SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben zur Sitzung am 23. 09. 2014 der BV Innenstadt Ost in Dortmund eine Anfrage an die Verwaltung eingebracht, mit der sie die Umsetzung des Beschlusses zur Freigabe von Einbahnstraßen aus dem Jahre 2009 anmahnen.
Wann werden auch die noch nicht geöffneten Einbahnstraßen für Radfahrerinnen und Radfahrer freigegeben?
Welche Einbahnstraßen im Stadtbezirk kommen in Betracht und warum manche eventuell nicht? […]
Der Stadtbezirk Innenstadt-Ost hat einen Beschluss gefasst, möglichst alle Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu öffnen.
Die oben erneut gestellten Fragen – sie wurden am 27.1.2009 bereits gestellt – sind noch unbeantwortet. Antworten sollten in einer der nächsten Sitzungen erfolgen, mündlich oder schriftlich, nicht aber ohne speziellen Hinweis in der Beschlusskontrolle der BV im Frühjahr 2015! Auch die dort erwähnte Stellungnahme der Polizei sollte der BV vorgelegt werden.
Es empflielt sich auch, hier noch einmal nachzusehen. Es gibt da durchaus neue Aspekte. Die Überprüfung, (falls diese so fix stattgefunden hat), wird unter den Gesichtspunken sicher zum Teil wiederholt werden müssen:
http://www.adfc.de/verkehr–recht/recht/stvo–co/vwv-stvo/vwv-stvo
Hier im Info-PDF zur VwV-Novelle2009 auf S. 12, 13 stehen ganz brauchbare Dinge, wie zum Beispiel der Wegfall der Vorsorgen für den ruhenden Verkehr und der aufwändigen Prüfungsvorschriften und Mindestbreiten…
Wenn die Polizeibehörde meint, dass aufgrund zweier Stellplätze eine Einbahnstraße nicht geöffnet werden kann, kann die Verwaltung solche Bedenken unter Umständen getrost inne Tonne kloppen.