Der ADFC Aachen hat im Dezember 2013 eine Online-Umfrage zu Unfällen mit Pollern auf dem Vennbahn-Radweg durchgeführt. Für den Zeitraum seit der Eröffnung des neuen Vennbahn-Radweges in 2012 bis Ende 2013 sind dem ADFC Aachen inzwischen 42 Poller-Unfälle gemeldet worden. Von einer deutlich höheren Dunkelziffer ist jedoch auszugehen. Im Rahmen einer Pressemitteilung wurden die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die Auswertung hat ergeben, dass die meisten Pollerunfälle sich bei Gruppenfahrten im Freundeskreis oder mit der Familie ereignen. Durch die vorderen Fahrer wurden die Poller verdeckt, so dass die hinteren Fahrer dem plötzlich auftauchenden Hindernis nicht mehr rechtzeitig ausweichen konnten. Viele Unfälle passierten im Kreuzungsbereich bei querenden Straßen, da sich die Aufmerksamkeit der Radfahrer auf herannahende Fahrzeuge konzentrierte und dabei die mittig im Weg stehenden Poller übersehen wurden. Zahlreiche Radfahrer waren auch durch Hinweisschilder im Kreuzungsbereich abgelenkt, sind dabei geringfügig von der geraden Linie abgewichen und dann an einem Poller mit Lenker oder Pedalen hängen geblieben.
Der ADFC Aachen steht nun im Kontakt mit den beteiligten Stellen und diskutiert die Erforderlichkeit der Poller. Den zuständigen Behörden wurden zwei Vorschläge unterbreitet, die ein Befahren des Vennbahn-Radweges durch Kraftfahrzeuge wirksam verhindern und zugleich die Poller verzichtbar machen.
Die Online-Umfrage wird so lange fortgeführt, bis alle Poller innerhalb der Fahrbahn des Vennbahn-Radweges zwischen Aachen und Troisvierges in Luxemburg demontiert sind. Denn nur ein für alle Nutzer sicherer Weg kann ein Premiumradweg sein.
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Hallo, gibt es denn ein Grundsazurteil zum Thema Poller auf Radwegen? Da ich die Info bekommen habe, dass alle Poller auf Radwegen abmontiert werden muessen und mich die Rechtsgrundlage interessieren wuerde.
Vielen Dank!
Hallo Manfred,
ein Grundsatzurteil kenne ich nicht. Vielleicht schauen Sie mal in der Fahrrad-Recht Datenbank des ADFC nach (http://www.adfc.de/fahrradrecht-datenbank/fahrrad-urteile-suchformular). Ansonsten ist es aus meiner Sicht “gute Fachliche Praxis” auf Poller in Radwegen zu verzichten
Zitat aus der Pressemitteilung des ADFC Aachen vom 17.04.2014:
Die deutlich negativen Auswirkungen von Pollern auf die Radverkehrssicherheit sehen auch die Fachleute der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Gemäß dem Standardwerk für die Planung von Radverkehrsanlagen (Empfehlung für Radverkehrsanlagen, ERA 2010 der FGSV) sind Poller “nur gerechtfertigt, wenn der angestrebte Zweck mit anderen Mitteln
nicht erreichbar ist und die Folgen eines Verzichtes die Nachteile für die Radverkehrssicherheit übertreffen”. Die Rechtsprechung der Gerichte stuft Poller regelmäßig als Verkehrshindernis im Sinne von § 32 StVO ein. Das bedeutet, dass die auf Radwegen üblichen Poller gegen falsch fahrende Autofahrer in jeder Hinsicht rechtswidrig sind. Der Rechtsanwalt Dr. Dietmar Kettler, Verfasser des Fachbuchs “Recht für Radfahrer”, betont: “Die Behörde die solche Hindernisse [Poller] aufstellt, haftet für Unfälle”. Bei vom ADFC Bundesverband zertifizierten Premiumradwegen werden daher deutliche Punktabzüge für den Einbau von Pollern bei der Bewertung von Radwegen vorgenommen.
Sperrpfosten gelten bei fehlenden rotweißen Streifen nicht als Verkehrseinrichtungen gemäß § 43 Abs. 1 StVO. Verwunderlich, dass da überhaupt noch diskutiert werden muss.
Hier auch schon wieder:
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-bonn/startseite-kv-bonn/newsbeitrag/article/adfc-pollerantrag-ergebnis-aus-dem-buergerausch.html