Anlage F zur Einkommenssteuererklärung

Fahrradfahrende zahlen ja bekanntlich keine Steuern und haben daher kein Recht auf ordentliche Infrastruktur und Akzeptanz auf den Straßen. Diese werden schließlich ausschließlich aus dem gewaltigen Kfz-Steuer-Aufkommen bezahlt. Mit Anlage F zur Einkommenssteuererklärung könnt ihr Euch jetzt endlich auch etwaige bereits bezahlte Steuern erstatten lassen.

Wir übernehmen keine Garantie für die Akzeptanz des Antrags durch das zuständige Finanzamt. ;-)

Über Christoph Schmidt

Ich bin seit 2010 mit dem Softwareunternehmen messageconcept in Köln selbständig. Als leidenschaftlicher Radfahrer und Bahnfan setze ich mich seit Jahren für ein lebenswertes Köln mit einer nachhaltigen Mobilität ein. Seit 2013 engagiere ich mich ehrenamtlich im Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club und bin seit 2018 Vorsitzender des ADFC in Köln. Neben anderen Gremien bin ich seit 2021 Mitglied des ADFC-Bundesvorstands.
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8 Antworten zu Anlage F zur Einkommenssteuererklärung

  1. Es ist schon ein starkes Stück, daß hierzulande Strassen und Brücken ausschließlich für Autos gebaut werden. Radfahrerbereich Fehlanzeige. Andernorts (z.Bsp. Sölvesborg) werden Brücken ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer gebaut….

  2. Dirk Fischer sagt:

    Radfahrer dürfen überall fahren. Und der Tipp mit der Anlage F ist im Eingang auch ideologisch formuliert. Der ADFC schürt mit solchen Sätzen nicht nur einen Krieg gegen Autofahrer sondern führt eine unzutreffende Neiddiskussion, die widerlich und undemokratisch ist.

  3. Ludger sagt:

    Herrlicher Gag, der zum Nachdenken anregt. Danke dafür! Wenn wir sehen, wie z.B. Autobahnen innerhalb von Wochen repariert werden (siehe A40), Radschnellwege dauern Jahre oder Jahrzehnte und sind wie beim RS1 Flickenteppiche. Pendler sind leider nicht gleich Pendler, scheint es. Oder liege ich da falsch?

  4. Manfred Lauszat sagt:

    ??‍????? genau so ist das ???

  5. Daniel sagt:

    Ich muss das mal bei der nächsten Steuererklärung versuchen ;)

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