Radschnellwege in NRW werden Landesstraßen gleich gestellt

Diese Woche hat der Landtag in NRW eine wichtige neue Regelung zu den geplanten Radschnellwegen im Land beschlossen.

Hier ein Zitat aus dem Beschlussentwurf zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen

Radschnellwege sollen aufgrund ihres Ausbauzustands und ihrer Verkehrsführung attraktive Verbindungen für einen gemeinde- bzw. kreisübergreifenden Alltags- und Pendlerverkehr werden. Ihnen kommt daher eine den Landesstraßen vergleichbare regionale Verkehrsbedeutung zu, die eine Übernahme solcher Radschnellverbindungen in die Straßenbaulast des Landes erfordert. Entsprechende Regelungen fehlen jedoch im Straßen- und Wegegesetz.

Durch den Gesetzentwurf werden Radschnellverbindungen des Landes als eine eigenständige Kategorie der öffentlichen Straßen definiert, die den Landesstraßen gleichgestellt werden. Die Straßenbaulast wird – mit Ausnahme der Ortsdurchfahrten in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von mehr als 80.000 – dem Land zugewiesen.

Dies bedeutet, dass das Land NRW die Planung, den Bau und den Unterhalt für die Radschnellwege übernimmt. So können auch klamme Gemeinden eine zukunftsfähige Infrastruktur entwickeln.

Hier der komplette Gesetzentwurf mit den Änderungen

Über Norbert Rath

Das Fahrrad ist meine Leidenschaft! Egal ob im Alltag oder in der Freizeit mit dem Rennrad, Mountainbike und Reiserad - auf zwei Rädern macht es einfach mehr Spaß sich zu bewegen. Seit mehreren Jahren engagiere ich mich im ADFC Aachen um die Bedingungen für den Radverkehr in der Region zu verbessern.
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