Schilderrätsel 27: Baustellensicherung 2.0

Eine “Baustellenabsicherung” auf einem Straßenabschnitt in Krefeld, auf dem es vorher gar keine Radverkehrsanlage gab.

Preisfrage: Wie viele Regelverstöße der Tiefbauer und Schilderaufsteller sind auf den Bildern zu erkennen?

Suchbild: Wie viele Fehler haben die Tiefbauer und Schilderaufsteller hier gemacht?

Suchbild 2 (in Gegenrichtung): Na, wo ist denn der benutzungspflichtige Radweg und wie kommt man dort hin?

"Radverkehrsführung" an einer Baustelle in Krefeld

“Radverkehrsführung” an einer Baustelle in Krefeld

Über Andreas Domanski

Als begeisterter Fahrradfahrer bin ich seit 1982 im ADFC aktiv und kümmere mich vor allem um die Belange des Kreisvereins Krefeld - Kreis Viersen. Als Ingenieur beschäftigen mich natürlich besonders Technikthemen und Verkehrsplanung. Aber auch gesellschaftliche Aspekte des Velos finde ich hochinteressant.
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16 Antworten zu Schilderrätsel 27: Baustellensicherung 2.0

  1. Norbert Paul sagt:

    Falsch sind VZ 237 Radweg in beiden Richtungen und VZ 238-10 (wobei der Pfeil oben sein müsste). Auch das Objekt, dass 2/3 der Breite versperrt und die unvollständige sichere Überleitung irritieren.

  2. Thomas sagt:

    Ist doch ganz einfach. Hat man die Baustelle in Fahrtrichtung rechts ist der Abgetrennte Bereich ein Radweg mit Benutzungspflicht. Da dieser sehr gefährlich ist sollte man besser schieben. Das darf man nicht auf dem Radweg, also schiebt man auf der Fahrbahn, es gibt ja keinen Gehweg.

    • Andreas Domanski sagt:

      Wieso schieben? Fahren, aber auf der Fahrbahn:
      Bild 1. Wenn der durch die Sperrbaken abgetrennte Bereich ein Radweg sein soll, müsste das blaue Schild RECHTS davon sein. Also ist das kein “Radweg”. Links vom Schild ist die Fahrbahn. Eine Markierung, die davon einen “Radweg” abtrennen würde, ist nicht zu erkennen. Also fährt man unter Beachtung der parallel verlaufenden Schienen vorsichtig auf der Fahrbahn, mit oder ohne Schild 237. Das ist ja noch einfach, aber jetzt kommts:
      Bild 2. In Gegenrichtung steht auf der linken Seite das Schild 237 rechts vom abgetrennten Bereich, somit ist dieser ein Radweg. Ich überquere also die Fahrbahn, fahre dort rein, quetsche mich an dem Kranfundament und entgegenkommenden Radfahrern (die das Schild aus der anderen Richtung falsch interpretiert haben) vorbei, komme (wenn ich nicht schon auf der Strecke geblieben bin) im Gegenverkehr aus der Gasse heraus, überquere die Fahrbahn ein zweites mal und fahre brav rechts weiter. (Satire wieder aus….)
      Aber mal ernsthaft: Wenn die noch nicht einmal die bezahlten professionellen Schilderaufsteller solche Verkehrsregeln kennen, wie soll sich dann der Normalverbraucher im Schilderchaos zurecht finden?
      Einziges sinnvolles Schild wäre hier eins, das auf das Einfädeln in den Autoverkehr hinweisen würde.

      • Norbert Paul sagt:

        müsste das blaue Schild RECHTS davon sei

        Worauf beziehst du dich da?

        • Andreas Domanski sagt:

          Meines Wissens sollen solche Schilder rechts und nicht links von der betreffenden Fahrspur sein.

          • Thorsten Boehm sagt:

            Es stimmt: In der Regel sollen Verkehrszeichen rechts stehen. Ausnahmen sind möglich, wenn klar ist, was geregelt werden soll, und z.B. eine Anbringung rechts nicht möglich wäre. In Bild 1 hingegen hat man nur einen zweiten Pfosten für das Z. 237 rechts des Weges sparen wollen. Die weiteren Verkehrszeichen in Bild 1 sind zutreffend rechts der Fahrbahn positioniert.

            In Bild 1 gibt es links vom Schild keine Verkehrsanlage, die als Sonderweg für Radfahrer erkennbar wäre. Also kann sich das neue Z. 237 nur auf den neu eingerichteten Weg auf der rechten Seite beziehen. So wird es die überwiegende Zahl der Verkehrsteilnehmer wohl auch interpretieren.

            Nachvollziehbar wäre vielleicht noch der Gedanke, anlässlich der Baustelle einen Sonderweg einzurichten, um zu verhindern, dass Radfahrer von Autofahrern an die Bauzaunfüße oder das Kranfundament gedrängt werden. Ironie in diesem konkreten Fall: Jetzt müssen Radfahrer unbedrängt von Kfz auf ihrem neuen Sonderweg selbst darauf achten, nicht mit all den Hindernissen auf dem Radweg zu kollidieren. Mit Hindernissen, die erst der Auslöser dafür waren, den Radweg einzurichten … Dazu kommen mit den Füßen des weißen Plaste-Sperrzauns weitere Hindernisse, die die eigentliche Baustelle zunächst gar nicht bereit hielt.

            Die falsche Anwendung des Verkehrszeichen auf Bild 2 ist fast schon ein Klassiker: Gemeint ist, dass dies kein Gehweg sein soll, sondern ein Radweg. Ist ja auch zweckmäßig, wenn man hier Radverkehr aus der Gegenrichtung einplant und Konflikte mit Fußgängern vermeiden möchte. Dabei wurde allerdings außer acht gelassen, dass mit Z. 237 zugleich ein Gebot über die Fahrtrichtung in die Welt gesetzt wird (evtl. auch nur als Rechtsschein, wenn eine Anordnung fehlt). Konsequent im Sinne der hier Verantwortlichen wäre an dieser Stelle also das Zeichen 259 (Verbot für Fußgänger) gewesen.

            Fazit: Vielleicht gut gemeint, was hier (wie so oft) aber nicht gleichbedeutend mit gut gemacht ist.

  3. Ist Krefeld nicht Mitglied und sogar Sitz der AGFS? Hatte nicht die AGFS eine Broschüre zur Baustellenabsicherung für den Radverkehr herausgegeben?

    • Andreas Domanski sagt:

      Richtig! Um solche Pannen wie hier zu vermeiden, sollte aber schon die Kenntnis der StVO ausreichen. Andere Beispile zeigen, dass die Broschüre bei Bauunternehmern und den “Spezialfirmen” für Baustellenabsicherungen in der Tat nicht bekannt ist.
      Eine individuelle Abnahme durch den Auftraggeber vor Ort scheint auch nicht stattzufinden. Ich arbeite gerade an einer Sammlung mit ähnlich haarsträubenden Beschilderungen, um den Verantwortlichen darzulegen, das dies leider keine seltenen Einzelfälle sind.

      • Martin Isbruch sagt:

        Ich kenne da auch ein AGFS-Mitglied, bei dem die Broschüre noch nicht einmal in allen Verwaltungsabteilungen bekannt ist, da will ich von den Stadtbetrieben oder gar externen Bauunternehmen gar nicht anfangen…

        Und wenn die Broschüre mal bekannt ist, wird die Relevanz oftmals nicht gesehen.

      • Norbert Paul sagt:

        Ich arbeite gerade an einer Sammlung mit ähnlich haarsträubenden Beschilderungen, um den Verantwortlichen darzulegen, das dies leider keine seltenen Einzelfälle sind.

        Anders als immer wieder sich zu beschweren, wird man leider keine Besserung herbei führen.

  4. Signala7 sagt:

    Das ist wirklich sehr verwirrend. Ich finde, gerade Signalisationen im öffentlichen Verkehr sollten klar und schnell zu erfassen sein. Ich bin auch der Meinung dass dieses Verkehrsschild bzw. diese Verkehrsschilder rechts und nicht links von der betreffenden Fahrspur sein müssten.

  5. Marco sagt:

    Meine Freundin wohnt in Uerdingen, d.h. ich fahre da regelmäßig mit dem Fahrrad von Köln aus hin. Ich bin aus Köln echt einiges an Blödsinn gewohnt, aber Krefeld schlägt das um Längen! Da habe ich noch keinen Weg gefunden, der auch nur annähernd logisch geführt oder beschildert gewesen wäre – von der Benutzbarkeit mal ganz abgesehen. Entsprechend konsequent fahre ich auch (erfolgreich & sicher) auf der Fahrbahn.

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