Erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Pressestelle der Polizei Köln

Norbert Paul hatte bereits letztes Jahr zu einer Pressemitteilung der Polizei Köln im ADFC Blog hier und hier geblogt. Auch Marco Laufenberg war auf radfahren-in-koeln.de aktiv. Weitere Diskussionen wurden in den sozialen Netzwerken geführt.

Eine Autofahrerin hatte einen Radfahrer in einer engen Einbahnstraße mit mutmaßlich wenigen Zentimetern Abstand überholt und Stunden nach dem Vorfall eine Anzeige gegen den unbekannten Radfahrer aufgegeben, weil dieser sich nach ihrer Nötigungsstraftat angeblich mit rüden Worten über die Gefährdung beschwerte. Die Polizei betrieb daraufhin Victim Blaiming aus dem Lehrbuch und war auch auf Dutzende Beschwerden hin nicht bereit, die Darstellung zu ändern.

Mehrere Radfahrer haben aufgrund der Uneinsichtigkeit der Kölner Polizei-Pressestelle Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben. Die Polizei Köln versuchte die Beschwerden abzubügeln, einige Beschwerdeführer gingen jedoch eine Stufe weiter und wandten sich an das zuständige Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP) in Selm.

Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-WestfalenDas LAFP hat die Dienstaufsichtsbeschwerden nun wie folgt positiv entschieden:

“In Ihrer Ausgangsbeschwerde vom 12.11.2014 erhoben Sie u. a. wegen Vertauschung der Täter- und Opferrolle und einer sehr befremdlichen Gesamtdarstellung des Ihrer Beschwerde zugrunde liegenden Vorgangs gegen den zuständigen Beamten der Pressestelle des PP Köln Dienstaufsichtsbeschwerde. Auf die Antwort der Leiterin der Pressestelle beim PP Köln vom 28.11.2014 konkretisierten Sie Ihre Vorwürfe dahingehend, dass Sie verschiedene wertende Äußerungen der Pressemitteilung beanstandeten, wie z. B. die Bezeichnung „Verkehrsrowdy“. Ferner kritisieren Sie, dass Aussagen der am Vorfall beteiligten Autofahrerin als Wahrheit gewertet würden, da sie nicht im Konjunktiv verfasst seien.

Im Duden online wird ein Verkehrsrowdy definiert als „jemand, der die Verkehrsvorschriften grob und rücksichtslos verletzt“. Der Begriff beinhaltet, wie Sie zutreffend darlegen, eine Wertung und stellt keine neutrale Bezeichnung als Verkehrsteilnehmer oder Fahrradfahrer dar.

In der Antwort der Pressestelle des PP Köln, die Ihnen auf Ihre Dienstaufsichtsbeschwerde erteilt worden ist, wird mitgeteilt, dass es nicht die Absicht der Pressemitteilung war, das Verhalten der Autofahrerin zu verharmlosen oder herabzuspielen, sondern über die Meldung den Fahrradfahrer und/ oder Zeugen des Vorfalls zu finden. Jedoch hätte auch ein solcher mit der Pressemitteilung beabsichtigter Aufruf an den beteiligten Fahrradfahrer und an mögliche Zeugen, sich zu bei der Polizei zu melden, durch eine sachliche Schilderung der bekannten Fakten und ohne eine Wertung des Vorfalls erfolgen müssen.

Bei der Formulierung der Pressemitteilung hätten somit, unabhängig davon, dass nur ein Zeugenaufruf beabsichtigt war, wertende Äußerungen unterbleiben müssen. Über das Ergebnis meiner Überprüfung werde ich das PP Köln informieren.”

Pressemitteilungen wie diese prägen das Bild des Radverkehrs in der Öffentlichkeit, da die Presse die Texte häufig ungefiltert übernimmt. Die Pressestellen sind so mit dafür verantwortlich, dass sich Autofahrer in ihren Nötigungshandlungen und Gefährdungen bestätigt fühlen und das rauhe Klima auf unseren Straßen gefördert wird. Die Chance, auf Gefährdungen hinzuweisen, wird leider in der Regel nicht wahrgenommen. So wäre es doch oft ohne weiteres möglich, in Pressemitteilungen unterschrittene Mindestabstände bei Überholmanövern oder Vorfahrtsverstöße beim Rechtsabbiegen beim Namen zu nennen.

Es bleibt zu hoffen, dass die Polizei Köln aus dem Vorfall gelernt hat. Kein Beteiligter hatte ein Interesse daran, der Polizei eine “virtuelle Ohrfeige” zu verpassen. Allen war vielmehr lediglich daran gelegen, eine derartige Berichterstattung für den aktuellen Fall aber auch die Zukunft zu verändern. Der Kölner Presse ist zu raten, Pressemitteilungen kritischer zu lesen und im Zweifel ein Statement des ADFC Köln vor einem einfachen Abdruck der PM einzuholen.

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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7 Antworten zu Erfolgreiche Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Pressestelle der Polizei Köln

  1. Guido Friedewald sagt:

    Als Alltagsradler in Köln hat mich diese Pressemitteilung damals auch sehr gestört und direkt veranlasst, eine kritische E-Mail an die Pressestelle der Polizei zu schreiben. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kam mir allerdings nicht in den Sinn, sollte ich mir aber merken, denn es wird sicherlich nicht das letzte Mal gewesen sein, dass man sich bei der Polizei Köln allergrößte Mühe gibt, Ressentiments gegen Radfahrer zu schüren.

    Diesbezüglich ist sehr bezeichnend, dass man an der Fassade des Parkhauses am Polizeipräsidium, wo mehrere Großplakate zu verschiedenen Arbeitsbereichen der Polizei angebracht sind, auf dem einzigen Plakat zum Thema Verkehrssicherheit mit dem schlauen Spruch, “Radfahrer mit Köpfchen – Immer mit Helm”, klar macht, dass Radfahrer selbst schuld sind, wenn sie sich im Straßenverkehr verletzen.

    Mein Vorschlag, doch lieber Gefahren für Radfahrer abzuwehren und mit einem Slogan wie beispielsweise “RückSicht nehmen – Schulterblick rettet Leben” auf häufige Unfallursachen aufmerksam zu machen und dadurch für mehr Sicherheit zu sorgen, stieß erwartungsgemäß nicht auf Gegenliebe.

  2. dolatowski sagt:

    wann werden radfahrer die Fußgäger auf den Gewegen edlich belehrt und mit Bußgeld zur Rechenschaft gezogen

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