Im Internet kursieren immer wieder Videos, die motorisierte Gewalt dokumentieren. Autofahrer überholen Radfahrende mit geringstem Abstand oder nehmen ihnen sehenderweise die Vorfahrt. In einigen Fällen ist hier gar durch Hupen oder Schlenker nach rechts eine Absicht erkennbar. Kampagnen zur Rücksichtnahme oder unsere Werbung für #anderthalbmeter Überholabstand verfangen in diesen Fällen nicht.
Ein besonders heftiges Video wurde vor zwei Wochen in Twitter gepostet. Der Benutzer @Natenom aus Pforzheim wurde mit wenigen Zentimetern Abstand auf einer Landstraße mit mutmaßlich 150 km/h überholt:
Es hat in diesem Fall nicht viel gefehlt, ein kleinster Schlenker um ein Schlagloch oder eine Windböe hätten zu seinem Tod führen können. Man würde nun meinen, dass ein Tötungsversuch für das zuständige Polizeipräsidium Karlsruhe Grund genug ist, eigene Ermittlungen anzustellen. Doch die Polizei verweigerte im konkreten Fall die Aufnahme einer Anzeige. Lediglich eine Ordnungswidrigkeit von 30 Euro konnte die Polizei hier erkennen:
Um eine Strafanzeige bei der Polizei aufgeben zu können, müsste es erst zu einer Sachbeschädigung oder Verletzung kommen, vorher wird die Polizei nicht tätig. Das Schlimme ist: Es handelt sich hier nicht um eine Ausnahme eines einzelnen unmotivierten Polizeibeamten, sondern leider um die gängige Praxis in vielen deutschen Polizeibehörden. Man stelle sich einmal vor, es wäre eine Schusswaffe anstelle eines Automobils als Tatwaffe verwendet worden. Wäre folgender Dialog in einer Polizeidienststelle denkbar?
„Auf mich wurde mit einer Schusswaffe geschossen.“
„Wurden Sie getroffen?“
„Nein, die Kugel ging wenige cm an meinem Kopf vorbei.“
„Haben Sie einen Sachschaden zu beklagen?“
„Nein.“
„Mussten Sie ausweichen?“
„Nein, der Schütze hat daneben geschossen.“
„Dann ist ja nichts passiert. Einen schönen Tag noch.“
Genau das ist aber im Falle motorisierter Gewalt Alltag. Es bleibt dem Radfahrenden der direkte Weg über einen Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft. Diese wird in aller Regel zuerst eine Beschreibung des Fahrers verlangen. Man beschreibe also mal den Fahrer des Autos, der einen gerade mit 150 km/h überholt hat, oder den Fahrer des SUV mit getönten Scheiben, der einen in der Stadt abgedrängt hat. Da es in Deutschland weder eine Halterhaftung gibt noch die Polizei bereit ist, Ermittlungen zum Fahrer anzustellen, hilft einen das Autokennzeichen hier nicht weiter.
Ein Fall aus Berlin
Eine radfahrende Polizistin der Berliner Polizei hatte hier bessere Chancen. Sie wurde von einer Autofahrerin drangsaliert, die mit Verstärkung eines Streifenwagens dann gestellt werden konnte. Die Polizistin hatte Zeugen, die Identität der Fahrerin war bekannt. Doch die Berliner Staatsanwaltschaft sah einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr als nicht gegeben an und stellte die Ermittlungen mangels öffentlichem Interesse ein:
Erst einem Schreiben der Vorsitzenden des ADFC Bundesverbands und des ADFC Berlin an den Justizsenator sowie zahlreichen Medienberichten nahm die Staatsanwalt die Ermittlungen wieder auf.
Im Ergebnis wurde die Autofahrerin zu 60 Tagessätzen und einem Fahrverbot verurteilt. Zu einer Einsicht seitens der Täterin führte die Strafe jedoch nicht, wie man der Presse entnehmen kann. Das es hier mal zu einer Verurteilung kam, ist sehr zu begrüßen. Doch nicht alle Radfahrenden haben diese Möglichkeiten.
Das öffentliche Interesse ist da!
Es ist zu hoffen, dass der Twitter-Benutzer @Natenom den Weg über den Strafantrag geht und die Staatsanwaltschaft sich die Frage stellt, ob sie bei einer Schussabgabe ein Verfahren ohne jegliche Ermittlung einstellen würde, denn nur sie kann Fußgänger und Radfahrer vor motorisierter Gewalt schützen. Das öffentliche Interesse ist in jedem Fall da, wie hunderte Kommentare und über 10.000 Videoaufrufe in Twitter zeigen.
Es geht mir nicht nur um die rechtliche Seite, sondern darum, festzuhalten, dass die Verrohung offenkundig weiter um sich greift. Radfahrer werden von Autofahrern generell als Störfaktor wahrgenommen und inzwischen unverholen offen angefeindet. So ist es mir heute gleich zwei Mal passiert, und zwar zuerst auf der Straße zwischen Lauterburg und Essingen (Ostalbkreis), weil ein LKW in der kurvenreichen Strecke mich als Radfahrer nicht gleich überholen konnte. Als ich ein eine Bushaltebucht fuhr, um den LKW passieren zu lassen, bedachte mich der Fahrer statt mit Dank mit einem wütenden Brüllen, Vogel zeigen und wilden Hupen. Die nachfolgenden Autofahrer taten es ihm gleich und haben mich angepöbelt, angebrüllt und bespuckt. Dem Spießrutenlauf konnte ich erst durch eine Flucht in eine Seitenstraße im Ort Essingen entgehen. Auf der B19 zwischen Sulzbach und Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) erging es mir ähnlich: Da in mehr oder weniger großer Entfernung zur – nicht als Kraftfahrzeugstraße ausgewiesenen – Bundesstraße der Kochertal-Radweg als touristische Einrichtung verläuft, wurde ich als Radfahrer, der schnell von A nach B gelangen wollte, nicht toleriert. Mit Hupkonzerten, Angebrüllt werden, Abdrängen von der Fahrbahn und Einsatz der Scheibenwischanlage wurde mir der Unmut der Autofahrer über meine Anwesenheit verdeutlicht. Ich finde das gezeigte Verhalten einfach abartig und frage mich, ob die Autofahrer sonst im Leben überhaupt noch in der Lage sind, zutiefst menschliche Eigenschaften wie Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Toleranz gegenüber Mitmenschen zu zeigen. Ehrlich gestanden möchte ich mit solchen Personen niemals etwas zu tun bekommen.