Das Autonome Fahren und die Radfahrer

Die vom Bundesverkehrsminister beauftragte „Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren“ hat im Juni 2017 20 Thesen zum autonomen Fahren vorgelegt. Die Thesen sind aus der Lenkradperspektive geschrieben, aber Fußgänger und Radfahrer kommen immerhin als „Unbeteiligte“, „Schwächere Verkehrsteilnehmer“ oder „Andere“ vor (Regeln 5, 9 und 14).

Aus der Perspektive der Unmotorisierten kann man m.E. zwei Leitsätze zum autonomen Fahren aufstellen:

1. Oberstes Ziel beim autonomen Fahren ist die Vision Zero.
(Ethik-Kommission Regeln 1,2,3,5,7,8,9)
2. Maßstab für die Anforderungen an das autonome Fahren ist der unbeteiligte Mensch.
(Ethik-Kommission Regel 4,9,17)

Vision Zero

Vision Zero (deutsch Vision Null) bezeichnet das Ziel, Straßen und Verkehrsmittel so sicher zu gestalten, dass keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr auftreten.  Eigentlich müsste man vor allem den menschlichen Fahrer so gestalten, nicht nur seine Umgebung. Beim autonomen Fahren wird das erstmals möglich.

Dasselbe steht auch in der StVO, im Grundgesetz, in den Menschenrechten und in der Bibel. Das Verbot, andere zu schädigen oder auch nur zu gefährden, gilt unbedingt. Es sollte jedenfalls gelten, denn im wahren Leben wird es von der Rechtsprechung ausgehebelt: Das Verbot gilt nur, wenn der Schaden „unvermeidbar“ war und eine Gefährdung muss erst bewiesen werden. Der Rest ist Alltag.

Das Problem ist nicht neu. Selbst bei einem Ochsengespann (etwa 3 km/h) kann man „unter die Räder kommen“. Erst recht bei einer Pferdekutsche. Wirklich gravierend wurde das Problem aber erst in Folge der Massenmotorisierung.

Seit dem Aufkommen des Automobils ist die Frage: Muss sich der Mensch an das Auto anpassen oder das Auto an den Menschen? Eine Antwort war der „Red Flag Act“ in GB von 1865-1896. Er richtete sich noch primär auf Dampfkraftwagen. Eine andere Antwort ist das Verkehrssystem, in dem wir leben.

In Übereinstimmung mit der Vision Zero steht das von Isaac Asimov 1942 formulierte Robotergesetz: „Ein Roboter darf keinen Menschen verletzen.“

Entsprechend formuliert die Ethik-Kommission:

„Der Schutz von Menschen hat Vorrang vor allen anderen Nützlichkeitserwägungen. Ziel ist die Verringerung von Schäden bis hin zur vollständigen Vermeidung.“

(Ethik-Kommission Regel 2)

„Die erhebliche Steigerung der Verkehrssicherheit ist Entwicklungs- und Regulierungsziel, und zwar bereits in der Auslegung und Programmierung der Fahrzeuge zu defensivem und vorausschauendem, schwächere Verkehrsteilnehmer schonendem Fahren.“

(Ethik-Kommission Regel 5)

Genau so sollte sich eigentlich jeder Verkehrsteilnehmer jederzeit verhalten.
Das heißt zum Beispiel: Autonom fahrende Fahrzeuge bewegen sich jederzeit mit angepasster Geschwindigkeit (StVO § 3).

Autonome fahrende Fahrzeuge fahren deshalb langsamer als menschliche Autofahrer.  Und sie halten sich selbstverständlich strikt an Geschwindigkeitsbegrenzungen.

In Bad Birnbach ist bereits am 25. Oktober 2017 die erste autonom verkehrende Buslinie Deutschlands im öffentlichen Straßenverkehr gestartet. Von Technikenthusiasten wird der Bus gefeiert – doch in Bad Birnbach sind viele Fahrgäste eher ernüchtert. Sie hatten sich mehr erwartet, vor allem: ein bisschen mehr Tempo:. „Die durchschnittliche Geschwindigkeit ist so drei, vier Stundenkilometer. Aber er kann schon auf acht, neun beschleunigen.“

Der sicherste Verkehr ist einer, der stillsteht: Speed kills.

Du sollst nicht töten

Die Anforderung ist bereits geltendes Recht:
StVO §1, Satz 2:

„Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“

StVO §3 Geschwindigkeit:

„Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. … Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“

Unfälle wegen „unangepasster Geschwindigkeit“ sind besonders folgenreich: 37 Prozent aller Todesopfer im Straßenverkehr gingen 2012 in Deutschland darauf zurück, hat das Statistische Bundesamt ermittelt. Auf den Autobahnen waren es nahezu 50 Prozent.
Allein angepasste Geschwindigkeit – eine Basisanforderung beim autonomen Fahren – würde schon zu einer wesentlichen Verbesserung der Verkehrssicherheit führen.

Was aber, wenn …

„Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) strikt untersagt. Eine Aufrechnung von Opfern ist untersagt. Eine allgemeine Programmierung auf eine Minderung der Zahl von Personenschäden kann vertretbar sein. Die an der Erzeugung von Mobilitätsrisiken Beteiligten dürfen Unbeteiligte nicht opfern.“

(Ethik-Kommission Regel 9)

Der unbeteiligte Mensch

Nicht der Mensch muss sich nach dem Fahrzeug richten, sondern das Fahrzeug nach dem Menschen.

„Um (…) Überforderung zu vermeiden, müssen sich die Systeme stärker dem Kommunikationsverhalten des Menschen anpassen und nicht umgekehrt erhöhte Anpassungsleistungen dem Menschen abverlangt werden.“

(Ethik-Kommission Regel 17)

„In einer freien Gesellschaft erfolgt die gesetzliche Gestaltung von Technik so, dass ein Maximum persönlicher Entscheidungsfreiheit in einer allgemeinen Entfaltungsordnung mit der Freiheit anderer und ihrer Sicherheit zum Ausgleich gelangt.“

(Ethik-Kommission Regel 4)

D.h. z.B.: Fußgänger und Radfahrer können sich – im Rahmen der StVO – frei und voraussetzungslos im Verkehrsraum bewegen. Das setzt voraus, dass die StVO selbst Fußgänger und Radfahrer nicht diskriminiert.

Autonom fahrende Fahrzeuge müssen die allgegenwärtige nonverbale Kommunikation (z.B. Blickkontakte, Gesten) der menschlichen Verkehrsteilnehmer erlernen, um im Konfliktfall richtig reagieren zu können.

Radfahrer sind zwar schneller als Fußgänger, aber auch leichter berechenbar. Die Auswertung von Videos realer Fußgängerkollisionen hat gezeigt, dass es bei Fußgängern genügt, Bewegungsmuster sowie Kopf- und Beinstellungen in der letzten Sekunde vor dem Crash zu analysieren, um den Unfall mit 60-prozentiger Wahrscheinlichkeit zu verhindern – bei einen Unfall, den ein Mensch nicht verhindern konnte.

Flächengerechtigkeit

Ein wesentlicher Nebeneffekt des autonomen Fahrens ist die Wiederherstellung der „Flächengerechtigkeit“. Heute beanspruchen – besonders in den Städten und Metropolen – die privaten oder persönlichen Kraftfahrzeuge etwa 60 % der überhaupt verfügbaren Flächen, während nur 3 Prozent der Straßenfläche für Radfahrer reserviert ist.

Der Privatbesitz eines autonomen Fahrzeugs ist ein Widerspruch in sich. Ein autonomes Fahrzeug parkt im Idealfall nicht und es wird von mehreren Personen genutzt. Das bedeutet eine wesentliche Verringerung der Zahl der Kraftfahrzeuge auf den Straßen – sowohl der fahrenden als auch der parkenden. Autonome Fahrzeuge machen Platz für Fußgänger und Radfahrer – in jedem Sinn des Wortes.

In Kalifornien dürfen ab April 2018 selbstfahrende Autos ohne Fahrer, Lenkrad und Pedale auf öffentlichen Straßen fahren. Bisher haben 50 Firmen aus aller Welt die Erlaubnis zum Testen selbstfahrender Autos erhalten. Auch deutsche Autobauer sind darunter.

Dabei muss allerdings bewiesen werden, dass die Autos Sicherheitsstandards erfüllen und geschützt sind. Außerdem soll der Betrieb der Wagen per Funk überwacht werden und die Fahrzeuge sollen Daten aufzeichnen – ähnlich wie Flugschreiber in der Luftfahrt. Außerdem muss ein Verfahren für die Kommunikation mit einem Polizisten entwickelt werden, der ein Roboterauto stoppen will.

Vorteile für Radfahrer (und Fußgänger)

Autonom fahrende Fahrzeuge, die die Basisanforderungen erfüllen, haben viele Vorteile für Radfahrer:

  1. Sie fahren nie zu schnell.
  2. Sie überholen immer mit ausreichendem Seitenabstand.
  3. Sie drängeln und hupen nicht.
  4. Sie beachten durchgezogene Linien und Sperrflächen.
  5. Sie biegen nie falsch ab.
  6. Sie halten und parken nie auf Radwegen oder Gehwegen.
  7. Sie übersehen weder Radfahrer noch Fußgänger.
  8. Sie machen – elektrisch angetrieben – keinen Lärm.
  9. Sie ziehen keine Abgas- und Feinstaubfahne hinter sich her.

Man wird sehen, ob es dem Menschen gelingt, ein System zu entwickeln, das besser Auto fährt als ein Mensch.

Zum Nachlesen:

[1] https://de.wikipedia.org/wiki/Vision_Zero
[2] http://www.tagesspiegel.de/mobil/angepasste-geschwindigkeit-tempolimit-nicht-immer-ausreizen/8481892.html
[3] http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/autonomes-fahren-ethik-kommission-schlaegt-20-regeln-vor/19958182.html
[4] http://www.zeit.de/2017/37/autonomes-fahren-regeln-kommission-ethik/komplettansicht
[5] http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bericht-der-ethik-kommission.html
[6] https://de.wikipedia.org/wiki/Red_Flag_Act
[7] https://www.auto-motor-und-sport.de/news/mobilitaet-der-zukunft-10316075.html (23.01.2016)
[8] https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/aktuell/nachrichten/flaechen-gerechtigkeits-report-nur-3-prozent-der
[9]
https://www.clevere-staedte.de/blog/artikel/flaechen-gerechtigkeits-report-online
[10] https://www.heise.de/autos/artikel/Kalifornien-laesst-autonomen-Wagen-ohne-Lenkrad-zu-3979310.html
[11] http://www.deutschlandfunk.de/autonomer-bus-selbstfahrend-im-schneckentempo.769.de.html

Über Klaus Kuliga

Seit 33 Jahren Arbeit an demselben Projekt: Aus Bochum eine fahrradfreundliche Stadt machen. Eine fahrradfreundliche Stadt ist eine Einladung zum Rad fahren. Immer, überall, für jeden.
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