Unfallursache: Radweg

Hoher Anteil an Schwerlastverkehr an der Unfallstelle.

Hoher Anteil an Schwerlastverkehr an der Unfallstelle.

Am 11. Juni 2013 ereignete sich auf der B1 in Dortmund ein schwerer Unfall, bei dem ein Radfahrer von einem LKW überrollt und getötet wurde. Der Radfahrer hatte den dort vorhandenen benutzungspflichtigen Radweg benutzt. Im Polizeibericht stand:

Heute Morgen, 11. Juni 2013, 6.16 Uhr, stürzte in Dortmund, auf dem Westfalendamm / Semerteichstraße in Fahrtrichtung Unna, aus bisher unbekannter Ursache ein Radfahrer auf die Fahrbahn und wurde überrollt. 

Nach bisherigen Erkenntnissen gelangte der 31-jährige Dortmunder mit seinem Fahrrad aus noch ungeklärter Ursache vom dortigen Radweg auf die Fahrbahn der Bundesstraße 1 und wurde vom LKW eines 30-jährigen aus Dortmund überrollt. Der Radfahrer verstarb noch am Unfallort an seinen schweren Verletzungen.

Hier ereignete sich der tödliche Unfall.

Hier ereignete sich der tödliche Unfall.

Schaut man sich die Unfallstelle genauer an, fällt vor allem eins auf: Unmittelbar vor der Stelle, an der der Radfahrer vom Geh-  und Radweg auf die Fahrbahn geriet, steht ein msassiver Lichtmast im Weg. Der Radweg ist an dieser Stelle nur gut 2 Meter breit. Rechts von dem Lichtmast verbleiben 1,20 m freier Raum, links sind es etwa 90 Zentimeter, Bordstein inklusive. Unmittelbar daneben drängt sich auf drei engen Fahrstreifen der motorisierte Verkehr mit einem hohen Anteil an schweren LKW.

Die ERA 2010 verlangen für gemeinsame Geh- und Radwege innerorts eine Mindestbreite von 2,50 m, abhängig von Fußgänger- und Radverkehrsstärke, zuzüglich eines 0,75 m
breiten Sicherheitstrennstreifens zur Fahrbahn bei festen Einbauten bzw. hoher Verkehrsstärke.

Erste Markierung der Unfallspuren.

Erste Markierung der Unfallspuren.

An dieser Stelle der B1 gibt es sowohl feste Einbauten auf dem Geh- und Radweg als auch eine sehr hohe Verkehrsstärke auf der Fahrbahn. Nimmt man die Ausführungen der ERA ernst, müsste der Lichtmast außerhalb einer 2,50 m breiten Radwegfläche innnerhalb des Sicherheitstrennstreifens aufgestellt sein.

Anforderungsgerecht wäre dieser Geh- und Radweg, wenn rechts neben dem Lichtmast eine freie Fläche von 2,50 m Breite plus 0,25 m Sicherheitsabstand vom Lichtmast verfügbar wäre. Tatsächlich ist es nicht einmal halb so viel.

Gehwege sollen dem Fußgängerverkehr ein ungestörtes Fortkommen und einen der Umfeldnutzung entsprechenden Aufenthalt ermöglichen. Radverkehr im Gehwegbereich kann Fußgänger verunsichern oder gefährden.  … Auch den Ansprüchen des Radverkehrs wird mit der gemeinsamen Führung oft nur unzureichend Rechnung getragen. Der Einsatz der gemeinsamen Führung mit dem Fußgängerverkehr ist daher nur dort vertretbar, wo die Netz- und Aufenthaltsfunktion beider Verkehre gering ist. (ERA 2010, Kap. 3, Führungsformen an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen, Abschnitt 3.6 Gemeinsame Führung mit dem Fußgängerverkehr, Seite 27)

Die von den ERA 2010 genannten Voraussetzungen für gemeinsame Geh- und Radwege an innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen sind hier zweifellos nicht gegeben. Wenn die nutzbare (!) Gehwegbreite 2,50 m unterschreitet, verlangen die ERA: „Gehwegbenutzung durch Radverkehr ausschließen”. Rad fahren auf der Fahrbahn ist an dieser Stelle aber keine wirkliche Alternative.

Umfeld der Unfallstelle

Umfeld der Unfallstelle

Angesichts der hier gegebenen Situation muss man den Radweg zur eigentlichen Unfallursache erklären. Der LKW-Fahrer hatte keine Möglichkeit, das Überrollen des Radfahrers auf der Fahrbahn zu verhindern. Der Radfahrer hatte ordnungsgemäß den als benutzungspflichtig ausgewiesenen Radweg benutzt.

Schon eine kleine Störung, zum Beispiel plötzlicher Lärm oder Winddruck durch vorbeifahrende schewere LKW oder eine winzige Unaufmerksamkeit an dem Hindernis auf dem Radweg bringen Radfahrer hier in unmittelbare Lebensgefahr.

Die fahrradfreundliche Stadt Dortmund, Mitglied in der AGFS, bemüht sich sichtbar um die Förderung des Radverkehrs. Das ist an zahlreichen Straßenumbauten abzulesen. An der B1 ist davon noch nichts zu sehen.

Der Zustand der Radwege an der B1 ist unaussprechlich.
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Über Klaus Kuliga

Seit 33 Jahren Arbeit an demselben Projekt: Aus Bochum eine fahrradfreundliche Stadt machen. Eine fahrradfreundliche Stadt ist eine Einladung zum Rad fahren. Immer, überall, für jeden.
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Eine Antwort zu Unfallursache: Radweg

  1. Pedelecer sagt:

    Hier steht etwas interessantes: http://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/stvo–co/era/empfehlungen-fuer-radverkehrsanlagen
    Eine Empfehlung ist nicht zwingend,kann man hier lesen: http://www.adfc-nrw.de/fileadmin/dateien/Landesverband/Aktuelles/Einfuehrungserlass_ERA.pdf , deshalb interessiert es die Verantwortlichen auch nicht! Nur wenn Fördermittel vom Land gezahlt werden, muss der Radweg auf die Straße gelegt werden um die Fördermittel zu bekommen. Unsere Städtebauer haben die Zeichen nicht erkannt, schließlich ist der Trend zum Rad nicht erst seit gestern zu erkennen. Leider bewegen sich die Verkehrs- und Städteplaner wie die Schnecken, aber die Radfahrer wie Kleinkrafträder (schneller als 40km/h).

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