Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

Der Radverkehr wird in Köln häufig auf der Fahrbahn geführt. Hier werden Radfahrende von Auto- und Lkw-Fahrern zwar besser wahrgenommen, die gemeinsame Nutzung des Verkehrsraums stellt aber auch erhöhte Anforderungen an die gegenseitige Rücksichtnahme und Akzeptanz im Straßenverkehr. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Velofahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten, da ein zu enges Überholen die Sicherheit von Radfahrenden gefährdet. Schon die durch das überholende Kfz entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen von Radfahrenden führen.

  • Innerorts müssen Kraftfahrzeuge mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden halten.
  • Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich.
  • Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind 2 Meter einzuhalten.
  • Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten.
  • Und natürlich sollten es an Steigungen auch mindestens 2 Meter sein.
  • Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.

Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden. Es ist daher in der Regel sinnvoll, einen vollständigen Fahrstreifenwechsel beim Überholen von Radfahrenden zu vollziehen.

Direktionsleiter Martin Lotz und ADFC-Vorstand Christoph Schmidt zeigen reale 1,5 Meter Abstand.

Das enge Überholen von Radfahrenden führt einerseits zu Unfällen im Vorbeifahren. Andererseits werden durch zu enges Überholen Radfahrer an den rechten Straßenrand gedrängt. Als Folge fahren viele Radfahrende im Türöffnungsbereich parkender Autos und geben sich damit in eine akute Unfallgefahr. Außerdem sollten Radfahrende den äußerst rechten Fahrbahnbereich vermeiden, um Stürzen aufgrund von Unrat, Unebenheiten, Gullideckeln oder hohen Bordsteinen vorzubeugen.

Gemeinsame Aktion mit der Polizei Köln

Damit diese Informationen möglichst viele Verkehrsteilnehmer erreichen, haben wir eine gemeinsame Aktion mit der Kölner Polizei durchgeführt. Aufkleber mit einem Hinweis auf den Mindestabstand befinden sich ab heute auf dem Heck der Kölner Streifenwagen. So erreichen wir einerseits eine Kommunikation von der Polizei an Autofahrende im laufenden Verkehr. Aber auch die Polizisten in den einzelnen Dienststellen werden so für das Thema sensibilisiert.

Bei den Kölner Polizei-Inspektionen kam die Aktion so gut an, dass wir eine weitere Charge der Aufkleber nachproduzieren müssen. Die Polizei wird das Thema verstärkt in ihre Arbeit aufnehmen. In unserem Nachbarland wird beispielsweise bei der Salzburger Polizei bereits ein Abstandsmessgerät aus den USA getestet. Auch in Köln müssen Verkehrsteilnehmer neben präventiven Aktionen auch durchaus mit repressiven Maßnahmen rechnen.

Carolin Ohlwein aus dem ADFC-Vorstand
stellt den Aufkleber vor.

Aktive des ADFC Köln beschriften einen Streifenwagen

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Befestigung der Aufkleber mit Liebe zum Detail

Christof Simons aus der Verkehrsunfallprävention
mit Aktiven des ADFC Köln

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Fahrzeugflotte der Kölner Polizei
mit unserem Aktionsaufkleber

VW Bus der Kölner Polizei

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Aktionen außerhalb Kölns? Wir würden uns freuen, wenn weitere ADFC-Gliederungen und Polizeibehörden unsere Aktion übernehmen, damit die Botschaft bundesweit transportiert wird. Die Aufkleber können über unser Bestellformular bezogen werden. Ansprechpartnerin beim ADFC Köln ist Carolin Ohlwein.

Danke an unsere Aktiven Carolin und Marc für diese tolle Aktion und das Design der Aufkleber. Außerdem Danke an Alex, Clemens, Joachim, Lisa und Stephan, die dabei geholfen haben, diese Aktion im wahrsten Sinne des Wortes auf die Straße zu bringen. Und nicht zuletzt gilt unser Dank auch der Kölner Polizei, die unsere Aktion beim Innenministerium in Düsseldorf durchgesetzt hat.

Hintergrund: ADFC Fachwissen – Seitlicher Sicherheitsabstand

Presse
Kölner Stadt-Anzeiger: Warnaufkleber auf Streifenwagen (Druckausgabe)
Kölnische Rundschau: Aktion für mehr Abstand auf der Straße
koeln.de: “Seitenabstand 1,5 Meter” – gemeinsame Aktion von ADFC und Polizei

Fotos: ADFC Köln, Clemens Rott und Christoph Schmidt

Ihr habt einen Streifenwagen mit unserem Aufkleber im Kölner Straßenverkehr gesehen?
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Aktion des ADFC Aachen mit der Polizei Aachen

Auch in Aachen wurde unsere Aktion durchgeführt. Die WDR Lokalzeit aus Aachen berichtete:


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Aktion des ADFC Bonn/Rhein-Sieg mit der Polizei Bonn

Nach Köln und Aachen wurde unsere Aktion auch in Bonn wiederholt. Die WDR Lokalzeit aus Bonn brachte einen kurzen Beitrag:


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Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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55 Antworten zu Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln

  1. Andreas Breuer sagt:

    Tolle Aktion. ..Möchte ich auch in Mönchengladbach erleben. Kann ich den Aufkleber auch für meinen pkw bekommen?

    • Fragst Du bitte direkt bei Carolin (siehe Text)?

    • Rike Neukirch sagt:

      Tolle Aktion!! Mein Mann fährt viel Rennrad und ich habe jedes mal so viel Angst, dass ihm etwas passiert, wenn er auf einer befahrenen Straße fährt. Ich hab so einen ähnlichen Abstands-Aufkleber für seine gesamte Rennrad-Gruppe designed, das ging super, nur ein bisschen teuer. Sind diese offiziellen hier günstiger?

  2. Elmar sagt:

    Warum sind dann in Köln so viele Schutzstreifen in Köln im Dooringbereich, wenn man einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten soll?
    Was nützt eine solche Aktion, wenn im Stadtbild das Gegenteil auf die Strasse gepinselt wird? Kennen die Verantwortlichen in Köln diese Vorgaben nicht?

    • Norbert Paul sagt:

      Nur so am Rande: Weder die 1 Meter noch die 1,50 stehen in irgendeinem Gesetz sondern sind “nur” Richterrecht und es gibt div. Entscheidungen mit abweichenden Werten. Juristisch könnte man im Fall der Schutzstreifen im Dooringbereich argumentieren: Wenn ein Radfahrer erkennt, dass er auf einem Schutzstreifen gerade nicht geschützt wird, dies zu einer erhöhten Sorgfaltspflicht führt, also Schritttempo gefahren werden muss. Ist dann zwar nicht radverkehrsfreundlich gedacht, aber auf “radverkehrsfreundlich” gibt es keinen Rechtsanspruch. Da hier wohl jeder auch von den Autofahrern eine der Situation angemessene Verhaltensweise erwartet … Ändert trotzdem nichts daran, dass so eine Planung nie hätte realisiert werden dürfen. Man könnte aufgrund der unnötigen Gefährdung einen öffentlichrechtlichen Beseitigungsanspruch gelten machen – bis der dann durch die Instanzen ist und baulich umgesetzt wurde, riskiert der sachkundige Radler eine Mithaftung, wenn er auf diesen Schutzstreifen fährt, als ob es die Gefahr nicht gäbe.

      • Elnar sagt:

        Die Konsequenz, man fährt nicht auf dem Schutzstreifen. Meines Wissens gibt es keine Benutzungspflicht, wenn dieser nicht entsprechend gekennzeichnet ist.

        Denn Gang durch die Instanzen könnte eigentlich der ADFC exemplarisch antreten. Persönlich empfinde ich die Umsetzung solch fragwürdiger Planungen als Rechtsbeugung.

        • Norbert Paul sagt:

          Benutzungspflicht ergibt es indirekt aus dem Rechtsfahrgebot, dass aber nicht “maximal rechts” bedeuten kann, sondern nur als “Soweit rechts, wie unter Betrachtung der Sicherheit aller möglich is” verstanden werden.

          Der ADFC Bundesverband ist doch gerade auf dem Infrastruktur-Trip. Der wird da keine Klagen finanzieren.

          • Elmar sagt:

            Schutzstreifen gehören auch zur Infrastruktur und sind teilweise verantwortungslos angelegt. Das konnte ich heute in Rodenkirchen wieder einmal sehen.

            Wenn der ADFC nicht gegen solche Missstände klagt, zweifele ich ein bisschen an seinem Selbstverständnis. Leuchtturmprojekte wie “Ring frei” sind zwar schön, aber auch ausreichend?

            • Norbert Paul sagt:

              Meine Theorie ist, dass gerade die schlimmsten Schutzstreifen deswegen angelegt werden häufig, weil man unter Druck steht, auf jeden Fall auch noch eine “Radweg” unterzubringen, weil Radwege ja angeblich immer Sicherheit und Komfort bringen, ein Mythos, an dem auch der ADFC Bundesverband die letzten Jahre fleißig mitgewirkt hat.

      • Elmar sagt:

        Die Konsequenz ist, dass man die Schutzstreifen nicht nutzt. Ich fahre häufig links daneben, sobald diese im Dooringbereich liegen.

        Es wäre eine gute Maßnahme des ADFC den Weg durch die Instanzen anzutreten und ein Grundsatzurteil gegen solche fehlgeplante Schutzstreifen zu erwirken.
        Schutzstreifen, die trotz solcher Fehlplanungen gar nicht hätten aufgepinselt werden dürfen, entsprechen nicht meinem Rechtsgefühl, sondern haben eher den Touch der vorsätzlichen Rechtsbeugung durch die Verwaltung.

        • Der ADFC hat keine Klagebefugnis.

          Gegen schlechte Schutzstreifen kann man auch als Einzelperson kaum klagen, weil die Grundlage (ERA 2010) nur eine unverbindliche Empfehlung ist. Die Behörden werten zu enges Überholen leider nur als individuelles Fehlverhalten und sehen sich da nicht in der Verantwortung.

          • Elmar sagt:

            Was ist für wen eine unverbindliche Empfehlung, das Anlegen der Schutzstreifen oder deren Benutzung?
            Wenn man gegen die Schutzstreifen nicht klagen kann, so sollte der ADFC entsprechend aufklären und deren Fragwürdigkeit medienwirksam öffentlich machen.

            • Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen sind ein Regelwerk für die Einrichtung von Radverkehrsinfrastruktur, aber nicht allgemeinverbindlich für die Kommunen. Dies war gemeint.

              Unabhängig davon ist aber auch die Benutzung von Schutzstreifen (gestrichelte Linie) nicht verbindlich. Autos dürfen die Linie überfahren, wenn kein Rad behindert wird, aber auch Radfahrer dürfen den Schutzstreifen verlassen. Im Gegensatz dazu sind Radfahrstreifen (durchgezogene Linie) benutzungspflichtig.

              • Elmar sagt:

                Wenn ich das richtig verstehe, so muss sich die Stadt nicht an die Regeln halten und kann auf die Straße pinseln was sie will. Und weil die Stadt das macht, kann man nicht dagegen vorgehen.

                Dass ich den Schutzstreifen als Angebot segen kann, war und ist mir klar.
                Fahre ich allerdings links neben diesem Streifen, so löst das bei vielen Autofahrern Aggressionen aus. Gehupe und Geschimpfe ist die geringste Reaktion. Zentimerabstand beim Überholen und anschließendes Schneiden schon fast die Regel. Ich kann mir also aussuchen, welche Gefährdung mir lieber ist.

                Die meisten Schutzstreifen hier in Rodenkirchen liegen im Dooringbereich und ein paar Male hat sich schon eine Türe geöffnet, als icz auf dem Streifen an ein Auto kam. Durch meine Fahrweise knapp neben dem Schutzstreifen konnte ich ausweichen.

                Selbst eine Anzeige gegen die Stadt würde nicht helfen, denn man könnte sich darauf zurückziehen, dass ich den Streifen nicht hätte benutzen müssen im Falle eines Unfalls.

                Im Klartext also: Der Radfahrer hat hier die alleinige Arschkarte!
                Köln ist eine fahrradfreundliche Stadt.

              • Norbert Paul sagt:

                Die ERA sind juristisch “Stand der Technik” und bei der juristischen Beurteilung spielt der Stand der Technik eine große Rolle, wenn die Fragen sich nicht aus dem Gesetz heraus beantworten lassen. Also einfach ignorieren ist schon “mutig”. Zumindest manche Fördergelder sind auch abhängig von der Anwendung.

          • Norbert Paul sagt:

            Man kann Musterklagen finanzieren.

            • Elmar sagt:

              Damit wären wir wieder bei der Rolle des ADFC als Vertretung für Radfahrer.

              • Norbert Paul sagt:

                Ich komme immer mehr zu der Überzeugung, dass man immer klar sagen muss, welchen Teil des ADFC man meint, z. B. den Bundesverband Berliner Prägung, der sich nicht nur räumlich von den Wurzeln des ADFC entfernt hat. Der vertritt die Fahrer*innen von übermotorisierten Familienautos, die damit das Rad irgendwo hin fahren und bei schönem Wetter auch mal im Alltag fahren und die man mit Service-Angeboten ködert und die man nicht damit verschrecken will, dass der ADFC harte Forderungen stellt, wie eine echte Novellierung der StVO hin zu einer Straßennutzungsordnung mit Tempo 25 als maximale Höchstgeschwindigkeit innerorts, Einschränken des ruhenden Kfz-Verkehrs im öffentlichen Raum etc. Ich kann nicht abschätzen, wieviele Kreisverbände inzwischen diese Kosmetik-Strategie (PBL statt grundlegende Veränderungen) verfolgen.

                • Thorsten Böhm sagt:

                  Off topic: Norbert, mir scheint, dass Du weder das Verkehrspolitische Programm und die Infrastruktur-Richtlinien des ADFC noch ihre Entstehungsgeschichte (unter Einbeziehung der Mitglieder und der gwählten Gremien) kennst. Was in diesem Zusammenhang die von dir angesprochenen „Wurzeln des ADFC sein sollen“, der vor den o.a. Beschlüssen gar keine gesamtverbandliche Position zu Verkehrspolitik und Radinfrastruktur hatte, ist mir unklar. Ich denke aber auch nicht, dass das wir das in diesem Thread klären können und sollten. Und damit zurück zum Thema.

            • Thorsten Böhm sagt:

              Randnummer 13 der VwV-StVO:
              „Hinsichtlich der Gestaltung von Radverkehrsanlagen wird auf die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) in der jeweils gültigen Fassung hingewiesen.“

              Mit Erlass vom 10.06.2011 hat das Landesverkehrsministerium in NRW seinen Behörden die Beachtung der ERA verbindlich vorgeschrieben, und zwar für Straßen, die in der Baulast des Bundes und des Landes liegen. Seinen Kommunen empfiehlt das Ministerium, die ERA anzuwenden; zwingend vorschreiben kann es ihnen das aus formalen Gründen nicht.

              Leider ist nicht alles sinnstiftend, was in den ERA steht, und wegen ihrer langen Aktualisierungszeiträume kann sie auch nicht in allem dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Man kann am Reißbrett ERA-konform planen und damit in der Verkehrsrealität den größten Unfug herbeiführen. Die ERA sind eben ein Werkzeugkasten, und als Planer sollte man genau hinschauen, welches Werkzeug für welchen Einsatzzweck das passende ist. Und als Politiker, der daraufhin darüber entscheidet, ob die Planung umgesetzt wird, sollte (idealerweise) bedenken, ob die Planung auch radverkehrsförderlich ist, und sie ggf. zurückweisen.

              Es ist den kommunalen Planern auch nicht verboten, über die (Mindest-)Standards der ERA hinauszugehen, erst recht, wenn dies durch neuere Erkenntnisse und die konkreten örtlichen Verhältnisse gerechtfertigt ist. Und letztlich sind die ERA ein technisches Regelwerk, aber kein politisches oder psychologisches Werk, mit dem die Autoren sagen wollen, wie Infrastruktur aussehen muss, auf der möglichst viele Menschen tatsächlich Rad fahren wollen.

              Wo und wie ein Schutzstreifen tatsächlich angelegt wird, ist eine planerische Einzelfallentscheidung. Eine Klage beim Verwaltungsgericht kann sich immer nur gegen einen konkreten Schutzstreifen richten. Das Gericht beurteilt und entscheidet den konkreten Einzelfall. Selbst wenn die Klage erfolgreich ist, führt das nicht dazu, dass alle anderen Schutzstreifen in Stadt, Land und Bund (zu denen das Gericht gar keine Feststellungen getroffen hat) damit aus der Welt zu schaffen sind. Deshalb ist eine „Musterklage“ mit juristischer Breitenwirkung bei diesem Thema schon vom Grundsatz her kaum vorstellbar. Zudem werden nur obergerichtliche Urteile als rechtsbildend anerkannt, d.h. man müsste mit seiner Klage in erster Instanz erfolglos bleiben und frühestens in der zweiten Instanz beim Oberverwaltungsgericht Erfolg haben, damit die Urteilsgründe des entschiedenen Einzelfalls eventuell Breitenwirkung entfalten.

              Nebenbei: Dass der ADFC auf Bundesebene Schutzstreifen und „Radwege“ undifferenziert in einem Topf wirft, und sich für Schutzstreifen stark macht, stimmt nicht. Die Infrastruktur-Leitlinien des ADFC sehen Schutzstreifen nur im Ausnahmefall und dann auch nur in vernünftiger Ausführung als zielführend an. Schutzstreifen in der Art, wie sie in diesem Thread zu Recht bemängelt werden, hat auch der Bundesverband in den letzten Jahren vielfach öffentlich kritisiert.

              • Elmar sagt:

                Danke für die lange Erklärung, die ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringt.

                Bei den Vorgaben halte ich eine Klage allerdings auch für recht zweifelhaft. Nichtsdestotrotz sehe ich den ADFC, auch in Köln, in der Pflicht als selbst ernannter Interessenvertreter der Radfahrer in der Pflicht, dagegen vorzugehen.
                Ich sehe zwar auch, dass der Ortsverband Köln sich regt und sich auf einige wenige Objekte konzentriert, möchte allerdings auch sehr darum bitten, die Außenbezirke nicht zu vergessen.
                Gerade hier in Rodenkirchen sind diese Schutzstreifen so angelegt, dass sie entweder im Dooringbereich liegen, oder auf der Hauptstraße (Tempo 30, wenn dort kontrolliert würde) aufgepinselt sind, sodass Radfahrer nur Zentimeter nah überholt werden können. Dass sie überholt werden dürfen, ohne den Sicherheitsabstand einzuhalten, scheint für viele Autofahrer der Schutzstreifen zu signalisieren: Radfahrer haben dort eine eigene Spur.

                In einer 30 iger Zone überhaupt Schutzstreifen anzulegen, halte ich schon für planerischen Unsinn.

                Aber gerade hier wird häufig mit dem Rad gefahren. Dass Radfahrer sich hier aus »Notwehr« oder Angst nicht mehr regelkonform verhalten, liegt einerseits an diesen unsinnigen Fahrbahnmarkierungen und dem daraus resultierendem Aufofahrerverhalten und an fehlenden Kontrollen – auch der Radfahrer!

                Was mir nicht ganz klar ist, ist das Genehmigungsverfahren solcher Fahrbahnmarkierungen. Entscheiden das Amt für Straßen und Verkehrstechnik, die Bezirksvertretung oder der Rat der Stadt Köln oder alle zusammen?
                Vielleicht wäre hier ein Punkt um anzusetzen und seinen Protest kundzutun. Ich wäre bereit, meinen Anteil dazu zu leisten.

                • Thorsten Böhm sagt:

                  Elmar, Du fragst nach dem formalen Gang einer Entscheidung:
                  Da ich nicht in Köln aktiv bin, kann ich nur sagen, wie es an meinem Wohnort (in NRW) aussieht.

                  Das Amt macht die Planung. Es darf in der Regel diese Planung nicht eigenständig umsetzen, sondern muss sie von einem politischen Gremium beschließen lassen. Falls die Planung allein bezirkliche Bedeutung hat, entscheidet die Bezirskvertretung abschließend.

                  Falls die Planung überbezirkliche Bedeutung hat, entscheiden der sachlich zuständige Fachausschuss des Rates oder (seltener) der Rat. Zum Beispiel weil die Planung eine zuvor politisch beschlossene gesamtstädtisch bedeutsame Radroute betrifft oder weil der Rat bzw. sein Fachausschuss sich die Entscheidung in solchen Dingen (z.B. als Teil eines gesamtstädtischen Radförderungsprogramms) vorbehalten haben oder weil die Hauptsatzung der Stadt es vorschreibt.

                  In solchen Fällen, in denen Rat/Ratsausschuss abschließend entscheiden, kann es so sein, dass das planende Amt die Planung zunächst der Bezirksvertretung vorstellt, die dann zwar nicht entscheidet, jedoch eine Empfehlung für oder gegen die Planung abgibt. An diese Empfehlung sind Rat/Ratsausschuss zwar nicht gebunden, aber in vielen Fällen gibt die Empfehlung eine Richtung vor, weil sich Rat/Ratsausschuss aus persönlichen oder taktischen Gründen nicht gegen das Votum der Bezirksvertreter/innen stellen mögen.

                • Norbert Paul sagt:

                  Rechtlich betrachtet trifft die Straßenverkehrsbehörde die Entscheidung, da sie dafür verantwortlich ist. Das es sinnvoll sein kann, bestimmte Planungen mit dem Rat, den BV abzustimmen (soweit diese nicht Straßenverkehrsbehörde sind) ist eine andere Frage. Das darf für das Verständnis aber nicht vermischt werden.

                  s. § 44 Abs. 1 Satz StVO:

                  Zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden.

                  Diese ordnet VZ, zu denen auch Radfahrstreifen und Schutzstreifen gehören, nach § 45 StVO an und zwar allein in den nach VzKat i. V. m. StVO möglichen Formen.

              • Norbert Paul sagt:

                ERA/RASt/EFA sind für mich die Latte, die man nicht reißen darf. Glaub, dass sehen wir ähnlich, oder?

                Nebenbei: Dass der ADFC auf Bundesebene Schutzstreifen und „Radwege“ undifferenziert in einem Topf wirft, und sich für Schutzstreifen stark macht, stimmt nicht. Die Infrastruktur-Leitlinien des ADFC sehen Schutzstreifen nur im Ausnahmefall und dann auch nur in vernünftiger Ausführung als zielführend an. Schutzstreifen in der Art, wie sie in diesem Thread zu Recht bemängelt werden, hat auch der Bundesverband in den letzten Jahren vielfach öffentlich kritisiert.

                Klar fordert der keine schlechten Schutzstreifen, wobei man m. E. das schlecht weglassen kann, weil das eine Grundeigenschaft ist. Aber diese vereinfachte Gerede von “Baut Radwege und die Leute fahren Rad” etc. setzt Kommunen unter Druck, da was zu machen und da man hauptsächlich Bestand hat und eine Politik, die meint, Wähler und reine Autonutzer wäre eine identische Bevölkerungsgröße, kommen wegen dieser Forderung dann aus der Verwaltung diese schlecht ausgeführten Schutzstreifen, um beiden Seiten gerecht zu werden (Kfz-Vorrang und “Radweg”). Die Forderung führt also nicht um erhofften Ergebnis, was aber auch absehbar ist, wenn man sich mal in deutschen Städten bewegt und sich Bestandsstraßenbreiten anguckt. Bevor es schlechte Schutzstreifen gibt, auf den Einsteiger Angst haben und die Erfahrene meiden, sollte man lieber gar nichts machen. Das ist ehrlicher. Die Überbetonung der Wichtigkeit von Radwegen ist mit einer der Gründe dafür, dass die Städte nun überall Schutzstreifen hin pinseln. Ich lass mich gerne eines besseren belehren, aber die Argumentationen lassen nur diesen Schluss zu.

                • Thorsten Böhm sagt:

                  Norbert Paul schrieb:
                  „Rechtlich betrachtet trifft die Straßenverkehrsbehörde die Entscheidung, da sie dafür verantwortlich ist.“

                  Die Straßenverkehrsbehörde setzt straßenverkehrsrechtlich mit Anordnungen für Schilder und Markierungen das um, was zuvor eine Planungsbehörde (bis hin zu den Maßen) geplant hat und was ein politisches Gremium danach beschlossen hat. Die Straßenverkehrsbehörde plant und entscheidet nicht, ob irgendwo eine Radverkehrsanlage entstehen soll und wie sie aussehen soll.

                  Gegen die Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde kann man einzelfallbezogen mit Rechtsmitteln vorgehen, und zwar mit einer Klage beim Verwaltungsgericht, weil das Land NRW das früher möglich Widerspruchsverfahren bei der anordnenden Behörde abgeschafft hat.

                  Wenn man als die generelle Planungspraxis beeinflussen will, und das auch mit Blick auf die Zukunft, oder wenn man planerische Entscheidungen revidieren lassen will, muss man jedoch bei Planungsbehörden und politischen Gremien ansetzen.

                • Thorsten Böhm sagt:

                  Norbert Paul schrieb:
                  ERA/RASt/EFA sind für mich die Latte, die man nicht reißen darf. Glaub, dass sehen wir ähnlich, oder?

                  Die Latte ist teils brüchig und hängt durch. Sie nicht reißen zu wollen, wäre ein sehr bescheidener Anspruch und ist für mich keine Kategorie, in der ich mich bewege, wenn ich etwas für eine tatsächliche Weiterentwicklung des Radverkehrs tun möchte.

                  Norbert Paul schrieb:
                  Die Überbetonung der Wichtigkeit von Radwegen [durch den ADFC auf Bundesebene] ist mit einer der Gründe dafür, dass die Städte nun überall Schutzstreifen hin pinseln.

                  Dass Äußerungen aus der Bundesgeschäftsstelle die kommunale Planungspraxis beeinflussen, halte ich für reichlich unrealistisch. Das wäre ja das erste Mal …

                  Eher ist es doch so, dass die Verkehrsplaner in den Städten aufgrund von Fortbildungen, ERA-Erlass des Landes NRW usw. verstärkt auf die ERA (und sowieso auf die RASt als formal den ERA übergeordnetes R1-Regelwerk) schauen. Und dort finden sie den Schutzstreifen als eines der Regelinstrumente der Radverkehrsführung mit den dazu gehörenden Einsatzgrenzen.

                  In der Sache sind wir uns wohl einig, dass man sich von Schutzstreifen mal mehr versprochen hat und sie inzwischen als ein gescheitertes Experiment betrachten darf. Sie finden weder Akzeptanz bei weniger starken Radfahrer*innen noch bei routinierten Viel- oder Schnellfahrern. Und damit können sie auch nicht zu grundlegenden Veränderungen im Verkehrsgeschehen unserer Städte führen.

                • Norbert Paul sagt:

                  Wir sind uns einig darin, dass das Einhalten von ERA/RASt/EFA nicht ausreichend ist, wenn man mehr Radverkehr will.

                  In der Sache sind wir uns wohl einig, dass man sich von Schutzstreifen mal mehr versprochen hat und sie inzwischen als ein gescheitertes Experiment betrachten darf. Sie finden weder Akzeptanz bei weniger starken Radfahrer*innen noch bei routinierten Viel- oder Schnellfahrern. Und damit können sie auch nicht zu grundlegenden Veränderungen im Verkehrsgeschehen unserer Städte führen.

                  Ja.

    • Martin Keller sagt:

      Warum sind dann in Köln so viele Schutzstreifen in Köln im Dooringbereich, wenn man einen Meter Abstand zu parkenden Autos halten soll?

      It’s not a bug, it’s a feature! Ich kenne solche Schutzstreifen ebenfalls aus Augsburg. Da sie direkt an der linken Seite der parkenden Autos beginnen und rot markiert sind, nehme ich an, sie zeigen mir den gefährlichen Dooring-Bereich an (rot = Gefahr!). Ich fahre daher immer links des gefährlichen Bereichs und konnte so gefährliche Situationen bislang immer vermeiden. Schutzstreifen sind klasse!

      Amtlich verordneter Schwachsinn ist mit Sarkasmus wesentlich besser zu ertragen.

      Eure Aufkleberaktion finde ich klasse. Den würde ich mir auch auf’s eigene Auto pappen.

  3. Kai sagt:

    Kann mir jemand mal erklären warum die Aufkleber auf der rechten Seite der Fahrzeuge befestigt wurden? Das ist doch komplett irreführend, denn so entsteht der Eindruck das 1,5 Meter von der rechten Fahrzeugseite gemeint sind.
    Bitte unbedingt auf die linke Seite der Fahrzeuge befestigen!!!

  4. Kai sagt:

    Sorry, bitte meinen Kommentar streichen! Ich habe mich von der Richtung des Pfeils irritieren lassen. Der müsste nach rechts gehen…

  5. Elmar sagt:

    Thorsten,
    ich danke auch für diese Antwort, habe aber, wenn ich ehrlich bin, mit einer vom ADFC Köln gerechnet, der die Verhältnisse vor Ort kennen sollte.
    Werde mich jetzt mal ans Bezirksamt wenden und sehen, ob ich Einsicht in die Beschlüsse bekomme. Das birgt, wenn man sich nicht auskennt, allerdings immer die Gefahr, dass man in der Verwaltung herumgereicht wird, bis man aufgibt.
    Friedvolle Weihnachten, Thorsten und allen Lesern,

    • Die Struktur ist in allen Kommunen Nordrhein-Westfalens dieselbe, über die Zuständigkeit der Gremien wird in Köln allerdings mehr gestritten als anderswo. Alle Beschlüsse sind im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zu finden unter https://ratsinformation.stadt-koeln.de.

      • Norbert Paul sagt:

        Nein. Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde, sich selber zu organisieren. Es gibt zwar ein Vorschlag zur Ämterorganisation vom Deutschen Städtetag oder so, aber dran halten muss sich keine Kommune. Da ja Kommunen Selbstverwaltung sind, ist auch der Rat oder die BV Behörden, d. h. auch diese könnten die Aufgabe übernehmen, Straßenverkehrsbehörde zu sein. Wuppertal scheint das zumindest teilweise so organisiert zu haben. Laien das zu überlassen, die auch noch vom Nachbarn wiedergewählt werden wollen, halte ich für keine gute Idee.

  6. Wir finden diese Aktion gut, doch alle Polizeistationen im Land ziehen noch nicht mit.
    Wir haben das Thema als Titelseite auf unseren 2.Halbjahreskalender abgebildet.
    Wir würden uns freuen, wenn wir erfahren können, wo wir die Aufkleber erhalten können, vielleicht bei Euch?

  7. R. Lepke sagt:

    Schutzstreifen?

    Wer sich in Gefahr begeben will, nutzt den sogenannten Schutzstreifen.
    Die Kommunen rühmen sich mit “Fahrradfreundliche Stadt”, indem sie einfach ein paar Striche auf die Straße malen.Da geht es dann von der Straße auf den Bürgersteig und wieder zurück,manchmal total sinnfrei.
    Die Schutzstreifen werden besonders an Querungshilfen Gefahrstreifen, weil die Autofahrer meinen,solange sie den Schutzstreifen nicht berühren,wäre alles in Ordnung. Sicherheitsabstand,denkste.Da fahre ich lieber ohne Schutzstreifen, dort halten die meisten Autofahrer den Sicherheitsabstand ein.
    Vor kurzem wurde bei uns eine Straße erneuert und gleichzeitig mit Schutzstreifen versehen. Er endete aber an einer engen Unterführung. Viele Radler verstanden das nicht, ich doch. Da war der Planer wohl selbst Radler und erkannte das Problem ,siehe oben. Ich fahre regelmäßig diese Strecke und siehe da, statt sich bei einem Schutzstreifen an mir vorbei zu quetschen, fährt man hinter mir her.

  8. Pit Vins sagt:

    Wie schoen, wenn wir das hier in den USA auch haetten! Wenn es denn ueberhaupt vorgeschrieben/empfohlen ist, dann sind es im Normalfall 3 Fuss [=90 Zentimeter]!

  9. Elmar sagt:

    Inzwischen habe ich 6-7 Polizeiwagen in Köln gesehen. Auf keinem dieser Fahrzeuge war der Aufkleber.
    Von der Idee her ist die Aktion super, leider wird wie wo nicht wahrgenommen. Vielleicht sollte msn die Fahrzeuge des Ordnungsamtes, der KVB, der AWB … einbeziehen.

  10. Manuela Köhler sagt:

    Wo bekommt man solchen Aufkleber her ?

      • Guido Trebes sagt:

        Hallo Herr Schmidt,
        als Mitglied im ADFC wollte ich mich privat mit meinem Auto und einem Aufkleber an dieser Aktion beteiligen und habe versucht über Frau Ohlwein einen Aufkleber zu bekommen. Ich bekam ein Absage. Daraufhin habe ich den ADFC Berlin informiert. Aussage man könne mir auch nicht weiterhelfen und mich an den ADFC vor Ort (Forchheim) verwiesen. Aussage: Haben wir auch nicht! Auf diesen Verein kann ich verzichten!
        Aber vielleicht sehen Sie noch ein Möglichkeit.

  11. Thomas K. sagt:

    Ich wurde bereits zwei Mal am Ellenbogen gestreift. Das ganz habe ich sogar per Aktion-Cam aufgenommen und angezeigt! Die Abstände konnte man erkenne. Und? Nichts! Beide Verfahren wurden eingestellt. Es gab keinerlei Strafen oder Konsequenzen für die Autofahrer. Der eine Fahrer konnte sich angeblich an nichts erinnern und Spuren gab es nicht am Spiegel. Aussage gegen Aussage. Ja, wenn ich gestürzt wäre, hätte ich auch noch beweisen müssen, dass es die Schuld des Autofahrers war. Die 1,50 sind eine Witznummer! Ich fahre auf dem Bürgersteig, den ein Schutzstreifen bietet keinen Schutz!

    • Auch wenn ich es verstehen kann: Gehwegradeln ist nicht ungefährlich (!) und nicht gut für die Fußgänger.

    • Norbert Paul sagt:

      Die Frage, ob das anlasslose Filmen mit einer Dashcam überhaupt zulässig ist, ist eine Frage, die im Straßenverkehrshaftungsrecht z. Z. intensiv diskutiert wird. Setzt sich die Ansicht durch, dass es unzulässig ist, wäre es ein nicht zulässiges Beweismittel und dürfte nicht verwertet werden.

      • Thomas K. sagt:

        Ich filme mein Kind vor mir, um kritische Situation später in Ruhe zu besprechen. Das ist nicht anlasslos. Wenn mir in solch einem Moment jemand ins Bild fährt…?
        Allein schalte ich die DashCam aus dem Anlaß an, wenn mir jemand auf einer viel zu engen Straße entgegen kommt. Aber wie gesagt, solange ich keine schwerwiegende Verletzung erleide, sondern _nur_ gefährdet wäre, verläuft die Sache sowieso im Sand.
        Aber wehe, man klopft in so einem Moment ans Auto. Da reagieren die Leute mit wahrhaften Adrenalinausbrüchen.

  12. Thomas K. sagt:

    nicht gut für die Fußgänger??
    vergessen wir nicht, dass es gesetzlich zulässig ist! Ich habe ein Grundschulkind mit Rad dabei und werde die Zeit bis zum 10Lj. ganz sicher weiter nutzen.

    Auch wenn ich noch nie einen Fußgänger zu Nahe gekommen bin: das Gefährungspotential Pkw/Lkw mit marginalem Sicherheitsabstand und oft mit nicht angepasster Geschwindigkeit im Vergleich zum Radfahrer, der mit kaum 20 km/h unterwegs ist, kann wohl kaum ernsthaft verglichen werden.

    Ich fahre besonders langsam, denn in der Regel der Radfahrer stürzt bei solchen Gelegenheit. Ganz anders beim Pkw: der fährt einfach weiter und grinst in den Rückspiegel: war da was?

  13. David sagt:

    Einfach nur schwachsinnig. Und sorry ich bin Radsportler

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