
Zur Kommunalwahl 2014 haben Parteien auf ADFC-Fragen zum Radverkehr geantwortet.
Foto: Tim Reckmann / pixelio.de
Am 25. Mai finden in NRW die Kommunalwahlen statt. Wie einige andere ADFC-Gliederungen auch hat der ADFC Krefeld/Kreis Viersen den Parteien, die für den Krefelder Stadtrat kandidieren, eine Fragenliste zur Radverkehrspolitik vorgelegt. Diese sogenannten “Wahlprüfsteine” können interessierten Wählern eine Orientierung bieten, welche Positionen die Parteien vertreten.
Besondere Aufmerksamkeit hat bei mir die Antwort auf die Frage nach dem Umgang mit der Radwegebenutzungspflicht hervorgerufen. Bekanntlich ist die allgemeine Radwegebenutzungspflicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO) seit 1997 aufgehoben. Im Jahr 2010 hat das Bundesverwaltungsgericht einer Klage des Regensburger ADFC-Mitglieds Klaus Wörle gegen einen benutzungspflichtigen Radweg stattgegeben. Das höchste Gericht hat festgestellt, dass eine Radwegebenutzungspflicht nur dann angeordnet werden darf, wenn Radfahrer einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. In Krefeld – wie auch in zahlreichen anderen Städten – sind jedoch weitaus mehr Radwege benutzungspflichtig, also mit den bekannten blauen Schildern versehen, als eigentlich zulässig ist. Die Frage 2 der Krefelder Wahlprüfsteine beschäftigt sich genau mit dieser Frage.
Die SPD antwortete, dass die Benutzungspflicht aufgehoben werden müsse, wo die Radwege unzumutbar und unsicher seien. Während die B90/Die Grünen, FDP und Piraten meinen, dass dies keine Frage der Politik sei, sondern die Benutzungspflicht von der Verwaltung entsprechend der geltenden Rechtslage aufgehoben werden müsse, schießt die CDU den Vogel ab: “Nach allgemeinem Verständnis begründet das blaue Schild mit Radsymbol – unabhängig von der tatsächlich geltenden Rechtslage – keine Benutzungspflicht, sondern ist vielmehr eine Empfehlung und auch nur als Hinweis darauf zu sehen, dass ein Radweg zur Verfügung steht.” Häh? Geht’s noch? Scheinbar gelten für diese Partei besondere Gesetze und Verordnungen. Ich werde jedenfalls ab sofort stets eine Kopie des Antwortschreibens mit mir führen, falls ich in Krefeld dabei erwischt werde, wenn ich einen der zahlreichen nicht zumutbaren Radwege ignoriere und dabei von der Polizei erwischt werde. Ist schließlich nur eine unverbindliche Empfehlung, das mit den Verkehrszeichen…
Die vollständige Liste der Fragen und Antworten stehen unter www.adfc-krefeld.de/radverkehr/wahlpruefsteine-zur-kommunalwahl-2014.html.
Ich würde es positiv wenden: Die CDU Krefeld hält die Benutzungspflicht von Radwegen – richtigerweise, aber überraschend – für nicht zeitgemäß. Man sollte sie dabei unterstützen, diese Position in der eigenen Partei mehrheitsfähig zu machen. :-)
Na, da hat die Krefelder CDU ja eine drollige Auffassung formuliert. Oder beruht diese etwa auf einem Beschluss des CDU-Landesverbandes? Oder gar … ?
Obwohl:
Geschwindigkeitsbeschränkungen, Haltverbote oder Rotlicht werden mehr oder weniger ja auch nur als unverbindliche Empfehlung interpretiert.
Aber auch die Krefelder SPD hats seit 1997 offenbar nicht kapiert:
Sie ignoriert die an erster Stelle stehende notwendige Bedingung einer Benutzungspflicht
(die besondere Gefahrenlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse))
und beschäftigt sich nur mit der nachrangigen hinreichenden Bedingung
(einem zur Gefahrenabwehr tatsächlich geeigneten Radweg).
Den anderen Parteien könnte man sagen, dass sie grundsätzlich recht haben mit ihrem Hinweis auf die stadtinterne Zuständigkeit der Verwaltung. Dass politische Gremien und Verwaltung aber letztlich gemeinsam für die Stadt handeln, die ihrerseits an Recht und Gesetz gebunden ist. Und dass die Politik der Verwaltung mal nahetreten könnte, wenn es innerhalb der Organisation Stadt verwaltungsseitig nicht klappt, und dadurch die Stadt ihren Verpflichtungen dauerhaft nicht nachkommt.
Viel Glück!
Bin mir ziemlich sicher, dass hier lediglich blau mit gelb verwechselt wurde. Das liegt anne X-Chromosomen ;-)
Aber die Krefelder CDU entpricht hier mit ihrer “drolligen Auffassung” sicher auch den Anprüchen an die Inclusion im Straßenverkehr. Schließlich gilt es ja im Allgemeinen auch Fahrräder mit mehr als zwei Rädern zu berücksichtigen.
Es gibt wohl einige markante Neuheiten im Verkehrswesen, z. B. letztes Jahr in der Bürgerversammlung zum Schwerlastverkehr auf Gehwegen. Solche Empfehlungen finde ich eigentlich schlimmmer, als einen ignorierten Radweg: “Ein Bürger forderte die Einrichtung einer Einbahnstraße, da seiner Einschätzung nach die Begegung von Lkw und Pkw zu Verkehrsproblemen führen könne. Der Mitarbeiter des Planungsbüros sowie die Verwaltung erläuterten hierzu, dass die vorgesehene Fahrbahnbreite von 4,50m ggf. auch unter Mitnutzung der Gehwegfläche von 1,75m immer ausreicht, um derartige Begenungsfälle abzuwickeln”.