Radwege und unbeugsame Gallier

Es ist ein Bußgeld fällig, wenn Radfahrer benutzungspflichtige Radwege nicht benutzen.

Es ist ein Bußgeld fällig, wenn Radfahrer benutzungspflichtige Radwege nicht benutzen.

Prolog: Wir befinden uns im Jahre 16 n. der StVO 1997. Alle Radwege müssen benutzt werden. Alle Radwege? Nein! Eine Schar von unbeugsamen Radfahrern…

“Radler, die nicht den Radweg benutzen, müssen 20 Euro bezahlen”. Solche Formulierungen stehen in diesen Tagen in allen Zeitungen, nachdem zum 1. April der neue Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist. Selbst auf der Webseite der Bundesregierung steht es so falsch, denn diese Aussage impliziert, dass alle Radwege benutzt werden müssen. Alle Radwege? Nein! War da nicht mal vor 16 Jahren eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die gerade eben die generelle Radwegebenutzungspflicht zugunsten einer Wahlfreiheit abgeschafft hat und nur noch in Ausnahmefällen eine Benutzungspflicht vorsieht?

In der “Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung – BKatV)”, wie der Bußgeldkatalog amtlich heißt, ist es natürlich korrekt formuliert: “Radweg (Zeichen 237, 240, 241) nicht benutzt oder in nicht zulässiger Richtung befahren”. Gerade die Angabe der Verkehrszeichen macht den Unterschied und einen Radweg zu einem benutzungspflichtigen. Und nur bei einem solchen kann das Fahren auf der Fahrbahn selbstverständlich geahndet werden. In Zeitungsberichten müsste es deshalb allgemeinverständlich heißen: “Radler, die einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen, müssen 20 Euro bezahlen. Benutzungspflichtig sind Radwege, wenn sie mit den blauen Radwegschildern gekennzeichnet sind.” Diese Formulierung ist zwar länger und formal nicht 100%ig wasserdicht, dürfte aber von den meisten Lesern und Verkehrsteilnehmern verstanden werden, ohne dass in unzulässiger Weise die geltende Rechtslage zu stark vereinfacht wird.

Über Jan Bartels

Als Alltagsradler bin ich fast täglich mit dem Rad zur Arbeit unterwegs und genieße es als Ausgleich zum Bürojob. Im ADFC kümmere ich mich um vor allem um den Internetauftritt des Landesverbands. Im Kreisverband bin ich verkehrspolitisch rund um den heimischen Kirchturm aktiv und liefere regelmäßig Artikel für die "Rad am Niederrhein", unserer Mitgliederzeitung (http://www.rad-nr.de).
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3 Antworten zu Radwege und unbeugsame Gallier

  1. Wilfried sagt:

    Was nützt mir das? Nichts! Autofahrer hupt mich an, weil er die Entfernung des Schilds noch nicht bemerkt hat. Heute passiert in Dormagen! Leider ist der Autofahrer auch noch uneinsichtig! In der ganzen Berichterstattung wurden nur die Bußgelder erwähnt. Die Vorteile für die Radfahrer und die Möglichkeiten eines fairen Nebeneinander wurde nicht besprochen. Leider überholen mich in 30er Zonen alle Autofahre, obwohl die schwierig sein müßte, weil ich Pedelec fahre. Interessiert keinen Pkwfahrer! Die fahren sogar mit deutlich weniger Abstand als 1m an mir Vorbei! Ohne Einsicht bei den Pkw´s funktioniert es garnicht. Dieser Spruch ” Ich lasse mich doch von einem Fahrrad nicht versägen” spricht doch Bände!

    • In der ganzen Berichterstattung wurden nur die Bußgelder erwähnt.

      Natürlich dreht sich in der aktuellen Berichterstattung alles nur um die neuen Bußgelder. Auf die Wahlmöglichkeit zwischen einem nicht benutzungspflichtigen Radweg und der Fahrbahn hat der ADFC vor gut 2 Jahren nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Radwegebenutzungspflicht ausführlich hingewiesen. Durch die nachlässige aktuelle Berichterstattung in den Medien gerät aber genau das wieder in Vergessenheit.

  2. Jeremy sagt:

    Leider ist auch ihre überarbeitete Aussage immer noch zu kurz gegriffen, ich habe mal ergänzt:

    “Radler, die einen benutzungspflichtigen Radweg nicht benutzen, müssen 20 Euro bezahlen. Benutzungspflichtig sind Radwege, wenn sie mit den blauen Radwegschildern gekennzeichnet sind und die Benutzung dem Radler zumutbar ist.”

    Mit 1 Meter breitem Kinderanhänger auf einen 90cm breiten Radweg? Unzumutbar.
    Ein zugeschneiter Radweg bei geräumter Fahrbahn? Unzumutbar.
    etc. pp.

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