Neubau der Rheinbrücke Leverkusen

Aktuell läuft ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke. Die Brücke ist eine wichtige Verbindung zwischen den nördlichen Stadtteilen der Städte Köln und Leverkusen. Alternative Rheinüberquerungen sind nur über einen Umweg von 6 km (Rheinfähre Langel) bzw. 16 km (Mülheimer Brücke Köln) möglich und damit für den Radverkehr unzumutbar.

Da die Bedeutung des Radverkehrs in den kommenden Jahren massiv zunehmen wird, ist hier bei langfristigen Bauvorhaben eine entsprechende Planung zu berücksichtigen. Die Städte im Umfeld der Leverkusener Autobahnbrücke haben sich ambitionierte Ziele gesetzt. Köln will beispielsweise den Radverkehrsanteil im Rahmen des Konzepts „Köln mobil 2025“ in den nächsten 10-15 Jahren um 50% steigern. Darüber hinaus sind mittelfristig Vorgaben von Land und Bund für eine deutliche Förderung des Radverkehrs zu erwarten, um die Ziele der Pariser UN-Klimaschutzkonferenz 2015 zu erreichen.

Entwurf des geplanten Brückenneubaus vom Ingenieurbüro Grassl GmbH. Visualisierung: Firmhofer + Günther Architekten.

Entwurf des geplanten Brückenneubaus vom Ingenieurbüro Grassl GmbH. Visualisierung: Firmhofer + Günther Architekten.

Notwendiger Ausbau nach Radwegschnellwegstandard

Wir sehen die geplante Einrichtung von gemeinsamen Fuß- und Radwege von 2,75 Meter bzw. 3,25 Meter Breite nicht als ausreichend an. Darüber hinaus führt die gemeinsame Führung von Fußverkehr und Radverkehr durch den prinzipbedingten Geschwindigkeitsunterschied zu vermeidbaren Konflikten zwischen den Teilnehmern der beiden nachhaltigsten Verkehrsformen.

Eine wichtige Fernverbindung wie die Leverkusener Autobahnbrücke sollte heutzutage nach dem Radwegschnellwegstandard ausgebaut werden. Dies bedingt einen Zweirichtungsradweg von 4 Metern Breite sowie einen mindestens 2 Meter breiten Fußweg. Eine Planung nach diesem Standard ermöglicht die Einbindung in das geplante landesweite Radschnellwegnetz. Dieses ist beispielsweise im Ruhrgebiet (RS1) bereits im Aufbau.

Eine nachträgliche Erweiterung wäre sicherlich mit erheblichen Mehrkosten verbunden, wenn dies nicht gar unmöglich ist.

Bei einer Breite des Fußwegs von mindestens 2 Metern müssen Fußgänger auch im Begegnungsverkehr nicht auf den Radweg ausweichen. Wir empfehlen darüber hinaus am Brückengeländer verweilenden Fußgängern zusätzlich einen halben Meter Raum zu geben.

Bei einer Breite des Radwegs von 4 Metern wird ein Überholen auch im Begegnungsverkehr ermöglicht. Ebenso ist so die Nutzung durch mehrspurige Lastenfahrräder, Kinderanhänger und Liegeräder problemlos möglich.

Um S-Pedelecs auf der Brücke zuzulassen und damit insbesondere Pendlern mit weiterem Anfahrtsweg eine umweltfreundliche Alternative zum Automobil zu ermöglichen, ist für diese Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 30 km/h einzuplanen. Für eine sichere Umsetzung ist hier ebenso die Erweiterung der Radwegbreite auf vier Meter erforderlich.

Über die Ausführung der Brücke hinaus ist es wichtig, eine sichere Anbindung an das Radwegenetz NRW sicherzustellen. Hierzu muss das Land insbesondere die viel zu engen Kurvenradien der aktuellen Planung überprüfen. Die aktuell geplante Steigung der Rampen erlaubt aus unserer Sicht auch hier keine gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr. Bei einer Trennung der beiden Verkehrsarten ist es ebenso möglich, auf die Verweilbereiche für Rollstuhlfahrer im Bereich des Radwegs zu verzichten.

Enger Begegnungsverkehr auf der Brücke. Ähnlich schmal wird es bleiben - wo bleibt da Platz für Fußgänger und Überholende? Foto: Thomas Peters, fb.com/KoelnerRadfahrer

Enger Begegnungsverkehr auf der Brücke. Ähnlich schmal wird es bleiben – wo bleibt da Platz für Fußgänger und Überholende? Foto: Thomas Peters, fb.com/KoelnerRadfahrer

Da die Mehrkosten eines Ausbaus der Leverkusener Autobahnbrücke nach Radschnellwegstandard im Vergleich zu den Gesamtkosten eher gering sind, steht aus unserer Sicht einer Umsetzung unserer Forderungen nichts im Wege. Es sollte eher auf eine Autofahrspur verzichtet werden, als auf einen guten Ausbau für den Fuß- und Radverkehr.

Alternativ könnte ggf. eine reine Autobahnbrücke in Kombination mit einer parallel geführten Fußgänger- und Radfahrerbrücke nach oben beschriebenen Radschnellwegstandard kostengünstiger realisiert werden. In diesem Fall sollte die Brücke für Radfahrer und Fußgänger mit hoher Priorität umgesetzt werden.

In jedem Fall ist während der Bauphase zu jeder Zeit eine durchgängige Nutzbarkeit der Brücke für den Rad- und Fußverkehr sicherzustellen.

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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19 Antworten zu Neubau der Rheinbrücke Leverkusen

  1. Norbert Paul sagt:

    Du kennst das Thema Schnettkerbrücke in Dortmund? Da hat Straßen NRW auch zu eng geplant (s. Berichte hier im Blog)?

    Eine wichtige Fernverbindung wie die Leverkusener Autobahnbrücke sollte heutzutage nach dem Radwegschnellwegstandard ausgebaut werden.

    Den Standard dafür gibt es nicht. Das ASTRA (CH) empfiehlt 5 Meter Mindestbreite, damit sich je 2 Radfahrer begegnen können. NRW meint hingegen, dass es auf 4 Metern geht (btw.: Kann man den Kriterienkatalog irgendwo einsehen).Die FGSV meint, dass der Gehweg mindestens 2,50 Meter breit sein soll. Auch da geht das Land NRW, bekanntlich extrem dünn besiedelt, auch drunter mit 2 Metern.

    auf die Verweilbereiche für Rollstuhlfahrer im Bereich des Radwegs zu verzichten.

    Was? *ungläubig schau*

    • Standard ist hier mit dem “üblichen” gemeint, nicht im Sinne von Norm. Ich kenne nur den RS.1 und die Wuppertaler Nordbahntrasse. Die sind beide so ausgelegt. Man kann immer mehr fordern, allerdings sind 4+2 Meter hier schon eine ambitionierte Forderung.

      Was ist das problem mit den Rollstuhlfahrern? Wenn es eine Trennung gibt, dann kann der Radweg eine gleichbleibende Steigung bekommen, was für den Radverkehr angenehmer zu fahren ist. Der Fußweg (den auch die Rollis benutzen) bekommt Verweilbereiche.

      • Norbert Paul sagt:

        Standard ist hier mit dem “üblichen” gemeint, nicht im Sinne von Norm. Ich kenne nur den RS.1 und die Wuppertaler Nordbahntrasse. Die sind beide so ausgelegt. Man kann immer mehr fordern, allerdings sind 4+2 Meter hier schon eine ambitionierte Forderung.

        Denkt sicherheitsbewusst, funktional emanzipiert und ein bisschen visionär! Der RS 1 ist in großen Stücken kein Radschnellweg … wenn er so kommt wie angekündigt.

        Was ist das problem mit den Rollstuhlfahrern? Wenn es eine Trennung gibt, dann kann der Radweg eine gleichbleibende Steigung bekommen, was für den Radverkehr angenehmer zu fahren ist. Der Fußweg (den auch die Rollis benutzen) bekommt Verweilbereiche.

        Ich war entsetzt darüber, dass die Ausruhflächen für Rollstuhlfahrer auf dme Radweg sind. Gefährlich für alle.

  2. Bernhard Stoer sagt:

    Vielen Dank für den Beitrag, und vor allem für die Empfehlung lieber eine zusätzliche Rad/Fussgängerbrücke zu als auf Krampf auf eine absehbar nicht auf Dauer angelegte Lösung zu bauen.

    Sollten nämlich K, LV und D ernst machen mit der Förderung des Radverkehres und mehr (sichere) Abstellmöglichkeiten füf z.B. ebikes geschaffen werden, werden die Distanzen von Haus- zu Bürotür.

    Firmen wie Ford, Bayer usw. haben große Firmenparkplätze, der Fußweg von dort zum Büro, zu dem ich meist mit Fahrrad komme, kostet nicht selten auch 10/15minuten…

    Aber eine Frage habe ich doch noch: sieht die Planung von NRW nicht auch vor, dass auf beiden Brückenseiten ein 3,25m breiter Rad/Fussweg geschaffen wird, der aber jeweils nur in einer Richtung befahren werden darf.

    Wenn nämlich Letzteres stimmt, wäre grundsätzlich der Platz da, Rad- und Fussweg nur auf einer Brückenseite zu bauen und den Radschnellwegstandard einzuhalten.

    Ich hatte auch schon überlegt, ob der ADFC nicht eine Onlinepetition einrichten könnte und wir parallel bzw. nach Abschluss der elektronischen Unterschriftensammlung mit mehr Nachdruck auf die “werten” Landespolitiker zugehen können. Wichtig ist, dass der ADFC als Initiator genannt wird, um die Schlagkraft zu erhöhen! Ich bin mir sicher, dass die örtlichen ADFC Verbände mindestens aus Köln und Düsseldorf diese Aktion durch Info an die Mitglieder unterstützen.

    Bei Interesse melden, als Petitionstext bzw. Erläuterungstext ist o.g. Artikel eigentlich 1:1 übernehmbar?!? Ich habe zwar sowas noch nie gemacht, aber

    • Die Erfahrung mit Einrichtungsradwegen auf Brücken zeigt, dass diese intensiv von beiden Richtungen befahren werden. Daher halte ich eine Trennung der Richtungen auf einer Brücke nicht für sinnvoll. Nehmen wir jedoch einmal an, dasss man dieses Thema durch berständliche Beschilderung und Wegführung in den Griff bekommt: Aus unserer Sicht benötigen Fußgänger dann trotzdem die 2 Meter Platz. Um den Radverkehr ein sicheres Überholen zu ermöglichen, ohne auf den Fußweg auszuweichen, wären aus meiner Sicht mindestens 3 Meter erforderlich. Ein Nebeneinanderfahren ist dann jedoch bei den zu erwartenden unterschiedlichen Geschwindigkeitsniveaus immer noch nicht möglich. Der Ausflugsradler ist mit 10 km/h unterwegs. Der Pedelec-Pendler oder Rennradler kommt schnell auf 30 km/h. Man stelle sich eine Straße vor, auf der Autos mit 50 und 150 km/h unterwegs wären…

      Zur Petition: Der Text kann gern verwendet werden und als Quelle genannt werden. Wir würden den Link dann – wie sicher auch die Kreisverbände im Umland – sicher teilen.

      Allerdings muss man bedenken, dass Online-Petitionen ohne ein breite Bevölkerungsschichten erreichendes “Aufregerthema” nicht unbedingt großen Zulauf finden. Eine Petition könnte daher auch schlimmstenfalls schädlich sein.

      • Bernhard Stoer sagt:

        Hallo Herr Schmidt, ich lasse es mir durch den Kopf gehen und überlege mir mal wie man das Thema voranbringen kann. Ggf. gibt es auch andere Möglichkeiten das Thema öffentlichkeitswirksam nochmal zu platzieren, zumindest sollte mans versuchen. Denn wer wenn nicht der ADFC kann sich dafür einsetzen.

        Andernfalls steht für mind. 30 Jahre ein Bauwerk herum, das Radfahrer nicht so nutzen können wie es die langfristigen Verkehrsplanungen eigentlich vorsehen.

        Ich nutze die derzeitige Brücke auch sehr gerne für die Rennradausfahrt, deswegen interessiert es mich auch so brennend:-)

      • Norbert Paul sagt:

        Die Erfahrung mit Einrichtungsradwegen auf Brücken zeigt, dass diese intensiv von beiden Richtungen befahren werden.

        Und, was sind die Ursachen?

        Allerdings muss man bedenken, dass Online-Petitionen ohne ein breite Bevölkerungsschichten erreichendes “Aufregerthema” nicht unbedingt großen Zulauf finden. Eine Petition könnte daher auch schlimmstenfalls schädlich sein.

        Sehe ich auch. Gerade in Zeiten, in dem es an Online-Unterschriftensammlungen nicht mangelt, muss man das genau überlegen und strukturiert angehen.

        • Bernhard Stoer sagt:

          Unstrukturiert will ich es auch nicht angehen.

          Ich habe allerdings schon länger keine Petitionseinladung mehr erhalten.

          Ich glaube auch nicht, dass es schädlich ist, denn es kann allenfalls passieren, dass man nicht genug Stimmen zum Beeindrucken der entsprechenden Gremien, hier der StraßenbauNRW hat. Es könnten aber Interessierte für die Sache ADFC gewonnen werden, denn man setzt sich ein.

          Es könnte aber auch ausreichen, wenn befreundete Landtags- und Bundespolitiker mit der Forderung mehrerer “betroffener” Kreis-/ Ortsverbänden konfrontiert werden. Die denkbar schlechteste Alternative ist nix zu tun.

          Ich will auf jeden Fall versuchen, das Thema bei uns i werde bis dahin alte Hasen nach der Meinung fragen. Ich bin für Ideen jenseits von Onlinepetitionen offen, aber nichts zu tun ist für mich keine Option und als Privatperson brauche ich in die Bürgersprechstunde eines Politikers nicht zu gehen. Da muss mit mehr kommen.

    • Da muß man genau hinschauen. Laut eingereichter Planung (Lageplan Blatt 3, Schnitt Q) soll der Radweg auf der Nordseite 3,25m, der auf der Südseite nur 2,75m breit werden.
      Von Einrichtungsradwegen steht da nichts. Die genaue Nutzung wird wohl auch eher von der Stadt Köln, bzw. Bezirksregierung festgelegt.

      Generell ist es aber sinnvoll auf beiden Seiten Zweirichtungsradwege zu haben, denn für Pendler (wie mich, die täglich über die Brücke fahren) bedeutet ein Seitenwechsel (z.B. Nordseite hin, Südseite zurück) ein Umweg von fast 1 km.
      Der ergibt sich aus der asymmetrischen Anbindung der Radwege an das restliche Radwegnetz: auf der leverkusener Seite werden die beiden Radwege im Neulandpark zusammengeführt. Die Zufahrtsrampe zum Radweg auf der Nordseite ist damit einiges länger als die zur Südseite. Auf der kölner Seite ist’s noch schlimmer, denn dort sind die beiden Rampen durch den extrem lang gezogenen Brückenkopf und der Autobahn getrennt. Bei Einrichtungsradwegen müsste man, wenn man Pendler ist, entweder bei der Hin- oder Rückfahrt einmal um diesen riesigen Brückenkopf/Autobahnkomplex herum, was viele hundert Meter Wegstrecke bedeutet. In Merkenich, wo man vom ‘Südradweg’ kommend, landet, geht’s dann auch noch durch ein kleinmaschiges Wohngebiet. Ortsunkundige begeben sich da regelmäßig auf unfreiwillige Ortsbesichtigung, bis sie da mal den Weg raus (oder rein) gefunden haben.

      • Es sind Zweirichtungsradwege und das auch noch als gemeinsamer Rad- und Fußweg. Danke für den Aspekt, warum es wichtig ist, auf *beiden* Seiten der Brücke Radwege zu haben.

        • Ich vermute übrigens, dass die Maßangaben in den Plänen Rohbaumaße und keine Fertigmaße sind. Bei den 3,25m geht sicher noch einiges für Geländer und Handläufe ab, so dass wahrscheinlich effektiv nur 3m lichte Weite übrig bleiben. Auf der Südseite wäre es dann vielleicht nur 2,5m, also wie es heute bei der Nordseite ist!

          Da ist das nämlich folgendermaßen (hab’s gestern an verschiedenen Stellen nachgemessen): zwischen Schallschutzwand und Außenkante der Brücke sind es ca. 2,75m, zwischen Schallschutzwand und Geländerpfosten sind es nur noch 2,55m und zwischen den beidseitigen Handläufen beträgt die lichte Weite nur 2,45m

          Es sollte meiner Meinung nach unbedingt drauf geachtet werden, dass die geplante Breite für die Radwege auch tatsächlich die lichte Weite ist! Sonst “schummeln” die uns da mal ganz schnell einen viertel Meter je Seite weg…

    • Norbert Paul sagt:

      „Ich schon“, sagt hingegen Susana dos Santos, verkehrspolitische Sprecherin der SPD. „Das ist ein erschreckendes Beispiel für ideologische Verkehrsplanung, die sich nicht an dem tatsächlichen Bedarf orientiert.“

      Ist das feine Selbstironie ;-)

      Gibt es da nennenswerten Fußverkehr? Dann sind 2 Meter zu schmal.

  3. Ich möchte noch auf ein weiteres Problem hinweisen: auf der Leverkusener Seite befindet sich in der Radwegrampe zur Nordseite der Brücke eine gefährliche und unübersichtliche Verschränkung. Hier kommt es bei Begegnungsverkehr von Rad- und Mofa-Fahrern regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Die Sichtverhältnisse dort sind durch Büsche, Schilder und Zaun derart behindert, dass sich der Gegenverkehr nicht rechtzeitig sehen kann (siehe dazu auch mein Blog).

    Ich habe mir die aktuellen Pläne aus dem Planfeststellungsverfahren angesehen. Zwar werden die Rampen anders gestaltet, jedoch sieht es so aus, als würde ausgerechnet die gefährliche Verschränkung beibehalten!
    Auf dieses Problem sollte StraßenNRW hingewiesen werden. Die Stelle ließe sich sicher ohne großen Aufwand entschärfen…

    • Die Einspruchsfristen sind leider abgelaufen. Ich kann Sie dennoch nur ermutigen, diese Anmerkungen der Bezirksregierung und dem Verkehrsministerium mitzuteilen. Soweit ich weiß, haben aber auch schon Radfahrende in ihren Eingaben auf die problematischen Situationen auf den Rampen hingeweisen.

  4. Hallo,
    hier gibt die Stadt Köln eine Änderung bekannt.
    Der Bericht in der Rundschau ist vom 22.02.2016!
    Danach soll der Fuß- u. Fahrradweg 3,25 breit werden.

    http://www.rundschau-online.de/koeln/rheinbruecke-bei-leverkusen-koeln-will-auf-spuren-auf-a1-bruecke-verzichten,15185496,33836526.html

    Gruß
    Hermann Josef Willems

    • Die bisherige Planung des Landes sieht 2,75 / 3,25 Meter vor, wie auch hier schon im Blog geschrieben. Das ist auch weiter der Planungsstand.

      Im bereits zuvor verlinkten Rundschau-Artikel steht nun die Forderung der Kölner CDU und Grünen, die in diesem Blog-Artikel geforderten Breiten von 4+2 Metern umzusetzen. Ob diese Forderung von der planenden Behörde umgesetzt wird, ist allerdings noch völlig unklar.

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