Stellungnahme des ADFC Köln zur Sanierung der Mülheimer Brücke

Die Stadt Köln plant kurzfristig die Sanierung der Mülheimer Brücke. In diesem Rahmen kommt auch die dort vorhandenen Fuß- und Radweginfrastruktur auf den Prüfstand.

Durch die zunehmende Bedeutung des Fahrradverkehrs in diesem Jahrzehnt sollte dieser stärker als bisher in Sanierungs- und Neubaumaßnahmen berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere für Baumaßnahmen an den Kölner Rheinbrücken, da diese durch ihre langfristige Ausrichtung über den Erfolg des Anstiegs des Radverkehrsanteils über Jahrzehnte entscheiden. Da die Stadt Köln, nach dem von Politik und Verwaltung getragenen Konzepts „Köln Mobil 2025“ den Anteil des Radverkehrs um 50% bis 2025 steigern will, ist deshalb eine hierauf ausgerichtete Radverkehrsinfrastruktur, insbesondere auch zwischen den Bezirken, erforderlich. Darüber hinaus sind kurz- bis mittelfristig Verbesserungen aller Emissionswerte im Rahmen von Luftreinhalteplänen und Lärmkonzepten umzusetzen.

Angesichts der beiden stark wachsenden Stadtbezirke Nippes und Mülheim mit den Stadtentwicklungsprojekten Clouth-Gelände und Lindgens-Areal ist mit einem erheblichen Verkehrsanstieg zu rechnen. Um die bereits jetzt hohen Immissionsbelastung nicht weiter zu steigern, ist die Planung eines Radschnellweges unter Einbezug der Mülheimer Brücke mit hoher Priorität zu planen und umzusetzen.

Aktuell ist eine Einrichtung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen mit einer Breite von insgesamt nur 3,15 Meter geplant. Die etwas größere Breite zwischen den Seilpunkten kann vom Radverkehr nicht genutzt werden. Wir sehen in dieser Planung weder die Breite noch die Führung hinsichtlich der zuvor genannten Ziele als ausreichend an.

Eine gemeinsame Führung von Fußverkehr und Radverkehr ist auf einer der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt nicht ohne Konflikte möglich. Daher fordern wir die Anlage von voneinander getrennten Fußwegen und Radwegen.

Zudem sollte eine wichtige innerstädtische Verbindung, wie die Mülheimer-Brücke heutzutage nach dem Radwegschnellwegstandard ausgebaut werden. Dies bedingt einen Zweirichtungsradweg von 4 Metern Breite sowie einen mindestens 2 Meter breiten Fußweg.

Bei einer Breite des Fußwegs von mindestens 2 Metern müssen Fußgänger auch im Begegnungsverkehr nicht auf den Radweg ausweichen. Wir empfehlen darüber hinaus am Brückengeländer verweilenden Fußgängern zusätzlich einen halben Meter Raum zu geben.

Eine Planung nach dem Radschnellwegstandard ermöglicht die Einbindung an das geplante Radschnellwegenetz der Stadt Köln und einen Ausbau der bereits von der Politik angedachten Verbindungen zwischen Nippes und Mülheim. Des Weiteren ist der Anschluss an das zukünftige Radschnellwegenetz NRW zu berücksichtige, welches beispielsweise im Ruhrgebiet (RS1) bereits im Aufbau ist.

Bei einer Breite des Radwegs von 4 Metern wird ein Überholen auch im Begegnungsverkehr ermöglicht. Ebenso ist so die Nutzung durch mehrspurige Lastenfahrräder, Kinderanhänger und Liegeräder problemlos möglich.

Um S-Pedelecs auf der Brücke zuzulassen und damit insbesondere Pendlern mit weiterem Anfahrtsweg eine umweltfreundliche Alternative zum Automobil zu ermöglichen, ist für diese Fahrzeuge eine Geschwindigkeit von 30 km/h einzuplanen. Für eine sichere Umsetzung ist hier ebenso die Erweiterung der Radwegbreite auf vier Meter erforderlich.

Über die Ausführung der Brücke hinaus ist es wichtig, eine sichere Anbindung an den zu planenden Radschnellweg Niehler Gürtel und die Rheinradwege sicherzustellen. Da die aktuelle Planung einen solchen Anschluss bisher nicht vorsieht, muss diese dringend von der Stadtverwaltung berücksichtigt werden. Ebenso ist rechtsrheinisch eine direkte Anbindung zum Wiener Platz durch den Tunnel unter dem Clevischen Ring vorzusehen.

Da die Mehrkosten eines Ausbaus der Mülheimer-Brücke nach Radschnellwegstandard im Vergleich zu den Gesamtkosten eher gering sind, steht aus unserer Sicht einer Umsetzung unserer Forderungen nichts im Wege. Es sollte eher über eine grundsätzliche Neuverteilung der Verkehrsflächen durch Umwandlung einer der beiden verkehrsärmeren nördlichen Autofahrstreifen nachgedacht werden, als über den Verzicht auf einen guten Ausbau für den Fuß- und Radverkehr.

In jedem Fall ist während der Bauphase zu jeder Zeit eine durchgängige, sichere und richtlinienkonforme Nutzbarkeit der Brücke für den Rad- und Fußverkehr in beiden Richtungen sicherzustellen. Sollte eine Brückenseite temporär für den Radverkehr gesperrt werden, ist eine eindeutige Beschilderung der Umleitung auf die Brückenseite sicherzustellen.

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