Helmpflicht für’s Knie!

Helme schützen nach Ansicht der Polizei vor Knieverletztungen.

Helme schützen nach Ansicht der Polizei vor Knieverletzungen.

Die Kreispolizei Viersen hat neue Erkenntnisse zur Wirksamkeit von Fahrradhelmen gefunden. Die Tageszeitung hat die Pressemitteilung der Polizei inhaltlich fast unverändert abgedruckt:

“Gestern nachmittag … ist ein zwölfjähriges Mädchen bei einem Verkehrsunfall … verletzt worden. … Als ein 37-jähriger … nach links … abbiegen wollte, übersah er das Mädchen, das am Ende der Radlergruppe losfuhr. Beim Zusammenprall kam die 12-Jährige zu Fall und verletzte sich leicht am Bein. Das Mädchen trug zum Unfallzeitpunkt keinen Fahrradhelm.”

Da wird es doch wieder Zeit für Popcorn und Cola! Ich frage mich ernsthaft, wie das Tragen eines Helms die Unfallursache, den Unfallverlauf oder die Unfallfolgen beeinflusst hätte. Von einer Kopfverletzung, bei der ich einen solchen Kommentar zum Helm noch verstanden hätte, ist in der Meldung nicht die Rede. Es lässt sich folglich noch nicht einmal hypothetisch herleiten, dass das Tragen eines Helms in diesem Fall den Unfall vermieden oder Verletzungen verringert oder gar verhindert hätte. Es sei denn, die Polizei empfiehlt neuerdings, die Helme alternativ zu tragen.

 

Das  Online-Magazins Fahrradzukunft hat sich in der Ausgabe 14 von April 2012 intensiv mit Helmen und Helmpflicht auseinandergesetzt und viele Informationen zusammengetragen.

Über Jan Bartels

Als Alltagsradler bin ich fast täglich mit dem Rad zur Arbeit unterwegs und genieße es als Ausgleich zum Bürojob. Im ADFC kümmere ich mich um vor allem um den Internetauftritt des Landesverbands. Im Kreisverband bin ich verkehrspolitisch rund um den heimischen Kirchturm aktiv und liefere regelmäßig Artikel für die "Rad am Niederrhein", unserer Mitgliederzeitung (http://www.rad-nr.de).
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14 Antworten zu Helmpflicht für’s Knie!

  1. Klaus de Leuw sagt:

    Hallo Jan,

    hervorragender Beitrag.
    Mehrere Dienststellen der Polizei habe ich in den letzten Jahren darum gebeten, mir einen Nachweis über den Behaupteten Schutz durch einen Fahrradhelm im Straßenverkehr zu übermitteln. Der Wunsch wurde mir nicht erfüllt, vermutlich, weil er nicht erfüllbar ist.
    Im vergangenen Herbst betonte auch der oberste Dienstherr der Polizei, Innenminister Jäger, bei der Vorstellung der neuen Polizeiradleruniformen die Wichtigkeit der Helme. Da er auf dem Pressefoto vom Prinzipalmarkt in Münster dabei neben Dienstfahrrädern stand, die nicht die vorgeschribene Beleuchtungseinrichtungen hatten, habe ich ihn am 1.11.12 um Stellungnahme gebeten sowohl zur Gültigkeit der StVZO für Polizeifahrzeuge als auch zur behauptenen Schutzwirkung des Fahrradhelmes. Die Antwort ist so schwierig, dass mir zwar mitgeteilt wurde, dass meine Frage nach einer Reise durch das Ministerium inzwischen in Münster angekommen ist, eine Antwort von dort erhielt ich bisher nicht.

    Also schlussfolgere ich: StVZO? Egal, Hauptsache Helm auf!

    Gruß, Klaus

  2. Weiß jemand wie es zu solchen Aussagen kommt? Ist das einfach Dummheit/Unwissenheit/Ignoranz? Hat jemand mal eine Musterpolizeimeldung geschrieben, und jeder Polizist, der tippen kann, verändert nun diesen Textbaustein nicht mehr? Gibt es da konkrete Anweisungen von höherer/oberster Stelle? Ist das in jeder Stadt, in jedem Bundesland identisch?

    • Die Polizei Viersen teilte mir übrigens im Februar in einem Schreiben mit, dass es “aus Sicht der Polizei im Regelfall keinen guten Grund gegen das Tragen eines Fahrradhelms [gibt]”. Die Helmtragequote liege bei Kindern, die an Unfällen beteiligt seien, bei ca. 30 %. Man wolle diese Quote weiter erhöhen, um die Kopfverletzungsgefahr zu minimieren. Man werde deshalb jeden (!) Unfall eines Rad fahrendes Kindes zum Anlass nehmen, um auf die Wichtigkeit von Fahrradhelmen hinzuweisen.

      Soweit das Schreiben, das ich hier nicht weiter kommentiere. In der Zeitung scheint mir allerdings die Häufigkeit der Helmtrageempfehlung seit meinem (unveröffentlichten) Leserbrief deutlich abgenommen zu haben. Das ist mir jetzt kürzlich erst richtig aufgefallen, als ich die Empfehlung bei einer Meldung im Zusammenhang mit einer Kopfverletzung nach längerer Zeit wieder gelesen habe. In diesem Kontext kann ich das auch tolerieren.

  3. Die Polizei fordert also mehr Onleihbibliotheken? Klar: Radfahren ist hoch gefährlich, schon gar nicht ohne Ganzkörperprotektoren. Vekehrsteilnehmer sind sowieso stark Unfallgefährdet. Also lieber nicht rausgehen und die Wohnung putzen. Hausputz ist aber noch gefährlicher als Radfahren. Ergebnis: Auf dem Sofa ein gutes Buch mit dem E-Book-Reader und das Leben ist wunderschön und gar nicht gefährlich.
    So könnte man in jede Polizeiunfallmeldung den Hinweis auf die Sicherheit des häuslichen Lesens einbinden.

    • kogabulls sagt:

      Die Stadt Erkelenz verbietet das Fahren auf dem breiten Randstreifen der Umgehungsstraße mit dem Argument: wo keine Radfahrer fahren, können keine Radunfälle passieren. Passt irgendwie zu dem Vorschlag mit dem Sofa……

  4. Hallo Herr Kleine-Möllhoff,

    bedenken Sie: die meisten Menschen hierzulande sterben im Bett, also bitte das zubettgehen vermeiden.

    Hallo Herr Hölzle,

    es gibt offenbar einige Gebetsmühlen, dazu gehört der Fahrradhelm. Beharrliches Nachfragen nach einem Wirksamkeitsnachweis für den Helm bei jeder entsprechenden Pressestelle kann diese Gebetsmühle weitgehend verstummen lassen.
    Es gibt zur Zeit eine weitere: Reflektierende Kleidung bei Fußgängern. Da wird jemand bei grüner Ampel auf dem Überweg von einem Linksabbieger erwischt und schon schallt der Ruf nach heller Kleidung. Dabei wäre der Fußgänger kurz vor dem Unfall auch damit nicht gesehen worden, denn sie befanden sich außerhalb des Blickfeldes und Scheinwerferkegels des Kraftfahrers. Und irgendwann wird jemandem auffallen, dass man auch Fußgänger behelmen kann. Aber es gibt ja noch mehr Schutzkleidung, als Michelinmännchen läuft es sich doch auch chic!
    Wer böses dabei denkt, könnte ein System dahinter vermuten, den unmotorisierten Verkehrsteilnehmer mindestens eine Teilschuld zuzuschieben (“der Autofahrer hatte ja keine Chance, so dunkel wie der gekleidet war”), anstatt konsequent der Hetzerei der Motorisierten Einhalt zu gebieten.

    Gruß, Klaus

  5. Philipp sagt:

    Geniales Symbolfoto! Danke für den Schmunzler.

  6. Jonas sagt:

    Die Polizeiaussage ist ja mal wirklich… lachhaft.
    Danke für diesen Artikel. :D

    Sonnige Grüße, Jonas

  7. Simon sagt:

    “Man werde deshalb jeden (!) Unfall eines Rad fahrendes Kindes zum Anlass nehmen, um auf die Wichtigkeit von Fahrradhelmen hinzuweisen.”

    Heißt das übertragen dann auch:

    “Man werde deshalb jeden (!) Unfall eines Auto fahrenden zum Anlass nehmen, um auf die Wichtigkeit der Einhaltung von Geschwindigkeit, Abstand, Handybenutzung, Rücksichtnahme… hinzuweisen.” ?

  8. Haha, cooler Artikel! Polizeipressesprecher sind lustige Zeitgenossen! :D Die sind bei uns in der Alpenrepublik übrigens nicht besser. ;)

    Schöne Grüße aus Innsbruck,

    Gerald

  9. Thorsten Boehm sagt:

    Angesichts der Vielzahl kopfverletzter Autofahrer liest man merkwürdigerweise keine obligatorischen Hinweise auf die Sinnhaftigkeit des Helmtragens im Auto und die katastrophal niedrige Helmtragequote in dieser Verkehrsteilnehmergruppe. Vielleicht lässt sich die Darth-Vader-Kampagne des Bundesverkehrsministeriums reaktivieren, um die Quote endlich und signifikant zu erhöhen.

  10. Jannik sagt:

    Ohje, das ist ja echt schon fast so traurig, dass es wieder lustig ist. Unfassbar was da teilweise abgeht.

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