    Und genau das ist der Grund, weshalb die nun allenorten als das neueste Allheilmittel gepriesenen Schutzstreifen gefährlich sind. Denn fast immer sind diese viel zu schmal angelegt. Besonders gern auch im Bereich parkender Fahrzeuge wird man hier dazu geradezu aufgefordert, seinen Seitenabstand aufzugeben. Wer das nicht weiss, und dann wirklich innerhalb des Schutzstreifens radelt, gefährdet sich und Andere. Fährt man außerhalb oder am äußersten Rand des Schutzstreifens, nötigen, hupen und schneiden Autofahrer, die denken, man müsse ja ‘in dem Fahrradstreifen da’ fahren.
    Um Radfahrer zum Wechsel auf die Fahrbahn zu bewegen würde es ausreichen, einfach Fahrradsymbole auf die rechte Hälfte der Fahrbahn pinseln, ohne unterbrochene Linie als Abgrenzung. Denn diese Demarkationslinie schürt nur eine ‘innere Trennung der Verkehre’ im Kopf. Damit ist nichts gewonnen.

  2. Ich war heute noch bei einer Ortsbesichtigung mit Lokalpolitikern. Dabei kam heraus:
    – Sicheres Radfahren geht nur auf der Linie des Schutzstreifens. Erst hier reicht der Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen.
    – Seit der Existenz des Sicherheitsstreifens fahren die meisten Radfahrer nicht mehr illegal auf dem Bürgersteig sondern auf der Fahrbahn
    – Die Geschwindigkeit des Autoverkehrs ist durch die optische Verengung deutlich zurückgegangen.
    – Die Ortspolitiker waren sehr überrascht wie groß der Sicherheitsabstand sein muss.
    – Autofahrer halten fast nie einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein.
    Die Idee nur Symbole aufzumalen kam auch in der Diskussion, insgesamt überwog aber die Meinung, der Streifen habe die Situation für Radfahrer verbessert.
    Lösung kann nur das konsequente Einhalten von Sicherheitsabständen durch den motorisierten Verkehrsteilnehmer sein. Da müssen wir noch eine Menge Aufklärungsarbeit leisten.

  3. Markus MK sagt:

    So eine typische Politikerantwort: Ja gut, die Straßen sind halt bei uns etwas eng, da wird es schon mal knapp, aber einen Meter hat man doch immer, oder?…

    Leider ändert es nix daran, dass gefühlt jeder 20ste mit weniger als 50 cm ungeschickt überholt und manchmal auch recht knapp wieder einschert. Wohl dem, der eine gerade Linie fährt. Sind wir als Radfahrer zu schnell unterwegs und lassen dem motorisierten Verkehr zu wenig Zeit zum Überholen?

    Unsere Fahrbahnen sind in der Regel zu schmal für Schuztstreifen. Das hat den Vorteil, dass wir fast immer im Sichtfeld der Autofahrer fahren; nur der Wunsch, an den stinkenden Abgasen vorbei bis vorne zur Ampel zu fahren ist uns nicht vergönnt, so dass wir auch schon mal zwei Ampelphasen lang im Mief stecken bleiben.

    Ich sehe die Schutzstreifen auch nur als Mittel zum Zweck, um bisher verdrängte Radfahrer vom Gehweg herunter zu bekommen.

    Sehr hilfreich und brauchbar in diesem Thema finde ich den Flyer, der wohl in Bielefeld in Kooperation entstanden ist:

    Leider gab es den nur in sehr kleiner Auflage. Gerade in Städten ohne nennenswerte Radverkehrsführung könnte dieser ruhig mal an Fahrschulen ausliegen.

  4. Bill Hearst sagt:

    Schöne Zusammenfassung und auch einige Interessante Informationen hier in den Antworten.

    Mein Eindruck ist, dass die meisten Autofahrer unsicher sind und das wohl auch auf unzureichende Ausbildung / Erfahrung mit dem Fahrzeug zurückzufohren ist. Leider wissen sich die meisten in ihrer unsicherheit nicht anders zu helfen, als ungeschickt, risikobereit zu überholen und zu motzen.
    Da ist noch viel Aufklärungsarbeit nötig – ich befürchte aber, dass Infoseiten wie diese den Grossteil der Autofahrer nie erreichen werden! Das ist das eigentliche Dilemma.
    Leute die professionell ein KFZ (oder sogar Fluggerät) führen müssen immer wieder zu Fortbildungen und Manövern um ihr Vehikel zu beherrschen – Autofahrer nach erfolgreicher Prüfung NIE wieder!
    Und genau da sehe ich ein eklatantes Problem in der Logik des Verkehrs, welches angegangen werden muss, um auch das “Mindset” aller Verkehrsteilnehmer langfristig zu verändern!
    Beispiel Niederlande oder auch Dänemark – hier sind die meisten Autofahrer auch sehr häufig auf dem Rad unterwegs (und nicht nur am Sonntag auf Radwanderwegen) und kennen daher beide “Seiten” des Verkehrs – sowohl KFZ als auch Velo…

  5. Peter sagt:

    Ich MUSS also eine Türbreite Abstand zu parkenden Autos halten (laut LG Berlin, Az. 24 O 466/95, OLG Karlsruhe, Az. 10 U 283/77).

    In deinem Artikel nennst du 80 cm zu einem kleinen viertürigen PWK und bis 1,5 Meter zu zweitürigen Coupes und LKWs. Ist dann ein Parkplatz frei, dürfen es maximal 1 Meter sein.

    Wie soll das in der Praxis aussehen? Schlangenlinien fahren? Es muss doch eine klare Regelung geben. Muss ich einen Zollstock mitführen und Türbreiten ausmessen? Oder geht es darum im Nachhinein zu erfahren: Sie haben leider Pech gehabt, sie waren 5 cm zu dicht an der Tür des viertürigen Coupes?

    • Karsten Obrikat sagt:

      Ich fahre für die anderen Verkehrsteilnehmer berechenbar. So halte ich zu parkenden Fahrzeugen mindestens einen Meter Abstand und bei einer Parklücke behalte ich meine Linie inne. Erst wenn diese Lücke größer ist – sagen wir mal mehr als einhundert Meter, dann orientiere ich mich ein Stückchen weiter zum Fahrbahnrand hin.
      Ich muss sagen, dass ich damit eigentlich recht gut fahre, auch nachfolgende Autofahrer haben sich bei mir noch nicht beschwert.

      • René Müller sagt:

        Ich halte es genauso wie Karsten, nachdem ich in den letzten Jahren zwei Mal von sich öffnenden Autotüren erwischt wurde.

        Heute hatte ich auf der Stockkampstraße in Düsseldorf mal wieder ein typisches Beispiel für das asoziale Verhalten einiger Autofahrer erlebt. Ich fuhr mit etwa einem Meter Sicherheitsabstand an parkenden Autos vorbei. Es kam kein Gegenverkehr, sondern nur ein weißer Golf. Er hupte mich von hinten an und überholte mich so knapp, dass ich an die Seitenscheibe klopfen konnte.

        Hab ihn dann an der nächsten roten Ampel eingeholt, die Fahrertür geöffnet und zur Rede gestellt. Der etwa 60 Jahre alte Herr meinte: “Du hast rechts zu fahren wie alle anständigen Leute. [Ich hasse es, wenn mich Leute ungefragt duzen. Das ist respektlos gegenüber einem 31-Jährigen.] Mach die Tür zu, du Penner, sonst gibt es eine Anzeige.”

        Am liebsten hätte ich dem Typen eine reingehauen, aber dann dachte ich mir nur: “Was für eine arme Wurst.”

        Sowas erlebt man als Radfahrer in Düsseldorf immer wieder. Radwege werden hier auch gerne mal zugeparkt – Warnblinker an (wenn überhaupt) – passt. Und 80 cm Radwegbreite ist auch weit entfernt von dem, was ich als sicher benutzbar bezeichnen würde.

      • Florian Stöhr sagt:

        So halte ich das auch.

  6. Michael sagt:

    Das Problem bei Urteilen ist immer die Einzelfallentscheidung und deren Umsetzung in die allgemeine Praxis. Klare Regeln kann nur der Gesetzgeber aufstellen, nicht der Richter. Als Radfahrer habe ich wegen der fehlenden Knautschzone immer das Problem bei zu geringem Abstand. Die Einzefallentschiedungen dienen nur der rechtlichen Einordnung der eigenen Fahrweise.
    Für den überholenden Autofahrer muss es aber klar sein, dass der Radfahrer eben nicht in einer graden Linie fährt und deshalb ausreichender Sicherheitsabstand ein absolutes Muss ist.

  7. Roland Böhlecke sagt:

    Die Sache mit dem Abstand könnte so einfach sein.
    Bin ich mit dem Rad unterwegs rollen meine Räder in etwa dort wo sich die rechten Räder der Autos bewegen, das ist weit genug von Kantstein, Gully und Co. weg und weit genug links das der “normale” Autofahrer sieht dass er bei Gegenverkehr, Engstellen etc. nicht überholen kann. Na klar Ausnahmen bestätigen die Regel. Da ist vom Fahrschüler bis zum Busfahrer alles dabei. Alles über 1m Abstand freut mich, alles unter 0,5m kriegt Post vom Ordnungsamt und darf sich mal kurz erklären, dank Video sind dann 30€ fällig. Manche trifft man wieder, diese überholen dann so wie es sein soll. Ist auch nicht so schwer: Einfach einen ganz normalen Spurwechsel machen, dann klappt das mit dem Abstand.

  8. Alfons Krückmann sagt:

    Verstehe ich da was falsch?

    Die Abstände, die der MIV gegenüber dem Radverkehr beim Überholen an den Tag legt sind in der Tat lästig.
    Was ich aber nicht verstehe ist, dass der immer öfter anzutreffende Zweirichtungsradweg aus der Kritik regelmässig komplett ausgeklammert wird.
    Vielleicht weil derartige Wege so gern – auch mit Unterstützung des ADFC – eingefordert werden?

    Sachlich ist das Ganze doch vollkommen unlogisch:
    Auf meist 2 oder max. 2,5 Meter breiten Zweirichtungswegen, die i.d.R. auch noch für Fussgänger, Hunde, Skater, usw. freigegeben sind, werden wir gezwungen mit oft hoher Geschwindigkeit aufeinander zuzufahren.
    Bei zwei Pedelecs ergibt sich schon eine Kollisionsgescchwindigkeit von ca. 50 Kmh.
    Sind schnelle Radfahrer beteiligt oder bei Strecken mit Gefälle entstehen auch leicht Kollisionsgeschwindigkeiten von 60 – 90 Kmh.
    Selbst wenn man nur die Breite von 1 Meter pro Rad (60 cm + Schwankungsreserve) rechnet wird doch unmittelbar klar, dass da ein Begegnungsverkehr KEINESFALLS stattfinden dürfte.
    Da bleiben vielleicht 0 – 40 cm zwischen den Lenkern bei diesen Kollisionsgeschwindigkeiten!!!

    Ich halte das für DEUTLICH gefährlicher als die mit 50cm überholenden Autos im Längsverkehr. Um da auf ähnliche Kollisionsgeschwindigkeiten zu kommen müssen die Autos schon extrem zu schnell fahren. Ausserdem sind sie im Gegensatz zum Fahrrad spurstabil.

    Da kann man doch nur jedem raten bei linksseitigen Zweirichtungswegen sehr langsam und permanent wachsam zu fahren oder besser – im Interesse der eigenen Sicherheit – auf die Fahrbahn zu “flüchten”.
    Lieber mal das erhöhte Bußgeld zahlen und das aggressive Hupen in Kauf nehmen als im Krankenhaus zu enden.
    Im Dunkeln kommt noch dazu, dass man auf den linksseitig geführten Wegen vom asymmetrischen Licht der Autos prinzipbedingt zu stark geblendet wird. Kommt dann noch Regen dazu ist für Brillenträger definitiv Schluss mit Lustig.
    Diese Infrastruktur funktioniert vielleicht für Radwanderer im Hellen wenn sie nur wenig genutzt wird.
    Will man den Radverkehr auch für interregionales Pendeln attraktiv machen, sollte man vor allem und zuförderst die Benutzungspflicht für diesen lebensgefährlichen Zweirichtungs-Linksverkehr abschaffen.

    • Steven sagt:

      Da gibt es eine einfache Antwort; Angepasste Fahrweise. Dann kann man da halt einfach nicht Vollgas fahren. Vom motorisierten Verkehrsteilnehmer wird das in der Regel ja auch erwartet.

    • Florian Stöhr sagt:

      Angepasste Fahrweise ist schon angebracht.. Umgekehrt muss man aber auch anmerken, dass die Politik möchte, dass mehr Radfahrer fahren.. – das geht aber nicht, wenn die mit 10 km/h schleichen müssen. – so braucht man 3 bis 5 mal so lang wie mit dem Auto.. – so bekommt man keine Autofahrer zum Rad fahren..
      Auch ich tendiere, insbesondere Nachts und bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee, Eis) auf der Fahrbahn zu fahren, da dort einfach mehr Platz ist und man weniger geblendet wird. Nachts sind, wenn man in unbekannter Gegend unterwegs ist, die Radwegehinweisschilder ohnehin nicht zu sehen da die meisten zu hoch montiert und meistens nicht reflektierend sind. – so fahre ich dann sehr viel Zielgerichteter, wenn man nach den Reflektierenden Straßenschildern von Stadt zu Stadt unterwegs ist.

      • Norbert Paul sagt:

        Ich bin ja gespannt, ob die Überarbeitung des FGSV-Papiers, das der Wegweisung zugrundeliegt, auf diese Probleme eine Antwort haben wird.

  9. Gabi Köpke sagt:

    Warum wird bei der Berechnung der Breiten von Radverkehrsanlagen von 60 cm breiten Fahrrädern ausgegangen? Für gewöhnlich sitzen erwachsene Menschen mit leicht angewinkelten Armen auf dem Rad. Die Breite über die Ellenbogen gemessen, beträgt im Durchschnitt 75 cm, hat ein richterlich bestellter Gutachter bestätigt.

  10. Pingback: Radfahrer, die ewigen Regelbrecher? « Velophil

  11. Christian sagt:

    Ich habe mal eine Frage zum richtigen Abstand beim Überholvorgang Pkw / Fahrrad in Tempo 30 Zonen.
    Ich denke das es logisch ist, dass der Abstand des PWKs zum Fahrrad geringer als 1,50m sein kann (bei einem erwachsenen Radfahrer und unter normalen Bedingungen).
    Aber welchen Wert kann man stattdessen empfehlen? 1,00 Meter? Gibt es dazu Untersuchungen?

    Danke,

    • Norbert Paul sagt:

      1,50 Meter.

      a) Das ist den Raum, den Radfahrer brauchen für die Pendelbewegungen. Auch beim dichtesten Punkt zum ÜBerholenden muss noch genug Abstand sein, so dass es zu keinem Sturz durch Berührung, Luftzug, Erschrecken etc. kommt. Auch geübte Radfahrer machen übrings Pendelbewegungen beim Fahren.

      b) Zuviele Wenn-dann-Regeln machen die Sache nur unnötig kompliziert und dass gibt dann nur Konflikte, weil der eine so meint und der andere so.

  12. Wolfgang sagt:

    Also – als Rundum-Verkehrsteilnehmer – zu Fuß, mit dem Rad oder PKW – habe ich hauptsächlich Probleme mit Radfahrern, die
    – zu dicht an Fußgängern vorbei fahren
    – auf Bürgersteigen Fußgänger beiseite klingeln
    – in schmalen Wohnstraßen dem Gegenverkehr nicht ausweichen (und damit selber den geforderten Sicherheitsabstand unterschreiten), wenn auf ihrer Seite PKW parken
    – ohne Unrechtsbewußtsein den linken Fahrradweg – gern auch die linke Straßenseite – benutzen
    – nachts ohne Licht fahren
    – Rotlicht missachten
    – nicht anzeigen, wenn sie abbiegen wollen und/oder
    – ausgeschilderte Fußwege befahren.
    Wollen sie als vollwertige Verkehrsteilnehmer gelten, sollten sie sich auch keine Sonderrechte herausnehmen.

  13. Klein sagt:

    Also kann ich als Radfahrer morgens an einer langen Steigung den gesamten linienbusverkehr zum Erliegen bringen. und alle Radfahrer, die mich als Fußgänger mit weniger als 1,50 Meter Abstand überholen anzeigen. Das wird spassig. Aggressive Radfahrer und Busfahrer nerven mich schon lange.

  14. Enrico sagt:

    Hallo hab eine Frage zum Abstand…
    Wenn ich auf einem Radweg auf dem Bürgersteig mit direkt daneben parkenden Autos links von mir fahre (Abstand zum parkenden Fahrzeug von ca. 1 meter nicht möglich da Fahrradweg zu eng). Ist dann der Fahrradweg zu benutzen weil er entsprechend per Straßenschild so vorgeschrieben ist? Solche Fahrradwege gibt es ja leider noch, ist die Beschilderung der Benutzungspflicht hier rechtens?

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