Faltblatt der Polizei NRW Köln zum Radfahren

Unter dem Titel „Sicheres Radfahren in Köln und Leverkusen“ hat die Polizei NRW Köln ein Faltblatt herausgebracht. Es beschreibt potentielle Gefahrensituationen beim Radfahren aus Sicht der autofahrenden Polizisten. Zusammenfassend kann man sagen: „Helm und leuchtende Kleidung tragen und im Zweifel besser das Rad schieben. Dann passiert schon nichts. Und wenn doch, dann finden wir sicher etwas, was der Radfahrer falsch gemacht haben könnte.“ Das Faltblatt und die dahinter stehenden Denkweise erklären vielleicht die eine oder andere Situation, die man als Radfahrer mit der Kölner Polizei erlebt hat.

Das Dokument wird hier im Weiteren unkommentiert wiedergegeben und ist keine Empfehlung des ADFC oder des Autors.

 

Polizei NRW Köln: Sicheres Radfahren in Köln und Leverkusen

 

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

 

Im Durchschnitt der letzten Jahre verunglückten im Zuständigkeitsbereich der Polizei Köln (Stadtgebiete Köln und Leverkusen) jährlich mehr als 1.450 Radfahrerinnen und Radfahrer. Jeder siebte Fahrradunfall führte zu schweren Verletzungen und leider sind auch jedes Jahr tödlich verunglückte Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer zu beklagen.

Im Stadtgebiet Köln ereignen sich jährlich rund 1.300 Verkehrsunfälle, bei denen Radfahrerinnen oder Radfahrer verletzt werden. In den einzelnen Stadtteilen herrscht ein unterschiedlich hohes Radfahraufkommen, weswegen auch die Verteilung der Radfahrunfälle auf die einzelnen Stadtbezirke unterschiedlich ausfällt. In Köln geschehen die meisten Radfahrunfälle in den Stadtbezirken Neustadt-Süd und -Nord, Ehrenfeld, Lindenthal und Sülz.

Im Stadtgebiet Leverkusen verunglücken jährlich mehr als 150 Radfahrerinnen und Radfahrer. Die Stadtteile Wiesdorf und Opladen sind hier am stärksten belastet. Knapp ein Drittel aller im Straßenverkehr verunglückten Kinder waren mit dem Rad unterwegs. Bei verunglückten Seniorinnen und Senioren liegt der Anteil von Radfahrerinnen und Radfahrern sogar bei über einem Drittel.

Die Polizei nimmt nicht nur Fahrradunfälle auf, sie analysiert auch die Unfallursachen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse versetzen uns in die Lage, Ihnen wertvolle Hinweise zu geben. Die Wichtigsten haben wir für Sie in diesem Faltblatt zusammengefasst – zu Ihrer Sicherheit im Straßenverkehr. Gut, wenn Sie diese Hinweise auch im Familienkreis oder mit Freunden und Bekannten besprechen.

 

Schade, wenn Sie verunglücken würden

 

Um es vorwegzunehmen: Es geht nicht darum, ob Sie selbst schuld an einem Fahrradunfall sind oder nicht. Wir wollen, dass Sie unfallfrei ankommen.

Dazu gehören vor allem 3 Dinge:

  • Ein verkehrssicheres und den Vorschriften entsprechendes Fahrrad.*
  • Ihre Bereitschaft, jederzeit die Verkehrsregeln einzuhalten und – nicht zuletzt –
  • stets so zu fahren, dass Sie rechtzeitig reagieren können, wenn andere sich falsch verhalten.

An 2 Dinge sollten Sie immer denken:

  • Mit dem Rad wird man schnell „übersehen“. Sorgen Sie dafür, dass man Sie sieht! Das gilt nicht nur für die Beleuchtung Ihres Rades nach vorne und hinten. Reflektoren an Speichen, reflektierende Reifen und helle Kleidung, noch besser mit Reflektorenaufsätzen, sorgen dafür, dass Sie auch von der Seite gesehen werden.
  • Ein auf seine Sicherheit geprüfter Fahrradhelm ist der Lebensretter Nr. 1, denn ein Großteil verunglückter Radfahrerinnen und Radfahrer erleidet ohne Fahrradhelm Kopfverletzungen.

1 sollte Ihnen immer bewusst sein:

Auf Ihrem Fahrrad haben Sie keine Knautschzone! Körperschaden statt Blechschaden – das ist die tägliche Gefahr. Sie selbst können durch Ihr eigenes Verhalten diese Gefahr minimieren.

* Hell tönende Glocke/Klingel, voneinander unabhängige Bremsen an Vorder- und Hinterrad, weiße Frontleuchte, weißer Frontreflektor (kann in Leuchte integriert sein), Dynamo (auch als Nabendynamo), rotes Rücklicht mit Reflektor, zusätzlicher Rückreflektor, zwei gelbe Speichenreflektoren pro Rad oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder Speichen, rutschfeste, fest verschraubbare Pedale mit jeweils zwei Pedalreflektoren.

 

Typische Gefahrenquellen

 

Missachtung von Vorfahrt, Vorrang, Ampeln

Viele Verunglückte waren sich noch kurz vor Ihrem Radunfall sicher: „Es kommt niemand – ich kann fahren.“ Abertausende Radfahrerinnen und Radfahrer wurden Opfer dieser Fehleinschätzung. Ziehen Sie Ihre Lehre daraus!

Radfahren auf dem Radweg

Hier entstehen unterschiedliche Gefahrensituationen: Eine sich plötzlich öffnende Fahrzeugtür, zu Fuß gehende Personen, die unvermittelt den Radweg betreten oder entgegenkommende Radfahrerinnen und Radfahrer können zu Notreaktionen fuhren. Sichtbehinderungen durch parkende Fahrzeuge oder Bäume fuhren zum „Übersehen werden” an Einmündungen. Schauen Sie mit, damit Sie nicht übersehen werden!

Radfahren auf dem Gehweg

Kinder bis acht Jahren müssen (!) mit dem Rad den Gehweg benutzen, nicht den (vorhandenen) Radweg. Neun und Zehnjährige dürfen (!) mit Rad den Gehweg benutzen. Aber nur mit Schrittgeschwindigkeit. An Kreuzungen und Einmündungen müssen sie absteigen und das Rad beim Überqueren der Fahrbahn schieben.

Ab dem elften Lebensjahr darf auf Gehwegen nur gefahren werden, wenn dies durch Zusatzbeschilderung ausdrücklich erlaubt ist. Dann aber langsam, weil zu Fuß gehende Personen Vorrang haben.

Alkohol

Wer unter Alkoholeinwirkung Fahrrad fahrt, gefährdet sich und andere und muss mit empfindlichen Strafen rechnen – bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis. Bei Stürzen erhöht sich die Gefahr von Kopfverletzungen drastisch.

Nicht angepasste Geschwindigkeit

Ihr Fahrrad muss bei allen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen beherrschbar bleiben. Der Bremsweg kann sich auf nasser Fahrbahn um das Dreifache verlängern. Fahrbahnmarkierungen sind bei Nasse besonders rutschig. Auf Kopfsteinpflaster ist Bremsen, Ausweichen und Kurven fahren viel schwieriger als auf Asphalt.

Handy/Musik/Radio

Beim Radfahren gilt ohne Freisprecheinrichtung „Handyverbot”. Ein Verbot gilt auch für Musik- oder Radioempfang über Kopfhörer, wenn Sie durch die eingestellte Lautstarke Windgeräusche (z. B. Fahrradklingeln) nicht mehr hören. Der Grund sollte Ihnen einleuchten: Nur mit beiden Händen am Lenker und ohne Beeinträchtigung des Hörens können Sie sicher und aufmerksam fahren.

„Toter Winkel“

Trotz Blick in den Außenspiegel lasst sich aus einem Lkw oder Bus das Geschehen rechts des Fahrzeugs nicht gänzlich sehen. Den einsehbaren Raum nennt man „Toter Winkel”. Wenn Sie keinen Blickkontakt mit der Fahrzeug führenden Person herstellen können, werden auch Sie nicht gesehen. Rechts abbiegende Lkw/Busse sind für den Fahrradverkehr eine tödliche Gefahr.

Deshalb:

  • Halten Sie unbedingt Abstand von Lkw und Bussen, insbesondere, wenn diese nach rechts abbiegen.
  • Hinter solchen Fahrzeugen herfahren. Verzichten Sie lieber auf ihr Vorfahrtsrecht.
  • Niemals zwischen rechts abbiegenden Fahrzeugen und dem Bordstein hin durchschlängeln.

Ein-/Ausfahrten

An Grundstücks-, Tiefgaragen- und Tankstellenausfahrten müssen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihre Fahrzeuge oftmals vorziehen, um ein ausreichendes Sichtfeld zu erlangen. Dieser Gefahr können Sie mit dem Rad begegnen, wenn Sie stets bremsbereit sind.

Gepäck- und Taschentransport

Keine Gepäckstücke bzw. Taschen an den Lenker hängen! Ihr Rad und damit Ihre Fahrweise werden instabil. Die Folge: Sturzgefahr selbst auf gerader Strecke. Transportieren Sie Gepäckstücke oder Taschen nur gesichert auf Gepäckträgern oder in speziellen Fahrrad-Gepäcktaschen.

 

Übrigens:

 

Seit dem 1. April 2013 gilt eine neue Straßenverkehrsordnung (StVO) mit einigen Änderungen speziell für den Fahrradverkehr:

§2 Absatz 4 – Straßenbenutzung
§9 Absatz 2 – Abbiegen
§21 Absatz 3 – Personenbeförderung mit Fahrrad
§37 Absatz 2 – Wechsellichtzeichen (Verkehrsampeln)
§53 Absatz 2c – Zusatzzeichen für Fahrradverkehr in Gegenrichtung

Informieren Sie sich über die Änderungen, zum Beispiel im Internet.

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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10 Antworten zu Faltblatt der Polizei NRW Köln zum Radfahren

  1. Kommentare dazu auch auf den Facebookseiten des ADFC Köln und des ADFC NRW.

  2. Helm mal wieder und, was ich besonders interessant finde, unbedingt lesenswert ist, ist: “Radfahren auf dem Radweg Hier entstehen unterschiedliche Gefahrensituationen: …”.
    Wird hier doch durch die Polizei nachdrücklich ausgewiesen, wie gefährlich das Fahren auf dem Radweg ist. Wer sicher unterwegs sein will, meidet Radwege und Schutzstreifen usw.

    • Norbert Paul sagt:

      Glaub die Polizei will eher auf “Fahren Sie langsamer” hinaus als Radwege in Frage zu stellen. s. auch “Nicht angepasste Geschwindigkeit”

  3. Thorsten Boehm sagt:

    Ein-/Ausfahrten

    An Grundstücks-, Tiefgaragen- und Tankstellenausfahrten müssen Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ihre Fahrzeuge oftmals vorziehen, um ein ausreichendes Sichtfeld zu erlangen. Dieser Gefahr können Sie mit dem Rad begegnen, wenn Sie stets bremsbereit sind.

    Vorausschauend zu fahren, heißt: So zu fahren, dass Gefahrensituationen möglichst vermieden werden. Und nicht: Sich in solche Situationen zu begeben und dann zu versuchen, sich mit Notmanövern zu retten. Daher also: Ausreichenden Abstand zu solchen Ausfahrten zu halten, damit man nicht auf Kollisionskurs mit „vorziehenden Kraftfahrerinnen und Kraftfahrern” fährt. Die ihrerseits ohne Sicht gar nicht vorziehen dürften, sondern sich einweisen lassen müssten. Gibts dazu auch ein Faltblatt der Polizei?

  4. Norbert Paul sagt:

    , denn ein Großteil verunglückter Radfahrerinnen und Radfahrer erleidet ohne Fahrradhelm Kopfverletzungen.

    Ich hatte bisher anderes gelesen: s. https://adfc-blog.de/2014/06/helmkritik-und-helmempfehlung/

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