Diese Woche hat der Landtag in NRW eine wichtige neue Regelung zu den geplanten Radschnellwegen im Land beschlossen.
Hier ein Zitat aus dem Beschlussentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
Radschnellwege sollen aufgrund ihres Ausbauzustands und ihrer Verkehrsführung attraktive Verbindungen für einen gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Alltags- und Pendlerverkehr werden. Ihnen kommt daher eine den Landesstraßen vergleichbare regionale Verkehrsbedeutung zu, die eine Übernahme solcher Radschnellverbindungen in die Straßenbaulast des Landes erfordert. Entsprechende Regelungen fehlen jedoch im Straßen- und Wegegesetz.
Durch den Gesetzentwurf werden Radschnellverbindungen des Landes als eine eigenständige Kategorie der öffentlichen Straßen definiert, die den Landesstraßen gleichgestellt werden. Die Straßenbaulast wird – mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 80.000 – dem Land zugewiesen.
Dies bedeutet, dass das Land NRW die Planung, den Bau und den Unterhalt für die Radschnellwege übernimmt. So können auch klamme Gemeinden eine zukunftsfähige Infrastruktur entwickeln.