Auf dem Blog Ruhrnalist ist gestern ein Beitrag erschienen, wie unterschiedlich weit die deutschen Kommunen bei der Umsetzung des geltendes Rechts sind und nur noch Benutzungspflicht für Radwege anordnen, wenn eine besondere Gefahrenlage dies notwendig macht?
(via PresseRad@Twitter – Zukunft Mobilität@Twitter)
btw: Ist das nicht schon ein bisschen absurd, dass man bei einer besonderen Gefahrenlage zu einem Mittel greifen darf, das überdurchschnittlich gefährlich ist?
Auf dem Blog gibt es auch ein interessantes Post zur IHK und deren Angst vor’m Radverkehr.