Unverhofft kommt oft

Ich wende mich oft an Stadtverwaltungen, wenn ich beim Radfahren Missstände entdecke. Oftmals bekomme ich erst nach mehrmaligen Nachfragen Antwort. Das habe ich auch erwartet, als ich auf der Anreise zum ADFC-Bundesforum in Erwitte innerhalb einer Tempo30-Zone ein Fahrbahnverbot für Radfahrer entdeckte und diese illegale Beschilderung bei der Verkehrsplanung der Stadt Erwitte bemängelte.

Zweirichtungs-Benutzungspflicht.

Nicht zu sehen: Einbahnstraße in Blickrichtung

Doch Pustekuchen. Gleich am nächsten Werktag erhielt ich Antwort vom zuständigen Mitarbeiter. Während der anschließenden Kommunikation stellte sich heraus, dass er diese Stelle selbst bereits beim Kreis bemängelte und sie auf der Tagesordnung bei einem Treffen mit Kreis-Vertretern steht. Ein paar Fakten und Vorschläge zur Umgestaltung habe ich ihm dann auch noch auf den Tisch gelegt.
Bin gespannt, ob hier zeitnah abgeschildert wird.

 

 

Über Karsten Obrikat

Ich bin erst recht spät wieder auf das Radfahren zurück gekommen, indem ich einfach einmal aus Lust und Laune ausprobieren wollte, mit dem Fahrrad zur 13km entfernten Arbeitsstelle zu fahren. In den letzten Jahren ist aus diesem einem Mal gleich eine Weltanschauung geworden. Denn mittlerweile fahre ich jede Fahrt zur Arbeit mit dem Rad. Auch den Wocheneinkauf erledige ich mit Fahrrad (hier nehme ich dann das Pedelec) und Anhänger. Aber auch Radurlaube stehen mindestens ein mal im Jahr auf meinem Programm.
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4 Antworten zu Unverhofft kommt oft

  1. Thorsten Boehm sagt:

    Ja, manchmal gibt es doch Mitarbeiter/innen, die zügig reagieren und auch mitdenken. Und „manchmal“ haben diese es in ihrem beruflichen Umfeld alles andere als leicht …

    Zu Deinem Beispiel:
    Du schreibst, dass auf der Fahrbahn das Fahren nur in Blickrichtung zugelassen sei (Einbahnstraße). Ich vermute, dass das Verkehrszeichen Geh-/Radweg mit dem Zusatzzeichen (Pfeile für Beidrichtungsverkehr) darauf hinweisen soll, dass ungeachtet der Einbahnstraße auf dem Sonderweg das Radfahren in beiden Richtungen zugelassen ist (und das Gehen auch, haha). Im Prinzip erstmal keine schlechte Idee, den Radverkehr vom Einrichtungs-Gebot auszunehmen. Und in der Vergangenheit war ein Radwegzeichen ja auch die einzige Möglichkeit, das Radfahren auf einem linksseitigen Radweg (hier gegen die Einbahnrichtung) zu ermöglichen. Ob die Fahrbahn hier einigermaßen breit genug für eine Einbahnstraßenöffnung (Radverkehr in Gegenrichtung) ist, kann ich anhand des Fotos nicht sagen. Inzwischen kann man aber selbst den Zwei-Richtungs-Radverkehr auf einem solchen Radweg anders ermöglichen und kommunizieren(!) als mit dem Zeichen Geh-/Radweg: Mit markierten Rad-Piktogrammen und Beidrichtungs-Pfeilen und einem Zeichen „Radfaher frei“ auf der anderen Seite.

    • Karsten Obrikat sagt:

      Ja, so ist es. Die Schilder wurden wohl einmal aufgestellt, um Radfahrer zu signalisieren, dass sie auf dem Gehweg fahren dürfen. Das alleinige Aufstellen des Zz “Radfahrer frei” ist erst vor kurzem in Mode gekommen, bzw. erlaubt.

      Ich habe mir die Straße im weiteren Verlauf nicht genau angeschaut, um Auskunft über die Breite geben zu können.

    • Norbert Paul sagt:

      Die Nicht-Antworten oder verzögerten Antworten behält man sich leider besser. In Dortmund ist es auch so, dass bei bestimmten Sachen (Ersetzen von defekten Schildern, Entfernung alter Wegweiser, …) inzwischen einfach gemacht wird, was mir auch reicht als Antwort.

  2. Sven M. sagt:

    Mind blown.

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