Kölner Luftreinhalteplan auf gutem Weg, aber noch nicht ausreichend

Foto: Greenpeace

Der Rat der Stadt Köln hat am 06.02.2018 beschlossen, „den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Luftreinhaltung als höchste Priorität zu behandeln“. Der ebenfalls beschlossene Maßnahmenkatalog spiegelt dies in vielen, aber nicht in allen Maßnahmen wider. Hier eine Bewertung der Kölner Umwelt- und Verkehrsverbände:

Pro

  • Wir begrüßen, dass der Rat der Stadt Köln die Einführung der Blaue Plakette fordert. Diese muss aber durch eine bundesweit geltende Verordnung eingeführt werden, wofür es derzeit keine Mehrheit im Bundestag gibt.
  • Der Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs, eine der zentralen Forderungen der Umwelt- und Verkehrsverbände, hat eine breite Zustimmung erhalten. Es gibt einige und teilweise sehr konkrete Vorschläge, z.B. Interimsbuslinien, die jetzt zeitnah umgesetzt werden können. Die Bundesregierung hat dafür finanzielle Unterstützung zugesagt.
  • Pförtner-Ampeln, die den stadteinwärts fließenden Kfz-Verkehr auf den Hauptzufahrtsstraßen regulieren, halten wir für sinnvoll.
  • Den Beschluss, ein Amt für Fuß- und Radverkehr einzurichten begrüßen wir, da der Ausbau der Fahrradwegen bislang nur sehr schleppend vorangeht (obwohl Ratsbeschlüsse teilweise seit Jahren vorliegen). Die bestehenden Aktivitäten zu bündeln und auszubauen, könnte einen wichtigen Impuls setzen.

Contra

  • Der Antrag der CDU, Grünen und der Ratsgruppe GUT hat explizit ein Dieselfahrverbot ausgeschlossen. Das Dieselfahrverbot ist aber die einzige Maßnahme, die kurzfristig die giftigen NO2-Emissionen im Straßenverkehr erheblich vermindern kann. Sie wird zudem von den Gerichten bisher einhellig gefordert.
  • Die kostenintensive Modernisierung der Ampelanlagen mit dem Ziel den motorisierten Individualverkehr MIV zu verflüssigen (insbesondere wenn hier eine Grüne Welle für Tempo 50 oder Tempo 70 realisiert wird) halten wir für ein falsches Signal. Maßnahmen, die eine Zunahme des MIVs fördern, lehnen wir grundsätzlich ab.
  • Die Hauptemissionsquellen für NO2 in der Stadt sind die Hauptverkehrsstraßen. Ein Ratsbeschluss, der einerseits der Gesundheit der Bevölkerung höchste Priorität zuspricht und andererseits ein Dieselfahrverbot ablehnt und den Verkehr auf den vielspurigen Hauptverkehrsstraßen nicht vermindern will, widerspricht sich.
  • Die Ablehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in der Innenstadt ist nicht nachvollziehbar. Empirischen Studien wie z.B. die des Umweltbundesamtes, belegen die wirksame NO2-Reduzierung (um 5,7 bis 12,8 µg/m³, entspricht ca. 28%), bei einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 auf 30 km/h, bei gleichbleibender Verkehrsleistung.
    Mit den vom Rat beschlossenen Maßnahmen können in Köln die Grenzwerte für NO2 weder kurz- noch mittelfristig unterschritten werden.

Unsere Forderungen an die Stadtverwaltung

  • Wir fordern auf allen Hauptverkehrsstraßen, auf denen die NO2-Grenzwerte überschritten werden, Umweltspuren einzurichten. Diese Umweltspuren sind Bussen, Taxen und Elektroautos vorbehalten.
  • Wenn im Rahmen der Luftreinhalteplanung Ampelanlagen modernisiert werden, dann sollen damit ausschließlich Grüne Wellen für Tempo 30 realisiert werden, die auch für Radfahrer nutzbar sind.
    „Neben dem Beitrag zur Luftreinhaltung würden die Maßnahmen auch Lärm, Unfälle und Gefährdungen reduzieren, die Verkehrssicherheit erhöhen und den Fuß- und Radverkehrs fördern sowie die Aufenthaltsqualität verbessern.“

Ausblick

Wir warten momentan gespannt auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, die für den 22. Februar 2018 angekündigt ist. Sollte das Gericht die Notwendigkeit und Machbarkeit kommunaler Fahrverbote bestätigen, gehen wir davon aus, dass die Bezirksregierung Köln diese zeitnah anordnen wird. Die obigen Maßnahmen wären auch in diesem Fall notwendig, um die Emissionen tatsächlich ausreichend zu senken (siehe AVISO-Gutachten) und sollten in jedem Fall zeitnah umgesetzt werden.

Rückblick

Ende Januar hatten wir uns an die Mitglieder des Gesundheits- Verkehrs- und Umweltausschusses gewandt. Unser Schreiben mit den von uns empfohlenen Maßnahmen haben wir veröffentlicht unter:
https://adfc-blog.de/forderungen-an-den-koelner-luftreinhalteplan-2018/

Unterzeichner dieser Stellungnahme sind: ADFC Köln, Agora Köln, Greenpeace Köln, RADKOMM – Kölner Forum Radverkehr, VCD Köln

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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Eine Antwort zu Kölner Luftreinhalteplan auf gutem Weg, aber noch nicht ausreichend

  1. Norbert Paul sagt:

    Pförtnerampeln finde ich gut und für Dortmund hätte ich auch einen Vorschlag, wo eine hin sollte.

    Ausgliederung des Radverkehrs finde ich immer weniger überzeugender, weil das in der Praxis dazu führt, dass sich viele in der Verwaltung, die Radverkehr mitdenken müssten, sich dieser Bürde entbunden sehen, weil es ja dafür Zuständige gibt, die aber machtlos sind. Das es extra Frauen-, Gleichstellungs- Behinderten-, Ausländer, Radverkehrs- und Fußverkehrsbeauftragte gibt ist immer Ausdruck davon, dass da was im argen liegt. Alles Themen, gegen die man so allgemein nichts hat oder sich nicht traut zu haben, wenn man politisch mitspielt in den Kommunen. Aber wenn es um Abwägung geht …

    Wann hört der Quatsch mit den Grünen Wellen auf? Sobald ich Zweirichtungsverkehr habe kann das schon nicht in beide Richtungen funktionieren, wenn ich nicht die Blockgrößen so plane, dass eine gegenläufige grüne Welle möglich ist und dann muss ich mit Pförtnerampeln dafür sorgen, dass nicht zu viele Autos da ankommen. Und selbst wenn die für Tempo 30 ist, führt das zu einem beständigen Stop & Go für Radfahrer außer sprintstarken Rennradlern.

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