… kann lange warten, bis sich was ändert.
Bürgeranregungen bringen Politik und Verwaltung auf Trab und sind ganz einfach.
Jedermann hat das verbriefte Recht, Politik und Verwaltung seiner Stadt mit Anregungen und Beschwerden auf Probleme hinzuweisen und Änderung zu verlangen. Je mehr Bürger das tun, desto besser. Auch und gerade, wenn es um den Fahrradverkehr geht.
Nicht alle Städte sind fahrradfreundlich und nicht alle haben einen engagierten Radverkehrsbeauftragten.
Die Gemeindeordnung des Landes NRW sagt in § 24:
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
Das ist alles. Es gibt keinerlei Bedingungen, keinerlei formale Anforderungen außer “schriftlich”. Eine einfache E-Mail reicht. Sie können auch einen Brief schicken oder hingehen. Nur der Hinweis auf GO NRW § 24 sollte enthalten sein. Sonst kann die Beschwerde als reine Verwaltungsangelegenheit behandelt und mal eben schnell “erledigt” werden.
Einige Städte weisen ihre Bürger selbst auf diese Möglichkeit hin und ermuntern ihre Bürger, sich aktiv zu beteiligen,z.B Münster, Duisburg, Köln, Bonn. Andere – wie Bochum – sprechen lieber nicht darüber. Bürger machen Arbeit.
Zwei Dinge machen solche Anträge besonders wirksam:
- Eine Beschwerde nach GO NRW § 24 richtet sich an die Politik. Die muss sich also mit der Angelegenheit beschäftigen.
- Der Antragsteller ist zu unterrichten. Die Politik muss sich also verantworten.
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an das Büro für Bürgerbeteiligung oder die zuständige Stelle im Rathaus und sagen Sie dazu, an wen Ihre Mail weitergeleitet werden soll,
z.B.:
die Oberbürgermeisterin,
die Fraktionen im Rat,
den Stadtbaurat,
den passenden Ausschuss,
oder einfach: Bitte um Weiterleitung an die zuständigen Stellen.
Anregungen und Beschwerden werden oft von einem eigenen Ausschuss bearbeitet, dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Antragsteller erhalten dort in der Regel Gelegenheit, ihren Antrag noch einmal mündlich zu erläutern, wenn er auf der Tagesordnung steht.
Aber auch Eingaben, Anträge und Stellungnahmen zu Planungen und Vorgängen, die bereits in anderen Ausschüssen behandelt werden, sind möglich.
Die Ausschüsse tagen öffentlich. In einigen Städten sind alle Unterlagen für jedermann im Internet einsehbar. Bochum z.B. hat dazu ein Bürgerinformationssystem eingerichtet .
Darüber hinaus kann man natürlich auch die Kommunalpolitiker im Rat und den Bezirken direkt auf Probleme und Anliegen ansprechen und eigene Anträge erläutern. Gerade die Opposition ist da – der Name sagt es – oft zugänglich.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
Danke für diese hilfreichen Ausführungen, Klaus. Sie helfen uns Aktiven im ADFC, aber vor allem auch den einzelnen Bürger, seine Anregungen und Kritik effektiv an die richtigen Stellen zu leiten.
Gruß aus Iserlohn
Karsten
Die Frage dabei ist aber auch: Wie lange wartet man auf die Veränderung? Ich habe schon im Januar etwas angeregt und es hat sich noch nichts getan. Die einzige Information, welche ich bekommen habe ist: Es wird daran gearbeitet. Es wäre aber schon seit Jahren bekannt, aber die Stadt ist gar nicht zuständig. Solche Probleme hat die Stadt Bochum wohl nicht? Deshalb kann man wohl dort ein Problem auch in viel kürzerer Zeit lösen. In meiner Stadt gibt es mindestens drei verschiedene Zuständigkeiten: Stadt, Kreis,Land.
Leider habe ich das Gefühl ich werde nicht erst genommen und da ich der Einzige bin, welcher sich “Beschwert” hat, kann man dies getrost ignorieren. Dabei fordert mich meine Firma dieses Jahr auf, im Sommer mit dem Rad zur Arbeit zu kommen. Doch ein Autoersatz kann das ja nicht sein, wenn man an jeder Kreuzung Minuten liegen läßt, weil man den Autos die Vorfahrt lässt,um einen Unfall zu vermeiden und gesund zur Arbeit oder nach Hause zu kommen.
Die größte Hürde ist meines Erachtens die richtigen Ansprechpartner in den Städten und Gemeinden zu finden.
Zitat von Walter: “In meiner Stadt gibt es mindestens drei verschiedene Zuständigkeiten: Stadt, Kreis, Land.”
Bezüglich baulicher und die Verkehrssicherheit beeinflussende Mängel für den Radverkehr wurde daher auf der letzten ADFC-Landeshauptversammlung in Bonn beschlossen:
Der Landesvorstand setzt sich bei den zuständigen Stellen dafür ein, dass die Internetseite http://www.meldeplattform-radverkehr.de, auf der Mängel an Radverkehrsanlagen standardisiert gemeldet werden können, auf das Land NRW ausgeweitet wird (Bisher ist das Verfahren nur für Hessen realisiert). Alternativ soll eine entsprechende Meldeplattform nur für NRW eingerichtet werden.
Wenn es diese Meldeplattform für NRW dann gibt, wäre in einer abgesetzten Meldung der Hinweis auf GO NRW § 24 mit entsprechenden Nachdruck versehen!
Begründung für diesen Antrag war:
Angesichts der angespannten kommunalen Haushalte ist es im Sinne der Kostenersparnis sinnvoll, ein bereits bestehendes und bewährtes System zu adaptieren. Dies hätte zur Folge, dass die teilnehmende Städte und Gemeinden mit einem relativ geringen Aufwand ein Meldeverfahren mit hoher Effizienz realisieren könnten. Andererseits animiert ein solches System die Radfahrerinnen und Radfahrer, erkannte Mängel tatsächlich zu melden, da sich der Aufwand dafür in Grenzen hält und der Informationsfluss zur zuständigen Stelle sichergestellt ist.
Siehe auch:
Einfach mal beim ADFC Landesvorstand den Stand der Dinge nachfragen und Ihn bei dieser Angelegenheit tatkräftig unterstützen.