Straßen.NRW will Radschnellweg auf Leverkusener Brücke verhindern!

Am 18. Januar haben wir eine umfangreiche Stellungnahme zum Neubau der Leverkusener Autobahnbrücke an die Bezirksregierung Köln geschickt und auch hier im Blog veröffentlicht. Zusammengefasst wird von Straßen.NRW ein kombinierter Rad- und Fußweg (Schritttempo!) geplant. Dieser ist nur unwesentlich breiter als der bisherige Weg. Ein zeitgemäßer Ausbau für den nachhaltigen Verkehr wurde vergessen oder ist nicht gewollt. Wir fordern jedoch einen Ausbau, der auch die Führung eines künftigen Radschnellwegs mit den üblichen Breiten über die Brücke ermöglicht.

Von der Bezirksregierung haben wir dazu bislang weder eine Eingangsbestätigung noch eine Einladung zu einer Anhörung erhalten. Dankenswerter hatten CDU und Grüne unsere Hinweise aufgenommen. Der entsprechende Antrag für einen Ausbau nach Radschnellwegstandard wurde vom Rat der Stadt Köln beschlossen.

Entwurf des geplanten Brückenneubaus vom Ingenieurbüro Grassl GmbH. Visualisierung: Firmhofer + Günther Architekten.

Entwurf des geplanten Brückenneubaus vom Ingenieurbüro Grassl GmbH. Visualisierung: Firmhofer + Günther Architekten.

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Die Gegner eines Radschnellwegs über die Leverkusener Brücke aus SPD und FDP brachten hier die Folgen möglicher Verzögerungen ins Spiel. Allerdings entstehen diese nicht erst durch unsere Forderungen, sondern durch eine “autoideologische” Planung des Landes. Wäre der Radverkehr sofort angemessen berücksichtigt worden, wie man es in diesem Jahrhundert erwarten kann, würden wir nicht gegen die unzureichende Planung vorgehen müssen.

Landesverkehrsminister Michael Groschek (SPD) tritt immer wieder für den Radverkehr im Allgemeinen und Radschnellwege im Besonderen ein. So hielt er unter anderem auf dem Kongress der AGFS (Verband von Städten, die in ferner Zukunft vielleicht einmal fahrrad- und fußgängerfreundlich werden wollen) ein engagiertes Plädoyer:

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Im anschließenden Interview mit Yvonne Willicks für die WDR-Sendung Haushaltscheck betonte er die Notwendigkeit von einer zeitgemäßen Radschnellweg-Infrastruktur, gerade für die einzige erfolgreiche E-Mobilität, dem Pedelec, mit dem Pendler auch größere Strecken zurücklegen können:


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Wir können Herrn Groschek in seinen Worten nur bestätigen. In der Bereitstellung einer guten Infrastruktur entscheidet sich, ob die Menschen Fahrrad und Pedelec als Verkehrsmittel noch stärker akzeptieren. Dies gilt insbesondere für den täglichen Weg zur Arbeit. Unsere Nachbarländer haben bewiesen, dass Radschnellwege Autostraßen nachhaltig entlasten können. Und auch in NRW sind wir im Ruhrgebiet mit dem dortigen Radschnellweg Ruhr (RS1) schon auf dem richtigen Weg.

Umso enttäuschender ist es für uns, dass der Landesbetrieb Straßen.NRW aus dem Geschäftsbereich von Minister Groschek weiterhin uneinsichtig bleibt und in seiner Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln auf den bisher geplanten, völlig unzureichenden Ausbau für Fußgänger und Radfahrende setzt. Die Planung würde auf Verkehrsprognosen beruhen. Allerdings wurden hier die Auswirkungen eines möglichen Radschnellwegs auf den zukünftigen Radverkehr und Autoverkehr nicht berücksichtigt.

Die Vorgehensweise von Straßen.NRW und der Bezirksregierung Köln verhindert eine Einrichtung eines Radschnellwegs zwischen den Wohnsiedlungen und Industriegebieten im Kölner Norden und Leverkusen auf Jahrzehnte. Viele Tausend Pendler bleiben weiterhin auf das Auto angewiesen. Eine Entlastung der Brücke vom motorisierten Kurzstreckenverkehr wird nicht ermöglicht.

Der Stadt Köln bleibt nun nur noch der Klageweg.

Weiter Artikel zum Thema: Ausführliche Stellungnahme aus dem Januar

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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6 Antworten zu Straßen.NRW will Radschnellweg auf Leverkusener Brücke verhindern!

  1. Norbert Paul sagt:

    Einfach mal im Blog-Archiv nach Schnettkerbrücke suchen und ihr seht, dass das normal so bei Straßen NRW …

    Gemeinsamer Geh- und Radweg ist aber nicht Schritttempo.

    • Norbert Rath sagt:

      @ Norbert Paul: “Gemeinsamer Geh- und Radweg ist aber nicht Schritttempo.”

      Hier ein Zitat aus “Recht für Radfahrer” von Dietmar Kettler, Seite 102:
      Radfahrer haben bei gemeinsamen Geh- und Radwegen Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen, erforderlichenfalls muss der Radverkehr seine Geschwindigkeit anpassen. Hier kann sich der Fußgänger den von ihm benutzten Wegeteil frei aussuchen. Er braucht nicht rechts zu gehen. Er muss auch nicht ständig nach Radfahrern Umschau halten. (LG Hannover NZV 2006, 418)

      Bei einem hohen Fußgängeranteil auf der Leverkusener Brücke kann es demnach sehr wohl zu einem Schritttempo für den Radverkehr kommen. Will mann den Radverkehr auch für Pendler wirklich fördern, dann funktioniert hier nur ein baulich getrennter Radweg wie der ADFC Köln fordert. Alles andere taugt nur was für Ausflügler an einem schönen Sommertag, welche die Aussicht von der Brücke auf den Rhein genießen wollen.

      • Danke. Genau das ist gemeint. Wenn wir insbesondere Berufspendler aufs Fahrrad oder Pedelec bringen wollen, dann muss der Weg so attraktiv, wie nur möglich sein. Temporäres Schritttempo, Diskussionen zwischen Verkehrsteilnehmern etc. sind nicht dazu geeignet, Menschen zum Umsteigen zu bewegen.

        • Norbert Rath sagt:

          Der Projektgruppenleiter für die Brücke bei Straßen NRW (Thomas Raithel) wird im oben genannten Zeitungsartikel der Kölnischen Rundschau mit den Worten zitiert: “Unsere Planung beruht auf Verkehrsprognosen.”

          Ich nehme mal stark an, dass hier nur Kraftfahrzeugverkehr in die Prognose eingeflossen ist und demnach auch nur berücksichtigt wurde. So kann man auf einfachste Weise 10 Kraftfahrzeugspuren rechtfertigen und behaupten, dass ein 3,25 m breiter kombinierter Geh-/Radweg ausreichend ist.

          Die Stadt Köln oder der ADFC Köln sollten eine Verkehrsprognose für den Fußgänger- und Radverkehr einfordern. Andernfalls ist solche eine Planung auf dem Klageweg bestimmt gut anfechtbar. Die NRW Standards von Radschnellwegen sollten bei so einer wichtigen Verbindung mindestens eingehalten werden.

      • Norbert Paul sagt:

        Angepasste Geschwindigkeit gilt immer und für alle. Nur sollte man keine Infrastruktur bauen, die den Radverkehr zum dauerhaften Schritttempo zwingt zwischen zwei Ortsteilen.

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