Unfalltode in Köln-Mülheim

Der 14. April diesen Jahres war ein schlimmer Tag für den Radverkehr in Köln. Eine 19jährige Radfahrerin wurde Opfer eines auf einer öffentlichen Straße ausgeführten illegalen Autorennens. Während sich die Unfallverursacher lt. Presseartikeln vor allem um ihre Alufelgen sorgten, hat dieser Unfall ganz Köln betroffen gemacht.

Die Critical Mass Köln besucht die Unfallstelle am Auenweg in Köln-Mülheim.

Die Critical Mass Köln besucht die Unfallstelle am Auenweg in Köln-Mülheim.


Die Polizei kontrolliert nun zurecht verstärkt Autofahrer auf der “Rennstrecke” Auenweg. Am letzten Freitag haben 550 Kölner Radfahrer die Unfallstelle im Rahmen der Critical Mass Köln besucht.

Es bleibt zu hoffen, dass die Infrastruktur am Auenweg massiv verändert wird. Die gerade geführte, gut ausgebaute Straße durch ein Industriegebiet, Bahnanlagen und vorbei am Kölner Messegelände lädt derzeit einfach zu stark zur Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ein. Neben baulichen Veränderungen wären fest installierte Blitzer und unankündigte (!) Kontrollen durch die Polizei wichtige Maßnahmen.

Zweiter Unfall an Bahnübergang

 

Doch damit nicht genug für den 14. April. Es ereignete sich noch ein zweiter tödlicher Radunfall. Hier fuhr ein 52jähriger Radfahrer auf einem nicht straßenbegleitenden Radweg, bog bei grün auf den die Querstraße begleitenden Radweg ein. Er übersah dabei eine von einer hohen Mauer verdeckte heranrasende Stadtbahn der Kölner Verkehrsbetriebe. Polizei und Presse sprechen schnell von einem Rotlichtvergehen des Radfahrers.

Unfallstelle am Bahnübergang an der Keupstraße in Köln-Mülheim.

Unfallstelle am Bahnübergang an der Keupstraße in Köln-Mülheim. (Foto: Sebastian Koopmann, Grafik: ADFC Köln)

Wir haben uns die Unfallstelle vor Ort aber einmal näher angesehen. Nach StVO gilt hier sicher bis Ende nächsten Jahres die Fußgängerampel auch für den Radverkehr:

§37 Abs. 2 Satz 6 StVO:
»Wenn eine Radverkehrsfurt direkt an eine Fußgängerfurt grenzt, gelten, wenn es keine Fahrradampeln gibt, bis zum 31. Dezember 2016 die Fußgängerampeln.«

Die Fußgängerampel ist aber zum Einen für den Radverkehr teilweise durch ein Verkehrsschild verdeckt, zum Anderen ist sie aber gänzlich unerwartet, denn der Radfahrer wähnt sich ja noch im Linksabbiegevorgang bei Grün. Schon eine dedizierte Fahrradampel auf Höhe der Haltelinie und eine intelligentere Ampelschaltung an der Straßenquerung hätten womöglich den Tod des Radfahrers verhindert.

Aber diese Kreuzung müsste nach unserem Verständnis auch der »Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab)« entsprechen. Lesen wir dort einmal nach:

§20 BOStrab: Bahnübergänge
»(1) Bahnübergänge sind durch Andreaskreuze nach Anlage 1 Bild 1 gekennzeichnete höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf unabhängigem Bahnkörper mit Straßen, Wegen oder Plätzen.
(2) Auf Bahnübergängen hat der Straßenbahnverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr.
(3) Die den Vorrang nach Absatz 2 kennzeichnenden Andreaskreuze müssen an den Stellen stehen, vor denen Wegebenutzer warten müssen, wenn der Bahnübergang nicht überquert werden darf.
(4) Bahnübergänge müssen technisch gesichert sein. Dies gilt nicht für
1. Bahnübergänge, die innerhalb eines Tages in der Regel von nicht mehr als 100 Kraftfahrzeugen überquert werden und die durch die Übersicht auf die Bahnstrecke gesichert sind,
2. Bahnübergänge von Fußwegen und Radwegen, die durch die Übersicht auf die Bahnstrecke und durch Drehkreuze oder ähnlich wirkende Einrichtungen gesichert sind.
(5) Als technische Sicherung nach Absatz 4 müssen vorhanden sein
1. Geber für Lichtzeichen mit der Farbfolge Gelb – Rot nach Anlage 1 Bild 2, die mit Halbschranken nach Anlage 1 Bild 3 verbunden sein können,
2. Geber für Überwachungssignale Bü 0 und Bü 1 nach Anlage 4 vor dem Bahnübergang oder eine in Zugsicherungsanlagen eingebundene Überwachung der Einrichtungen nach Nummer 1.
(6) Die Sicherung durch die Übersicht auf die Bahnstrecke ist vorhanden, wenn die Wegebenutzer die Bahnstrecke so weit und aus einem solchen Abstand übersehen können, daß sie bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt den Bahnübergang ungefährdet überqueren oder vor ihm anhalten können.
(7) Als Bahnübergänge gelten auch höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf besonderem Bahnkörper mit Straßen, Wegen oder Plätzen, wenn die Vorschriften der Absätze 3 bis 6 eingehalten sind.«

Die Keupstraße wird mutmaßlich von tausenden Fahrzeugen jeden Tag passiert. Es gibt hier weder eine Schranke noch eine andere Sicherungsanlage. Für den Radverkehr gibt es nicht einmal ein Andreaskreuz, denn dieser wird erst nach dem für den Autoverkehr geltenden Andreaskreuz auf die Keupstraße geführt. Der Bahnübergang ist dazu noch absolut unübersichtlich durch die Mauer an der rechten Seite. Die Bahnen rauschen mit sehr hoher Geschwindigkeit heran. Wir sind überzeugt: Der Radfahrer hatte keine Chance.

Kein Andreaskreuz für den Radverkehr am Bahnübergang Keupstraße.

Kein Andreaskreuz für den Radverkehr am Bahnübergang Keupstraße. (Foto: Sebastian Koopmann)

Wie kann ein solcher Bahnübergang ohne Schranke und ohne Andreaskreuz genehmigt werden?

In die Verkehrsunfallstatistik der Polizei NRW wird dieser Unfall mutmaßlich lediglich als Rotlichtvergehen eines Radfahrers eingehen.

UPDATE: Nach einer Begehung durch die Unfallkommission der Stadt Köln aufgrund des Unfalls am Bahnübergang Keupstraße wurden auf Anregung des ADFC Köln einige Änderungen an der Kreuzung beschlossen. Unter anderem wird ein für den Radverkehr sichtbares Andreaskreuz angebracht und die hier missachtete Lichtsignalanlage mittelfristig so versetzt, dass sie vom Radweg aus durchgehend gesehen werden kann. Das ist derzeit nicht der Fall, weil die Ampel durch einen Mast verdeckt wird. Außerdem werden Absperrungen und eindeutigere Markierungen angebracht.

Besonderer Dank an Gunter Maier, Jonas von Knobloch und Sebastian Koopmann für die inhaltliche Zuarbeit und Fotos.

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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14 Antworten zu Unfalltode in Köln-Mülheim

  1. Kommentare dazu auch auf den Facebookseiten des ADFC Köln und des ADFC NRW.

  2. N.M. sagt:

    Ca. zwei Wochen vor dem tödlichen Unfall wäre mir dort beinahe das selbe passiert. Die Stadtbahn hat mich nur knapp verfehlt. Danach war ich ziemlich entsetzt. Erst einmal fühlte ich mich gegenüber dem Straßenbahnfahrer als “Fahrradrowdy”, der einfach bei Rot fährt. Da ich normalerweise nicht bei Rot fahre, habe ich mir dann einmal genau angesehen, weswegen mir das passieren konnte. Die Situation ist noch schlimmer, als es hier deutlich wird: Man kommt von einem engen und in beide Richtungen befahrenen gemeinsamen Fuß- und Radweg rechts der Stadtbahnline (links der Gleisführung auf dem Clevischen Ring darf man nicht fahren). Wie im Beitrag geschrieben, wähnt man sich noch beim Abbiegevorgang (man hat an der Ampel mit Fußgänger- und Fahrradsymbol in der Streuscheibe grün), und muss sich auf der anderen Seite erst einmal orientieren, wo man denn jetzt wieder fahren muss (benutzungspflichtiger straßenbegleitender Radweg, dieses Mal “getrennt” vom Fußverkehr. Voraus die Kreuzung mit dem Clevischen Ring mit wieder orientierungbedürftiger Radverkehrsführung (mit so tollen Ideen wie Linksabbiegerspur für Radfahrer rechts von den geraudeausfahrern Radfahrern!), und während dieser Orientierungsphase bei noch in Erinnerung befindlichem Grün für mich, finde ich mich plötzlich auf den Gleisen wieder. Die Ampel (das wird aus der Perspektive auf dem Foto nicht so ganz deutlich) steht absolut nicht im Gesichtsfeld des Fahrers nach dem Abbiegen (rechts vom Fußweg!) Genausowenig ist das Andreaskreuz zu sehen (im Foto schon; aus Perspektive des abbiegenden Radfahrers guckt man genau auf die schmale Kante rechts vom Überweg und orientiert sich ja eigentlich nach links).

    Ich fahre diese Strecke ca. 1- bis 2-mal jährlich und bin dort daher in Maßen ortsunkundig; da hätte es mich beinahe voll erwischt. Tragischerweise nun einen anderen Radfahrer. Da fühlt man sich schon schuldig, dass man nach dem eigene Beinahe-Unfall die Beörden nicht auf diese Stelle hingewiesen hat.

    Wirklich schlimm ist tatsächlich die PM der Polizei, die schrieb, dass der Radfahrer das Rotlicht missachtet habe. Genau hier trifft zu, was sonst immer nur Autofahrern zugestanden wird: etwas zu übersehen. Alleine ein Blinklicht vor dem Übergang am Radweg hätte vermutlich gereicht, die Aufmerksamkeit auf den Gefahrenpunkt zu lenken.

    Hier liegt ein eklatantes Versagen in der Verkehrsplanung vor; hier wurde eine tödliche Falle gebaut. Würde man stattdessen auf der Fahrbahn des Clevischen Rings fahren dürfen, käme man gar nicht in diese Situation. Aber dann müsste der KFZ-Verkehr ja Rücksicht nehmen …

    Den Auenweg fahre ich täglich; oft auch auf der Fahrbahn. Die Radwegebenutzungspflicht dort (Zweirichtungsradweg gemeinsam mit dem Fußweg) ist deutlich konfliktreicher als das Fahren auf der Fahrbahn. “Gefährlich” ist es dort nur, wenn KFZ-Fahrer rücksichtslos sind und einen schneiden. Der tödliche Unfall der Radfahrerin zeigt, dass vor genau dieser Gefahr (rücksichtlose und verantwortungslose KFZ-Führer) selbst ein Hochbordradweg nicht schützen kann!

    Ich fürchte, dass bald der neu angelegte (aber eben nicht den gesamten Auenweg entlangführende) neue Weg benutzungspflichtig gemacht wird; da hat man dann Leitplanken und junge Bäume zwischen sich und der Fahrbahnn. Fürchten deswegen, weil der Weg ebenfalls Konfliktpotential bietet, und das eigentlich dringend Notwendige (rücksichtslose KFZ-Fahrer in ihre Schranken zu verweisen) wieder einmal nicht stattfinden wird. Der Auenweg wäre problemlos auf der Fahrbahn zu befahren; man müsste ihn nur freigeben und den Autofahrern Gefährdungen nicht durchgehen lassen.

  3. Ich habe heute einen beeindruckenden Text gelesen, der die Perspektive eines KVB-Bahnfahrers bei einem Unfall darstellt. Dazu ein Kommentar:

    Ich verstehe die Menschen nicht, die immer noch schnell vor einer Bahn her laufen. An einigen Übergängen (Heumarkt beispielsweise) verstehe ich aber auch die Ampelschaltung nicht. Da wird oft bereits Rot gezeigt, während die Bahn noch Fahrgäste ein- und aussteigen lässt. Da wird mancher ungeduldig und läuft oder radelt rüber, er glaubt alles unter Kontrolle zu haben, hat es vielleicht auch in dieser einen Situation. Aber genau das senkt die Hemmschwelle, das Rot an Übergängen nicht mehr ganz so ernst zu nehmen.

    An anderen Stellen sind die Ampelschaltungen im Gegensatz dazu extrem knapp. Ein Facebook-Benutzer berichtete zum Beispiel hier in der geschlossenen Gruppe der Critical Mass Köln von nur 4 Sekunden von Rot bis zur durchfahrenden Bahn am Wiener Platz in Köln.

    In den wenigsten Fällen ist der Fahrer einer Bahn verantwortlich, wird an einen tödlichen Unfall aber lange zu knacken haben. Es ist zumeist Leichtsinn oder Unachtsamkeit von Passanten. Oder eben – wie im Blog-Artikel – eine grandios schlecht gemachte Kölner Infrastruktur, für deren Änderung sich niemand verantwortlich fühlt.

    Der Übergang Keupstraße ist im Übrigen nach meinem Wissen unverändert…

  4. Marco sagt:

    Das Andreaskreuz hängt jetzt, auf der Rückseite des ersten Ampelmastes. Weitere Änderungen wurden noch nicht vorgenommen. Aber das macht ja nichts, der Tod des Radfahrers ist ja erst 3 Monate her.

    • Die Unfallkommission ging zunächst aufgrund des Polizeiberichts davon aus, dass es sich um ein “normales Rotlicht-Vergehen” handelte. Wir konnten dann Anfang Juli anregen, einen Vorort-Termin zu machen, bei dem Änderungen beschlossen wurden.

      Das Andreaskreuz ist wohl eine Sonderanfertigung aufgrund der geringen Größe und wurde immerhin innerhalb von zwei Wochen nach dem Termin beschafft und montiert. Da wir jetzt Zugang zur Unfallkommission haben, werden wir in Zukunft derartige Termine hoffentlich zeitnah anregen können.

      Vor Ort fehlen nun noch Markierungsarbeiten und Absperrungen, die ebenfalls kurzfristig umgesetzt werden sollen. Und (leider nur) mittelfristig wird dann der entscheidende Ampelmast ins Blickfeld der Radfahrer gerückt.

  5. NickyB sagt:

    Ich bin heute morgen dort vorbeigekommen, es war so gegen 6 Uhr früh. Auf dem “Radweg” parkte ein Auto.
    Sieht ja auch so ein bißchen aus, wie eine überdimensionierte Parklücke.

    Ich stelle mir gerade vor, was denn der geneigte Radfahrer macht, wenn sich dort Personen, KFZ oder ähnliches befinden? Richtig, er fährt auf der Straße und dort wird er auf gar keinen Fall auf irgendwelche Fußgänger-Signale achten, sondern eher auf die Ampel zum Clevischen Ring. N.M. schrieb ja, daß die Fußgänger-Ampel ihm auf dem Radweg schon nicht auffiel.

    Vor diesem Hintergrund stelle ich den ganzen Unfallhergang von April in Frage. Der Radfahrer hat die rote Ampel übersehen, aber befand er sich tatsächlich auf dem Radweg oder womöglich auf der Fahrbahn, da der Radweg versperrt war?

    Die Stelle ist weiterhin brandgefährlich.

  6. NickyB sagt:

    Anscheinend wurde er gestern im Laufe des Tages rot markiert.
    Nicht, daß rote Farbe unbedingt gegen Falschparker aber evtl. macht es andere Verkehrsteilnehmer aufmerksamer.

    Rechts der Ampel gab es relativ lange eine Baustelle. Da hat sich der ein oder andere wahrscheinlich gedacht, daß der Abschnitt vor der Ampel eh von niemandem genutzt wird.

  7. Latteyer Matthias sagt:

    einige Monate später bjn noch sehr betrübt über den leichtfertigen Umgang der Stadt mit der Verkehrssicherung.
    Konkret:
    eine zusätzliche kleine Ampel auf Augenhöhe die man v o r dem gefahrenbereich für Radfahrer anbringen ist sehr sinnvoll und wird beispielsweise in Hamburg eingesetzt.
    Zu sehen auch am Zülpicher Platz wo man dies vor dem Bahnübergang also v o r dem Gefahrenbereich gut und sicher erkennen.

    • Das war auch unser Vorschlag seitens des ADFC. Der wurde allerdings von der Ampelsignalisierung der Stadt Köln abgelehnt, weil das in den Richtlinien nicht vorgesehen ist. Ich bin unverändert der Meinung, dass eine Zusatzampel an der Rückseite des vorhandenen Mastens die Sicherheit erheblich erhöhen würde. Leider waren in der Unfallkommission nur die Polizeivertreter unserer Meinung. Die Lichtsignalanlage auf der Gegenseite wird mittelfristig (was auch immer das heißt) in die Mitte versetzt, was schon besser ist, aber die LSA VOR den Gleisen meines Erachtens nicht ersetzt.

  8. Latteyer Matthias sagt:

    Danke für den Hinweis!
    Es ist leider in Köln nicht das 1. Mal das die Sicht eines Zweiradfahrers durch Behinderung zu einem tötlichen Verkehrsunfall führte (vor 5 Jahren ereignete sich auf der Bonnerstrasse Ecke Annastr ein tötlicher Verkehrsunfall eines Zweiradfahrers. Auch die Unfallkommission stellte dsmals eine Sichtbehinderung als Ursache des tötlichen Unfalls fest und die Empfehlung der Polizei; den Verkehr durch eine zusätzliche Ampel zu sichern wird erst heute, (5 Jahre später!) von der Behörde für Strassen und Verkehrstechnik wahrgenommen worden).
    Es ist beschämend wenn erst die Unfallkommission kommen muss,um eine Sichtbehinderung festzustellen und zu entschärfen.
    Warum den Empfehlungen der Polizei wie in dem Fall beschrieben die Stadt Köln nicht folgt, bleibt ein Rätsel.oder heisst das “Mittelfristig?”

    • Matthias Latteyer sagt:

      Habe eine Aktualisierung zu der Bonnerstr/Annastrasse hier mitzuteilen:
      Die vor Jahren von der Behörde (die jetzt “Amt für Strassen- und Verkehrsentwicklung” heißt), versprochene Ampelerweiterung für die Einmündung der Annastr. in die Bonnerstrasse ist plötzlich nicht mehr machbar ?!
      Die Entschärfung der Sichtbehinderung an der Einmündung ist noch immer nicht erledigt!
      Der Antrag muss wieder neu gestellt werden.
      Es kann gut sein, dass die Behörde mithaftet, bei Unfällen, wenn Sie Kenntnisse von Gefahren hat! Ich denke, wenn Sie verklagt wird ja!
      Gut wenn Du bei Anträgen am Ball bleibst und dich von Zeit zu Zeit informierst.
      Hier läuft wieder ein neuer Antrag..

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