Hier mein erster Beitrag hier im Blog. Will gleich mal starten mit einem Link auf (m)einen Blog, der der Anforderung von Michael Kleine-Möllhoff heute zum Abschluss des adfc-NRW-Forums gerecht werden dürfte: auch mal schöne Seiten des Radfahrens zu zeigen. Wer ein wenig davon sehen will, kann es ja mal hier versuchen:
http://biker-of-fortune.tumblr.com
Viel Spaß, freue mich auch auf Kommentare hier.
Hallo!
Willkommen hier!
Und wie gewünscht direkt auch eine Anmerkung:
http://biker-of-fortune.tumblr.com/post/103351301759/das-sind-mir-doch-die-liebsten
Wo ist denn da das Problem? Das ist ein straßenunabhängiger Geh- und Radweg durch den Wald der keinerlei Benutzungspflicht gegenüber einer Fahrbahn hat. Ohne das Schild würde ich dort eher einen reinen Fußweg vermuten.
Und dazu würde ich gerne mehr lesen:
http://biker-of-fortune.tumblr.com/post/102427807579/geplantes-fahrrad-kreuz-bei-nordhorn-in
Hi Norbert,
na ja, das Schild in den Wald hinein fand ich halt witzig. Ich glaube, da fahre eh nur ich in den Wald rein. Es gibt genügend befestigte Wege auch ohne viel Autoverkehr drum herum.
Der zweite Link zeigt ein geplantes Radverkehrs-Kreuz in der Nähe von Nordhorn im Kreis Grafschaft Bentheim im Niedersachsen. Dort fand im Sommer eine Sitzung des Arbeitskreises Radverkehrspolitik statt, die auch eine Exkursion, natürlich per Rad, enthielt. Na ja, und unsere Führerin hat uns halt da hin geführt. Du kannst Dir vielleicht vorstellen, dass das natürlich hoch und runter diskutiert worden ist. Soll wohl aber mal ein Leuchtturm-Projekt für’s Radfahren dort werden. Die Stelle ist übrigens so, dass sich dort tatsächlich zwei stark befahrene Radrouten kreuzen. Als wir das Modell besichtigten, ging es um uns herum richtig ab. Viel Verkehr.
Hier im Ruhrgebiet ist schon eine durchgängige Beschilderung Duisburg – Hamm (aka Radschnellweg RS1) ein Leuchtturmprojekt … und hier wäre die Exkursion zu 90% nicht mit dem Rad erfolgt und naja, soviel Radverkehr, dass es eine Kreuzungsbrücke braucht, wird es hier auch nicht so schnell geben. Dafür wird hier Benutzungspflicht angeordnet, wenn man den Weg nach Ansicht des zuständigen Verwaltungsmitarbeiters benutzen kann – auch wenn dabei Regelungen der VwV-StVO unbeachtet bleiben. Wie auch immer, ich wollte das nicht so recht glauben, dass man ernsthaft eine Brücke von einem über den anderen Radweg diskutiert. ;-)