Abschieben der Verantwortung? Nein danke!

Seit einiger Zeit wirbt Zülfikar Celik, Taxifahrer aus Wesel, für die Einführung eines Systems, das den Warnblinker aktiviert, wenn ein Autofahrer eine Tür seines Wagen von innen öffnen möchte. Er fordert in den Social Networks dazu auf, an SternTV zu schreiben, und seine Idee zu unterstützen. Er möchte damit die Unfälle vermeiden, die von Autofahrern verschuldet werden, die nicht vor dem Öffnen der Autotür den nachfolgenden Verkehr beachten.
Das ist ehrenhaft und gut gemeint, aber der falsche Weg. Durch dieses System wird die Verantwortung für das Fehlverhalten des Autofahrers den Radfahrern zugeschoben. Es ist die Pflicht des Autofahrers, den nachfolgenden Verkehr zu beachten und nicht die Pflicht des Radfahrers, bei jedem aufleuchtendem Blinker am Straßenrand in den laufenden Verkehr auszuweichen oder eine Vollbremsung zu machen.
Es ist zudem fraglich, ob die Vorwarnzeit ausreichen kann, um angemessen zu reagieren und ob nicht die Blinker von anderen Autos verdeckt werden.  Dieses System würde dazu führen, dass noch weniger Autofahrer den nachfolgenden Verkehr beachten, weil sie meinen, der nachfolgende Verkehr sei ja gewarnt.
Wenn man das Problem technisch angehen möchte, dann mit einem System, das den Autofahrer warnt, bevor er die Tür öffnet. Durch einen Warnton, eine Warnlampe innen an der Tür und eine kleine Verzögerung beim Öffnen der Tür.
Noch besser wäre es,  den Autofahrern klar zu machen, dass es das Recht der Radfahrer ist, zu ihrer Sicherheit genügend Abstand zu parkenden Autos zu halten.

Wer das auch so sieht, schreibe bitte eine kurze E-Mail an info( at )sterntv.de, mit der Bitte, die oben genannten Aspekte zu beachten.

Über Christian Strupp

Urlaubs-Radler seit 1989. Ganzjahres-Alltagsradler seit 2010. Langstrecken-Rennradler seit 2011.
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12 Antworten zu Abschieben der Verantwortung? Nein danke!

  1. Richard H. sagt:

    Ich bin ja selbst leidenschaftlicher Verschwörungtheoretiker, aber Hut ab, darauf wäre ich nicht gekommen. Schlieslich würde eine technische Einrichtung an Neufahrzeugen nichts an die rechtliche Lage ändern. Schliesslich können ja jetzt schon Kraftfahrzeugnutzer die Warnblinkanlage einschalten bevor sie eine Tür öffnen, hier geht es lediglich um den Automatismus.

    Eine Verzögerung des Türöffnens zu fordern kann hingegen als fahrlässige Tötung angesehen werden, denn es gibt auch Situation, an denen Fahrzeuginsassen möglichst schnell das Fahrzeug verlassen sollten – zum Beispiel wenn sie an Bahnübergängen zwischen den Schranken eingeschlossen werden. Mit solchen Forderungen sollte man sehr vorsichtig sein.

    Ich hoffe einfach nur, dass dies eine Einzelmeinung des ADFC ist. Sollte er aber jetzt – nach all den berechtigten Forderungen und Anmerkungen – mit dieer Kritik öffentlichkeitwirksam Stimmung unter seinen Mitgliedern machen, dann würde mich eine Austrittwelle nicht wundern.

  2. Christian Strupp sagt:

    Verschwörungstheorie? Wo ist da ein Hinweis auf eine Verschwörung?
    Und ja, das hier ist ein Blog, also eine Einzelmeinung und keine offizielle Ansage des ADFC.
    Natürlich kann jeder die Warnblinker einschalten, bevor er die Tür öffnet. Kann man sogar häufig sehen. Dann hat jemand auf einem Radweg, in zweiter Reihe oder vor einer Ausfahrt geparkt, und glaubt, mit Warnblinkanlage sei das irgendwie weniger blöd.

    Natürlich ändert eine technische Vorrichtung nichts an der Rechtslage. Der Autofahrer ist und bleibt verpflichtet, den nachfolgenden Verkehr zu beachten. Warum soll dann aber das mögliche Opfer gewarnt werden, und nicht der Autofahrer als Verursacher?
    So eine Türöffner-Warnblink-Einrichtung dürfte vielen Autofahrern so eine “Ja, wenn der nicht aufpasst!?=-Haltung fördern. Analog zu “Selbst schuld, wenn er keinen Helm getragen hat.” Was ja erfreulicherweise gerade anders entschieden wurde.
    Eine Verzögerung der Türöffnung wäre zu viel, okay. Aber ein gut vernehmbarer Warnton und eine Warnleuchte im Auto wären doch zumutbar, oder? Und vielleicht ein Jahr Fahrverbot, wenn man durch das Aufstossen der Autotür einen Radfahrer verletzt hat?

    • Norbert Paul sagt:

      Der Hinweis auf die verzögerte Türöffnung dient doch nur dazu, die Absurdität des Vorschlags herauszuarbeiten, dass Radfahrende die Aufgaben des Autofahrers (Gucken vorm Aussteigen) übernehmen sollen.

    • Richard H. sagt:

      Dass man glaubt, dass dieser Vorschlag nur zur Schickanierung der Radfahrer dient, dass ist in meinen Augen schon eine Verschwörungtheorie. Schliesslich fahren nicht nur Radfahrer an haltenden Fahrzeugen vorbei, sondern auch PKWs, Busse und LKWs. Apropos Busse – diese praktizieren dass schon seit langem mit der Warnblinkanlage – ist das auch Blödsinn? Und Bremslichter, dienen die auch nur zur Abwälzung der Schuld auf das auffahrende Fahrzeug – bzw. wenn die defekt sind, darf ich dann einfach auf das Fahrzeug auffahren? Und Schutzwesten, bedeuten die etwa, dass man Dunkel gekleidete Menschen einfach umfahren darf?

      Zum Blog: Es ist für ausstehende schwer zu erkennen, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt, da es weder unmittelbar beim Artikel, noch im Impressum erwähnt ist. Desweiteren handelt es sich um ein Blog, und kein Forum und die Artikel sind auch nicht als Kommentar gekennzeichnet. Da der Blog im Design des ADFCs gehalten ist und im Impressum der Landesvorstand als verantwortlich erwähnt ist, erweckt sehr schnell der Eindruck, dass es sich um offizielle ADFC-Positionen handelt. Da sollten die Administratoren noch einmal dran arbeiten.

      • Norbert Paul sagt:

        Direkt der erste Absatz der Seite “Über ADFC-Blog” lautet:

        Auf dieser Seite finden Sie Artikel zu unterschiedlichen Themen aus dem Bereich Radfahren. Die Texte geben nicht eine offizielle Meinung des ADFC NRW wieder. Es soll vielmehr auch möglich sein, ein Thema aus individueller Sicht darzustellen und darüber zu diskutieren. Alle Blog-Beiträge sind unzensiert und ungefiltert. Die Artikel werden nicht von Vorständen genehmigt. Denn wir möchten Ihnen einen ähnlich direkten Eindruck von unserer Philosophie vermitteln, als wenn Sie uns gegenüber säßen.

        (Hervorhebung durch mich)

        Ich habe nie gesagt, dass er der Schikanierung dient und ich aber auch nie in Abrede gestellt, dass die Absicht nicht richtig ist, mir geht es nur darum, dass der Vorschlag faktisch dazu führt Verantwortung zu verlagern. Kann man gut finden. Ich finde es nicht. Die Betriebsgefahren, die der Gesetzgeber beim Auto sieht, sollen vollumfänglich vom Betreiber getragen werden. Ich will auch nicht dafür gerade stehen müssen, wenn der Öltank des Nachbarns den Boden auf meinem Grundstück verseucht. Der Betreiber eines Kfz hat die Risiken die vom Betrieb des Autos ausgehen zu minimieren, nicht die potenziell betroffenen. Deshalb muss man auch passen das mit dem Auto keinen umfährt oder hinten auffährt. Man muss immer so fahren, dass man rechtzeitig bremsen kann. Die Warnblinkanlage ist eine technische Einrichtung die davor warnt, dass man gerade unerwartet langsam auf der Autobahn fährt (vom Betrieb des eigenen Autos geht also eine Gefahr für andere aus in dem Fall).

      • N.M. sagt:

        > Schliesslich fahren nicht nur Radfahrer an haltenden Fahrzeugen vorbei,
        > sondern auch PKWs, Busse und LKWs.

        Die Fahrer all dieser Wagen*s* werden aber bei solchen Türaufreiß-Unfällen nicht schwer verletzt. Außerdem hat in diesen Fällen der Türaufreißer ebenfalls einen größeren Schaden. (Weswegen ich oft den Verdacht habe, dass bei KFZ-Verkehr mehr aufgepasst wird als bei Fahrrädern; das kann ich aber nicht belegen.) Im übrigen fahren KFZ selten auf der linken Seite eines haltenden PKW vorbei. Genau dazu werden Radfahrer aber durch benutzungspflichtige Radwege sehr oft gezwungen; und Beifahrer achten beim Türöffnen noch weniger auf Verkehr von hinten als die Fahrer.

        > Apropos Busse – diese praktizieren dass schon seit langem mit der Warnblinkanlage
        > – ist das auch Blödsinn?

        Der Vergleich ist Blödsinn, mit Verlaub. Das ist seit ca. 15 Jahren (?, jedenfalls nicht “seit langem”) eine Regelung in der StVO, dass an bestimmten Bushaltestellen (keinesfalls willkürlich im Ermessen des Busfahrers) sowie generell von Schulbussen die Warnblinkanlage eingeschaltet wird. Und das hat auch eine bestimmte Bedeutung: Vorbeifahrender Verkehr hat Schrittgeschwindigkeit einzuhalten! Das soll doch wohl nicht allen Ernstes flächendeckend für ganze Straßenzüge eingeführt werden?

        > Und Schutzwesten, bedeuten die etwa, dass man Dunkel gekleidete Menschen einfach umfahren darf?

        Es mag Dir komisch vorkommen; aber darauf könnte es hinauslaufen. Natürlich niemals in Form eines Gesetzes, das ein Umfahren erlaubt; aber Mitschuld für dunkel gekleidete und ähnliches ist in greifbarer Nähe. Vergleiche Fahrradhelm, Warnwestenpflicht in einigen europäischen Ländern u. ä.

        Die einzig sinnvolle Alternative ist im Beitrag bereits genannt worden: ausreichend Abstand zu haltenden Fahrzeugen. Leider ist dies oft nicht erlaubt (benutzungspflichtige Radwege im Türöffnungsbereich) und wird selten von Kraftfahrern akzeptiert. Da braucht man ein dickes Fell.

      • Zum Blog: Es ist für ausstehende schwer zu erkennen, dass es sich um eine Einzelmeinung handelt, da es weder unmittelbar beim Artikel, noch im Impressum erwähnt ist. …

        Richard H., danke für den Hinweis. Wir werden ihn im Landesvorstand besprechen. Ich habe nun bereits einen Link im Impressum ergänzt. Im übrigen hatte Norbert ja schon inhaltlich geantwortet.

        Da der Blog im Design des ADFCs gehalten ist und im Impressum der Landesvorstand als verantwortlich erwähnt ist, …

        Der Landesverband stellt dieses Blog seinen Mitgliedern als Plattform zur Verfügung. Da irgendjemand für die Veröffentlichungen juristisch greifbar sein muss, taucht natürlich der Landesvorstand als verantwortliche Stelle im Impressum auf. Das bedeutet allerdings nicht, dass der Landesvorstand inhaltlich Einfluss nimmt. Solange rechtliche Belange nicht berührt sind und die Blogautoren mit den Veröffentlichungen verantwortungsvoll umgehen (was ganz klar der Fall ist), besteht dazu auch kein Anlass.

  3. Norbert Paul sagt:

    Ich bin ganz deiner Meinung. S. mein Beitrag zum gleichen Thema. :-)

  4. Meines Erachtens sind die ersten Schranken schon gefallen, als die Kfz-Industrie Komfortfunktionen mit Sicherheitsfunktionen verquickt hat. Schon so manches Mal bin ich in die Bremse gegangen, weil kurz vor mir ein parkendes Auto mit dem Blinken begonnen hat. Nur um dann festzustellen, dass jemand in vielen Metern Entfernung seine Funkzentralverriegelung betätigt hat und eigentlich noch keine Gefahr drohte. Wenn demnächst noch mehr parkende Autos blinken, muss man also vor allem auf diejenigen Kfz achten, die nicht blinken. Denn die parken potentiell gleich ohne Schulterblick aus. Aber das ist ein anderes Thema…

    Lösen lassen sich die meisten Probleme einfach, indem Radfahrer ausreichenden Seitenabstanden zu allen parkenden Autos halten. Man kann sich dabei ja auch sehr gut an Autofahrern orientieren, die dort in der Regel mit größerem Abstand vorbeifahren, denn das lernen sie ja in der Fahrschule so. Dennoch sehe ich viele Radfahrer, die sich auch in solchen Situationen an den Fahrbahnrand drängen.

    • Norbert Paul sagt:

      ZU prüfen wäre, ob das nicht ein Verstoß gehen § 16 StVO wäre.

      § 16 Warnzeichen
      (1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben,
      1.
      wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Absatz 5) oder
      2.
      wer sich oder Andere gefährdet sieht.
      (2) Wer einen Omnibus des Linienverkehrs oder einen gekennzeichneten Schulbus führt, muss Warnblinklicht einschalten, wenn er sich einer Haltestelle nähert und solange Fahrgäste ein- oder aussteigen, soweit die für den Straßenverkehr nach Landesrecht zuständige Behörde (Straßenverkehrsbehörde) für bestimmte Haltestellen ein solches Verhalten angeordnet hat. Im Übrigen darf außer beim Liegenbleiben (§ 15) und beim Abschleppen von Fahrzeugen (§ 15a) Warnblinklicht nur einschalten, wer Andere durch sein Fahrzeug gefährdet oder Andere vor Gefahren warnen will, zum Beispiel bei Annäherung an einen Stau oder bei besonders langsamer Fahrgeschwindigkeit auf Autobahnen und anderen schnell befahrenen Straßen.
      (3) Schallzeichen dürfen nicht aus einer Folge verschieden hoher Töne bestehen.

      Das reine Aufschließen eines Autos stellt sicherlich noch keine besondere Gefahr da.

  5. Rainer sagt:

    Von einer solchen Einführung verspreche ich mir unterm Strich keine wesentlichen positiven Effekte.
    Bin da auch der Meinung dass die Autofahrer noch weniger Konzentriert bei der Sache sind. Wer am Straßenverkehr teilnimmt muss halt immer noch sein Verstand, seine Aufmerksamkeit und möglichst seinen siebten Sinn einbringen. Wenn ein Autofahrer vor dem Tür öffnen, speziell beim Aussteigen von Kindern seinen Warnblinker einschalten will, kein Problem. Aber das sollte nicht dazu führen, die Verantwortung an den Radfahrer auch nur zu einem kleinen Anteil abzugeben.
    > Apropos Busse – diese praktizieren dass schon seit langem mit der Warnblinkanlage
    > – ist das auch Blödsinn?
    Nein das ist kein Blödsinn, ist ja aber auch zum Schutz der aussteigenden Personen gedacht, gerade für Kinder ist diese sinnvolle Warnung ein zusätzlicher Schutz.

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