Immer wieder kommt es in Aachen zu gefährlichen Situationen, wenn Radfahrende von Kraftfahrzeugen auf der Fahrbahn eng überholt werden. Das Fahrrad ist ein balancegesteuertes Fahrzeug, welches aufgrund von Straßenunebenheiten, Windeinwirkungen, Fahrgeschwindigkeit, Steigungen und der unterschiedlichen körperlichen Fitness der Radfahrenden unterschiedlich stark Schlangenlinien fährt. Um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer zu erhöhen, ist ein ausreichender Abstand beim Überholen durch schneller fahrende Kraftfahrzeuge sehr wichtig, um schwerwiegende Unfälle zu vermeiden.
Aufgrund zahlreicher Unfälle mit Toten und Schwerverletzten in Deutschland wird der Gesetzgeber im Frühjahr 2020 im Rahmen der geplanten Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vorbeugend den Überholabstand erstmalig gesetzlich vorschreiben. In der Vergangenheit wurde der Überholabstand nur durch die Rechtsprechung nach Unfällen definiert (mindestens 1,5 m). Zukünftig gilt innerorts generell ein Überholabstand von mindestens 1,5 m und außerorts ein Abstand von mindestens 2,0 m. Diese Abstände sind übrigens auch dann einzuhalten, wenn Radfahrende auf markierten Schutzstreifen oder Radfahrstreifen im Straßenraum fahren.
Um die erforderlichen Überholabstände von Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden der Öffentlichkeit zu verdeutlichen, hat der ADFC Aachen mit Unterstützung der ASEAG (lokales Busunternehmen) einen Linienbus auf der Heckseite mit einer symbolhaften Darstellung eines Überholvorganges gestaltet. Der Bus soll für einen Zeitraum von 5 Monaten durch das Aachener Stadtgebiet fahren.

Hoffentlich denken auch die am Steuer dieses Fahrzeuges Befindlichen immer an die Bemalung am Heck
Hallo,
ich kann das nur unterstreichen.
Es braucht noch mehr Kampagnen wie diese und wahrscheinlich auch mehr “Abstandsstraßenschilder” damit sich das in den Köpfen verfestigt. Ich fahre viel Rennrad und erlebe fast wöchentlich grenzwertige Situationen.
Schöne Grüße aus Buchholz!
Patrick
Super geschriebener und informativer Artikel :-). Eine sehr gute Aufstellung. In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Bindet man am Fahrradträger eine 2m lange Schwimmnudel dann klappt mit Abstandhalter wunderbar :)
Im Buch ISBN 978-3-944101-07-1 (ja sogar in der Vorversion aus 2007 unter anderer ISBN) von Dietmar Kettler sind die meisten der neuen Rechte schon gültiges Recht gewesen. Es war an sich vorteilhafter für die Radfahrer, weil die Rechtsprechung nach reellen Verhältnissen erfolgte. Ab S. 44, rechts, letzter Absatz unten, bemängelt er, dass ein Vorstoss gegen eine neue StVO-Vorschrift kaum jemals geahndet wurde. Auf der S. 45, links, letzte Zeile, fängt eine ganz brisante detaillierte Abhandlung der gesicherten Rechtsfälle aus der Jurisprudenz zu den Abständen insbesondere mit klaren Wertungen zur vernünftigen Einschätzung der Pflichten des stärkeren Kraftfahrers zum Seitenabstand bei Anwesenheit eines transportierten Kinds auf dem Fahrrad (ca. 15 Zeilen vor Seitenschluss). Es waren 2 m. Auch was bei widrigen Situationen gilt (gleiche Spalte, oben), nämlich das Gleiche. Die Frage, die sich erhebt, also: Ist heute der Radfahrer und speziell dabei sein transportiertes Kind, der Dumme? Entlässt man den Kraftfahrer voll und ganz aus jeglicher Verantwortung? Es geht sogar weiter! Bei getrennt lebenden Eltern darf ein Elternteil, der sich von dieser Verschlechterung des Schutzes der “unmotorisierten Allgemeinheit” bewusst ist, es wagen, sein Kind auf dem Fahrrad mitzunehmen? Kann der andere Partner ihn hinterher für diese Unvorsichtigkeit belangen, wenn es zu einem Schaden kommt? Ganz speziell, wenn beides zutrifft, Kind ist dabei, und die sowieso für alle Radler ungünstigen Voraussetzungen liegen vor (was sich teilweise durch eigene Entscheidungen, beisp. durch die Bevorzugung eines Wegs und nicht eines anderen, manchmal beeinflussen lässt). Denn heute, nach dem Rummel und den Skizzen an die Öffentlichkeit erinnert sich vermutlich kaum ein Kraftfahrer noch an dem hohen Grad seiner Verantwortung bei der Einschätzung des notwendigen Abstands, nachdem dieser ja heute vorgegeben wird! Auch ist die Skizze oft irreführend. Im Ausland sah ich die gleiche Skizze (gleich mit welchem Mass auch immer), mit einem bewusst schrägen Pfeil von der Aussenkante des rechten Aussenrückspiegels zur Lenkerspitze links des Fahrrads; ich würde da sogar gern jeweils eine senkrechte rote Strich punktierte senkrechte Linie sehen!
Ich begrüße das sehr!
Viele Autofahrer halten sich daran, und es vermittelt mir auf meinen Ausfahrten, wo es eben keinen akzeptablen, oder wie so häufig gar keinen Rad gibt, etwas mehr Sicherheit, was meine Lebensqualität deutlich verbessert. Da können schon so einige Stunden im Sattel pro Woche bei herauskommen.
Hallo,
Klasse das es das gemacht wird, schade das es nötig ist.
Ich frage mich aber, warum sich keiner traut wirklich zu sagen was 1,5 m bedeuten. Vielleicht weil, wenn man das erklärt, sogar noch zu dem Schluss kommt, das Herr Scheuer der bedeutetest “Fahradminister” des Landes ist (wenn auch vermutlich unfreiwillig).
Ich bin ein Freund von Zahlen und neben der 1,5m stehen ja noch viele Zahlen in gesetzlichen Regelwerken bzw. sind “gegeben”.
Welche Zahlen meine ich, also da wäre die Fahrradbreite von ca. 0,6 bis 0,95 m,
Der Abstand zum Fahrbahnrand 0,6 bis 1 m (Mitte Rad), Abstand zu parkenden PKW 1m bis 1,5m, die breite eines Kraftfahrzeug 1,8 bis 2m und letztendlich der Abstand den ein Fahrzeug beim passieren zu einem parkenden Fahrzeug einhalten muss/soll.
Aufgabe in der Kommunikation (oder solcher Aufkleber) ist es ja dann diese Zahlen zu addieren und das Ergebnis zu präsentieren.
Ich komme zu dem Schluss das immer mindestens 4,5m Fahrbahn erforderlich sind um einen Radfahrer Gefahrlos zu überholen (… laut Vorgabe Scheuer). In den seltensten Fällen ist das in einer Zone 30 der Fall. Die offene Frage ist dann, ob jede Zone 30 nicht eine Fahrradstraße ist oder sein sollte.
Der Autofahrer wird das erst einsehen wenn aus der Zone 30 eine Zone 20 wird.
Grüße Prenger