Seit vielen Jahren werden uns Radwege als sichere Wege für Fahrradfahrer verkauft. In der letzten Woche haben wir wieder einmal gesehen, dass dies nicht der Fall ist. Radwege wurde gebaut, damit Fahrräder auf der Straße nicht stören. Die Radfahrer werden hinter parkenden Autos versteckt und werden an Kreuzungen von Kraftfahrzeugen umgefahren.
Wir verstehen jeden, der lieber auf dem Radweg fährt, weil er sich da sicherer fühlt oder weil er auf der Fahrbahn vom Autoverkehr bedrängt und viel zu eng überholt wird. Wer auf dem Radweg unterwegs ist, sollte sich der Gefahr aber bewusst sein und auch bei Vorfahrt besser immer den Blickkontakt zum abbiegenden Verkehr suchen.
Wir sollten jedoch den Autoverkehr daran gewöhnen, dass die Fahrbahn zwischen allen Fahrzeugen geteilt werden muss und Radfahrer selbstverständlich auf der Straße fahren dürfen. Dies ist unser gutes Recht, wird aber seit 17 Jahren nicht bzw. viel zu schleppend von der Stadt Köln umgesetzt.
Bitte unterzeichnet daher die Petition für die sofortige Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an den Kölner Ringen, um Druck auf die Politik auszuüben:
https://www.openpetition.de/petition/online/ring-frei-sofortige-aufhebung-der-benutzungspflicht-des-radwegs-auf-den-koelner-ringen
Es besteht die Gefahr, dass wir Angst vor dem Rad-Fahren erzeugen. Angst ist aber VIEL gefährlicher als diese schrecklichen Unfälle: 354 493 Menschen starben 2013 durch Bewegungsmangel-mitbedingte .
Das ist auch der Hauptgrund, warum die Helm-PFLICHT DERART gefährlich ist – sie hält vom Rad-Fahren ab:
Rad-Fahren wirkt gegen Herzinfarkt, Schlaganfall & Zuckerkrankheit so gut wie ein Medikament
2. Allerdings kann Rad-Fahren den Tod durch falsches Essen NICHT verhindern:
Hier fehlt die Möglichkeit, meinen Kommentar zu korrigieren.
Hallo Michel,
eine Korrekturmöglichkeit würde eine Anmeldung der Kommentatoren voraussetzen, damit nicht Dritte einen Kommentar unbefugt ändern können. Wir wollen das Kommentieren aber so einfach wie möglich, d. h. ohne Anmeldung gestalten.
Jan Bartels
Webmaster ADFC NRW
Übrigens ganz herzlichen Glückwunsch nach Köln!
http://www.ksta.de/koeln/sote-verkehr-in-koeln-radwege-benutzungs-pflicht,15187530,32268738.html
Danke! Auch wenn die Verwaltung das noch lange nicht umsetzen wird, ist das schon ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Der Verkehrsausschuss hat heute darüber hinaus eine Öffnung der Fußgängerzonen nach Geschäftsschluss und ein Pilotprojekt zum Rechtsabbiegen bei Rot beschlossen. Läuft. ;-)
Ungewähnlich, dass die Politik da der Verwaltung voraus ist …
Was mich auch überrascht, ist, dass das Protokoll schon online ist. In Dortmund sind die manchmal erst nach Monaten verfügbar.
In Köln wird mehr oder weniger live protokolliert. Man kann alle Vorlagen und Beschlüsse immer einsehen. Vielleicht der einzige funktionierende Prozess in dieser Stadt. ;-)
Das ist viel Wert …
das es nach 6 Jahren einen Beschluss braucht, dass die Rechtslage doch auch in Köln gelten solle …
Für Dich als Facebook-Verweigerer hier ein Beitrag von unserer Facebook-Seite: ;-)
“Die Kölner Medien berichteten letzte Woche intensiv über die Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht. Unter anderem auf Köln.tv und in der Kölnische Rundschau zeigte die Verwaltung allerdings, dass sie den Auftrag des Souveräns, die Benutzungspflicht umgehend aufzuheben, noch nicht verstanden hat.
Bis zum 3. Oktober 1998 hätte die Verwaltung aufgrund der StVO-Novelle 97 bereits die Benutzungspflicht in ganz Köln aufheben müssen. Besondere Ausnahmen hätte sie bis zu diesem Zeitpunkt begründen müssen. Dies ist nur möglich, wenn eine besondere Gefahrenlage gegeben ist UND die baulichen Voraussetzungen vorhanden sind. Und gerade letzteres ist in Köln auch nach Ansicht des Fahrradbeauftragten durchgängig (!) nicht gegeben. Einer sofortigen Umsetzung der Aufhebung der Benutzungspflicht steht somit nichts entgegen.”
Artikel in der Rundschau vom 30.10.2015:
http://www.rundschau-online.de/koeln/nutzungspflicht-von-radwegen-in-koeln-der-lange-weg-weg-vom-radweg,15185496,32291046.html
Beitrag auf Köln.TV vom 28.10.2015:
https://www.youtube.com/watch?v=57NA58jQU3M
Danke.
Noch ist es Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen ihrer Ermächtigung gemäß den Gesetzen verkehrsrechtliche Anordnungen vorzunehmen, nicht die von politischen Gremien. Nach Schurig, StVO-Kommentar 2013 gibt es Anordnungen wie Fußgängerbereiche, bei denen ein Einvernehmen (s. http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22078/einvernehmen) mit der Gemeinde erzielt werden muss. Anordnen tut weiterhin die Straßenverkehrsbehörde.
Habe gehört, dass die Unterschriften bereits am Donnerstag übergeben werden sollen.