Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen ist zuständig für die Planung von Bundes- und Landesstraßen in NRW. Hierbei hat der Landesbetrieb selbstverständlich nicht nur die Belange des Kraftfahrzeugverkehrs, sondern auch die von Fußgängern und Radfahrern zu berücksichtigen. Damit es hierbei möglichst wenig Interpretationsspielräume gibt, ist vom zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr ein Erlass bezüglich der Regelungen für Radfahrer eingeführt worden.
Das Ministerium hat am 10. Juni 2011 die “Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Ausgabe 2010” (ERA 2010) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) per Erlass verbindlich eingeführt. Gemäß dem Erlass stellt die ERA 2010:
eine wertvolle Hilfe für die Planung, den Entwurf und den Betrieb insbesondere von innerörtlichen Radverkehrsanlagen dar.
Die ERA 2010 ist für den Bereich der Bundesstraßen in der Baulast des Bundes und für den Bereich der Landesstraßen in der Baulast des Landes anzuwenden. Das Ministerium empfieht die ERA 2010 den Kommunen generell zur Anwendung.
Um so erstaunlicher ist es, dass einzelne Regionalniederlassungen des Landesbetriebes im Jahr drei nach dem Einführungserlass immer noch Planungen vorlegen, welche der ERA 2010 deutlich entgegenstehen. Verwunderlich ist auch, dass – trotz Vorgabe aus dem Ministerium – die ERA-Standards nicht zur generellen Auflage für Zuwendungsbescheide der Fördergeber (Bezirksregierungen) gemacht werden.
Aktuelles Beispiel aus Stolberg (Rhld.)
Durch einen Anwohner an einer innerörtlichen Landesstraße wurde der ADFC Aachen auf eine anstehende Planung des Landesbetriebes aufmerksam gemacht. In einer Bürgerinformation der Stadt Stolberg wurde der geplante Zwei-Richtungsradweg entlang einer Straße mit teilweise starkem Gefälle vorgestellt. Diese Planung entsprach offensichtlich nicht den Anforderungen der ERA 2010.
Der daraufhin eingereichte Widerspruch an die Stadt Stolberg, welcher auch dem Landesbetrieb NRW – Regionalniederlassung Ville-Eifel – vorliegt, wurde wie folgt beantwortet:
Die Planungen wurden durch die Bezirksregierung hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft, so dass ich davon ausgehen muss, dass diese rechtskonform sind. Auch setze ich voraus, dass die Ingenieure des Landesbetiebes rechtskonforme Planungen erstellen und mit dem Fördergeber abstimmen.
Einer Planänderung bedarf es nicht.
Der Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Stolberg hinsichtlich der Kostenaufteilung etc. wurde im März 2013 beschlossen und im Juni 2013 unterzeichnet. Die Förderzusage liegt vor und der Bau steht kurzfristig an.
Da der Baubeginn für September 2014 geplant war und eine Einsicht bezüglich der Unzulänglichkeit der Planung beim Landesbetrieb und der Stadt Stolberg nicht gegeben war, hat sich der ADFC Aachen im Mai 2014 dazu entschlossen sich direkt an das zuständige Ministerium zu wenden.
Ende August 2014 kam dann die erfreuliche Nachricht aus dem Ministerium:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die von Ihnen beanstandete bisherige Radweg-Planung zwischenzeitlich durch eine Expertenrunde überprüfen lassen. Diese Überprüfung hat ergeben, dass die bisherige Planung nicht weiter verfolgt wird und eine Umplanung erfolgen soll. Bei der Umplanung sollen alle Aspekte der Verkehrssicherheit – auch die von Ihnen angesprochenen – entsprechend der aktuellen Regelwerke berücksichtigt werden.
Mein Appell an alle ADFC-Aktiven
- Bleibt hartnäckig und hinterfragt jedwede Planung durch die Straßenbaulastträger in eurer Region.
- Fordert die Anwendung der ERA 2010 ein, da diese den aktuellen Stand der Technik darstellt.
- Erhebt Einspruch gegenüber Fördergebern (Bezirksregierung) falls diese Förderzusagen trotz einer nicht ERA 2010 konformen Planung vergeben.
- Falls alles nicht hilft, wendet euch an das zuständige Ministerium.
Danke für den Einsatz!
Der Landesbetrieb schert sich einen Dreck um die ERA. Siehe Kreisverkehr Thiergartenstraße in Herzogenrath. Da wir der Rad fahrende von der Straße weg zusammen mit den Fußgängern durch den Kreisel geleitet um anschließend auf einem Gehweg, der an einer unübersichtlichen Hausecke gepollert ist, mit Z 240 alleine gelassen zu werden. Und damit möchte die Stadt ihre Fahrradfreundlichkeit bei der AGFS erneuern. Die 7 Jahre sind rum und der Kreisverkehr wurde letztes Jahr fertig. Bin gespannt, ob da neu geprüft wird oder ob die Verlängerung ein Verwaltungsakt wird.
“Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat die von Ihnen beanstandete bisherige Radweg-Planung zwischenzeitlich durch eine Expertenrunde überprüfen lassen.”
Fragt sich, wer zuvor die Planung durchgeführt hat? Der Praktikant? Der Kantinenchef? Ein Affe??
Offenbar ein “schlauer” Finanzmensch:
“Die Fördezusage liegt vor”.
Wurden womöglich dort zeitgleich die Versorgungsleitungen erneuert?
Das ist hier an Kreisstraßen beliebt: Wenn man die erneuerte Kanalisation dannach mit einem “Radweg” abdeckt, beteiligt sich das Land per “Radförderung” an den Erdarbeiten, denn die braucht der Radweg ja auch.
Natürlich muss man eine günstige Radweg-Variante wählen.
=8-o