Am Dienstag steht nun das höchstrichterliche Urteil an, das darüber befindet, ob das Nicht-Tragen eines Helms eine Mitschuld am Unfall bedeuten kann. Wie shz.de berichtet, hat sich Bundesverkehrsminister Dobrindt im Vorfeld des Urteils gegen eine Helmpflicht ausgesprochen.
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Das finde ich eine gute und bemerkenswerte Entwicklung, denn im Koalitionsvertrag der GroKo findet sich der Passus: “Wir wollen darauf hinwirken, dass deutlich mehr Fahrradfahrer Helm tragen.” Das hätte ja auch auf eine geplante Helmpflicht hindeuten können.
Tut sie doch! Je mehr Radfahrende einen Helm tragen, desto früher steht die Helmpflicht wieder zur Debatte. Also kurz durchatmen und weg mit dem Helm!
Nein, je mehr Menschen einen Helm tragen, desto weniger steht eine Helmpflicht zur Debatte, weil der von den Befürwortern angenommene gesetzliche Regelungsbedarf immer geringer werden würde.
Hallo? Je mehr Menschen einen Helm tragen, desto größer ist die Wahrscheinllichkeit des Verstoßes gegen die Obliegenheitspflicht im Falle des Nichttragens. Und diese Obliegenheitspflicht kommt doch der Helmpflicht gleich – ist wahrscheinlich der einzig erkennbare Grund, einen Helm zu tragen. Aus dieser Problematik heraus hat der ADFC doch die Radfahrende bei der Revision vor dem Bundesgerichtshof unterstützt.
Aus der Logik unseres Rechtssystems heraus hat Thorsten Boehm schon Recht: Wo kein Regelungsbedarf, da darf auch nichts geregelt werden. Aber faktisch könnte es dann bei Gerichtsverfahren genau zu diesem Effekt kommen, dass es sich aus Sixht der Gerichte ziemt, einen Helm zu tragen.