Neue Förderrichtlinie Nahmobilität
Am 01.12.2014 hat das Landesverkehrsministerium per Runderlass (III A 2-86.19-4.3) die Richtlinien zur Förderung der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinien Nahmobilität – FöRi-Nah) bekannt gegeben.
Zuwendungszweck
Das Land gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung der Nahmobilität in den Gemeinden. Unter Nahmobilität versteht das Ministerium nichtmotorisierten Individualverkehr wie Fußgänger und Radverkehr, aber auch andere nicht motorisierte Verkehrsmittel bzw. Fortbewegungsmittel (z.B. Skateboards, Inliner,…).
Förderfähig sind Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind:
– sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten
– motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern
Hierzu gehören gemäß Auflistung des Ministeriums:
– Radverkehrsanlagen
– Fußverkehrsanlagen
– Fahrradstationen
– Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum
– sonstige Maßnahmen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Modal Split Erhebungen, Dauerzählstellen)
Regeln der Technik
Gemäß der Förderrichtlinie sind die anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wird explizit genannt. Bei Radschnellwegen sind die Kriterien des Landes NRW und die Hinweise der FGSV zu Radschnellwegen zu beachten.
Fördersätze
Den Gemeinden werden im Regelfall bis zu 80 % der Kosten erstattet. Die Bewilligungsbehörde für die Förderung sind die jeweiligen Bezirksregierungen. Da kann man dann nur hoffen, dass mittlerweile die ERA dort bekannt ist (siehe Artikel: ERA 2010 beim Landesbetrieb Straßenbau NRW unbekannt?).
Gemäß der Förderrichtlinie Nahmobilität sind also Radverkehrsanlagen, welche nicht den Anforderungen der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) entsprechen, nicht förderfähig!
Gibt es inzwischen Erfahrungen, ob dem Land auffällt, wenn etwas nicht den ERA entspricht? Und wird das dann als zulässige Ausnahme durchgewunken?
Die Stadt Aachen hat eine Förderzusage aus dem Topf Nahmobilität für ein Projekt erhalten. Die Planung erfüllte an vielen Stellen leider nicht die ERA (Kombination von Mindestmaßen, zu schmale überbreite Fahrbahnen,…). Der ADFC Aachen hat in intensiven Gesprächen versucht die Verantwortlichen bei der Stadt zu überzeugen die Planung zu überarbeiten. Man wollte den Anregungen des ADFC aber nicht folgen. Der ADFC Aachen hat sich daraufhin beim Fördergeber (Bezirksregierung Köln) beschwert.
Die Pläne sind daraufhin von der Stadt überarbeitet worden. Leider war auch in den neuen Plänen nicht alles ERA-konform. Von daher haben wir die Bezirksregierung nochmal angeschrieben. Wie es jetzt weiter geht, ist nicht bekannt.
http://www.adfc-nrw.de/kreisverbaende/kv-aachen/aktuelles/aktuelles/article/radverkehrsanlagen-aachen-ostviertel.html
Ich hoffe, dass das Land das mit dem Radland Nr. 1 für mehr als Werbesprech hält und die Missachtung der Fördervoraussetzungen stoppt.